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Religion in Hamburg

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Hamburg ist eine traditionell evangelisch-lutherisch geprägte Stadt (34% der Bevölkerung (2002)). Durch seine Stellung als wichtige Hafenstadt war es aber schon lange offen für andere Konfessionen. So entstand hier zum Beispiel 1834 die erste deutsche Baptistengemeinde. Hamburg ist Sitz eines römisch-katholischen Erzbistums.

Die Stadt Hamburg gehörte anfangs zum Bistum Verden. Im Jahre 834 wurde Ansgar, Leiter der Klosterschule in Corvey, von Kaiser Ludwig dem Frommen zum Erzbischof mit Sitz in Hamburg ernannt. 845 wurde der Erzbischofssitz von Bremen nach Hamburg verlegt. Danach erfolgte von Hamburg aus die Mission Norddeutschlands und ganz Nordeuropas. Das Erzbistum Hamburg-Bremen umfasste im 11. Jahrhundert ganz Norddeutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island und Groenland. Ab 1522 hielt die Reformation Einzug (erste evangelische Predigt). Seit 1526 war fast die gesamte Bürgerschaft, ab 1528 auch der Rat der Stadt vollständig vom lutherischen Bekenntnis überzeugt und 1529 führt die Freie Reichsstadt Hamburg unter Mitwirkung von Johann Bugenhagen eine neue Kirchenordnung ein. Diese gilt als Geburtsstunde der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate. Sie war in den folgenden Jahrhunderten für das kirchliche Leben in Hamburg zuständig. Geleitet wurde die Kirche von einem Superintendenten, der bereits 1532 eingesetzt wurde. Die katholischen Klöster wurden aufgehoben und die Spitäler in evangelische Stiftungen umgewandelt. Nichtlutheraner konnten keine Bürgerrechte mehr erhalten. Auch das reformierte Bekenntnis wurde nicht geduldet. Daher gilt Hamburg bis heute als traditionell evangelisch-lutherisch geprägte Stadt. Andere Konfessionen konnten ihre Gottesdienste nur im benachbarten Altona abhalten. Erst 1785 erlaubte der Rat der Stadt in privaten Bereichen auch nicht lutherische Gottesdienste zu halten. Doch konnte sich bereits seit dem 17. Jahrhundert im Schutze des holländischen Gesandten eine kleine reformierte Gemeinde etablieren, die ab 1710 auch einen ständigen Geistlichen hatte. 1744 entstand eine französisch-reformierte Gemeinde. Eine vollständige Gleichstellung aller Konfessionen konnte jedoch erst im 19. Jahrhundert erreicht werden. Damals entstand auch wieder eine katholische Gemeinde, die 1811 bzw. 1824 die kleine Michaeliskirche zur Nutzung erhielt.

St. Michaelis

Die Verwaltung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate oblag bis 1918 dem Senat als Kollegium. Geistliche Leiter waren zunächst Superintendenten, die seit dem 16. Jahrhundert den Titel "Senior" trugen. 1923 erhielt die Kirche eine neue Verfassung, welche die Kirchenverfassungen von 1870 und 1896 bzw. die Notverordnung von 1919 ablöste. An der Spitze der Hamburgischen Kirche stand fortan der von der Landessynode aus der Reihe der Hauptpastoren (die Pastoren der Hauptkirchen St. Petri, St. Nikolai, St. Katharinen, St. Jacobi und St. Michaelis) gewählte "Senior", der ab 1933 den Titel "Landesbischof" erhielt. Spätestens seit 1938, als die Stadt Hamburg durch das Groß-Hamburg-Gesetz erheblich vergrößert wurde, war das Kirchengebiet nicht mehr mit dem Staatsgebiet identisch. Doch dauerte es noch fast 40 Jahre, bis diese Situation wieder ausgeglichen wurde. Denn 1977 schloss sich die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate mit anderen Landeskirchen auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche zusammen. Hier wurde Hamburg Sitz einer der drei Sprengel (Bischofsbezirke), der sich in die Kirchenkreise Alt-Hamburg, Altona, Blankenese, Harburg, Niendorf und Stormarn gliedert und somit alle Kirchengemeinden der heutigen Stadt Hamburg umfasst, sofern es sich nicht um Freikirchen handelt.

