Zug

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Der Begriff Zug bezeichnet:

  • mehrere hintereinander gekoppelte Fahrzeuge, siehe
  • in der Mechanik die Richtung einer Kraft auf das Objekt; siehe Zug (Mechanik)
  • die Zugkraft von Schleppern; siehe Pfahlzug
  • eine ständige, gerichtete Bewegung, siehe zum Beispiel Vogelzug, Luftzug (Leiser Zug: bei Wind allgemein eine Windstärke von 1 auf der Beaufort-Skala), Durchzug
  • das Bewegen einer Spielfigur beim Brettspiel; siehe Zug (Brettspiel)
  • eine lang gestreckte Landschaftsformation; siehe Gebirgszug resp. Höhenzug
  • die gewundene Vertiefung im Innern des Laufs einer Feuerwaffe; siehe Zug (Waffe)
  • bei der Herstellung von Draht eine Produktionslänge; siehe Zug (Draht)
  • ein Wesensmerkmal einer Person, siehe Charakterzug
  • im Gerichtswesen der Rechtszug
  • den Teil der Posaune, an dem gezogen wird; siehe Zug (Posaune)
  • in Teilens des deutschen Sprachraums Bezeichnung für den Fang eines Kamins

ZUG steht für:

  • Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger vom 24. Juni 1977 (Zuständigkeitsgesetz; SR 851.1 )


Ortsbezeichnungen
Einheiten gegliederter Organisationen
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