Die oben genannte reformierte Gemeinde Hamburg war 1928 Gründungsmitglied des Bundes Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands, einer losen Vereinigung selbständiger reformierter Gemeinden, die bis heute besteht. Sie gehört also nicht zu einer Landeskirche.

Die im 19. Jahrhundert zugezogenen Katholiken Hamburgs befanden sich in der Diaspora (Nordische Mission). Die Jurisdiktion dieses Gebiets wurde 1841 dem Bistum Osnabrück unterstellt. 1868 gehörte es zur Norddeutschen Mission und 1930 wurden diese Gebiete formell dem Bistum Osnabrück angegliedert, das seinerzeit zur Kirchenprovinz Köln gehörte. Im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurden auch die kirchlichen Sturkuren neu geordnet und 1993 das neue Erzbistum Hamburg eingerichtet, dessen Gebiet die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, sowie den Landesteil Mecklenburg des Landes Mecklenburg-Vorpommern umfasst. Die faktische Errichtung erfolgte am 7. Januar 1995. Dem Erzbistum Hamburg wurden die Bistümer Osnabrück und Hildesheim als Suffragane zugeordnet. Die Pfarrgemeinden der Stadt Hamburg gehören zu den Dekanaten Altona , Harburg , Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek.

Durch seine Stellung als wichtige Hafenstadt war Hamburg aber schon lange auch offen für andere Konfessionen. So entstand hier 1834 die erste deutsche Baptistengemeinde. Sie wurde von Johann Gerhard Oncken gegründet und war Keimzelle der meisten kontinentaleuropäischen Baptistenkirchen. Die Baptistengemeinden Hamburgs gehören heute, wie die beiden großen Kirchen und die reformierte Gemeinde Hamburg zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Hamburg (ACKH). Weitere Mitglieder der ACKH sind: Evangelisch-methodistische Kirche, Die Heilsarmee, Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona, Herrnhuter Brüdergemeine, Griechisch Orthodoxe Metropolie (Kirchengemeinde Heiliger Nikolaos), Griechisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien (Rum-orthodox), Syrische-Orthodoxe Kirche von Antiochien, Serbische-Orthodoxe Kirche (St. Michael-Gemeinde), Rumänisch Orthodoxe Kirche (im Ausland), Ukrainische Katholische Kirche, Altkatholische Kirche, Koptische Orthodoxe Kirche, Indonesisch Christliche Gemeinschaft e.v./Perkki KKI, Armenische Apostolische Orthodoxe Kirche, Englisch-Bischöfliche Gemeinde (Anglikanische Kirche), African Christian Council, Finnische Seemannskirche, Äthiopisch Orthodoxe Kirche, Russisch-Orthodoxe Kirche (Patriarchat Moskau zu Hamburg), Gemeinde des Hl. Johannes von Kronstadt.

Gaststatus haben folgende Kirchen, Freikirchen bzw. religiöse Gemeinschaften: Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker), Russische Orthodoxe Kirche im Ausland, Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (KdÖR), Christus-Gemeinde im Mülheimer Verband Freikirchlich evangelischer Gemeinden, Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), Freie Evangelische Gemeinden (Stiftung Elim), Neue Koreanische Gemeinde in Hamburg, Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, Koreanische Evangelische Gemeinde e.V., Vineyard Christliche Gemeinde e.V.

Darüber hinaus genießen die International Ministerial Council of Germany e.V (IMCOG), der Ökumenische Jugendrat Hamburg und weitere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, darunter Hamburg Glory Chinese Curch, Comunidad Cristiana, Dänische Seemannskirche, Schwedische Seemannskirche, Norwegische Seemannskirche Beobachterstatus innerhalb der ACKH.

Neben all den genannten Glaubengemeinschaften gibt es weitere religiöse Gruppierungen in Hamburg, so etwa die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die Neuapostolische Kirche, die Christengemeinschaft und die Christliche Wissenschaft (Christian Science).