Der Buß- und Bettag ist in Deutschland ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht.
Geschichte
Gemeinsame Bußzeiten waren schon in der Antike bekannt. Theologisch sind sie dreifach begründet. Zunächst als Tage des fürbittenden Eintretens der Kirche für die Schuld der Gläubigen vor Gott. Dann soll die Kirche an den Bußtagen ihre Wächterfunktion den Sünden der Zeit gegenüber ausüben. Und schließlich sollten Bußtage dem einzelnen dazu dienen, sein Gewissen vor Gott zu prüfen. In Rom gab es zum Beispiel die "feriae piaculares", die Not und Kriegsgefahr abwenden sollten. Im Mittelalter gab es zweierlei Bußtage: Die einen wurden bei Bedarf von der Obrigkeit angeordnet, die anderen, die Quatembertage etwa, ergaben sich aus der kirchlichen Ordnung. Beide wurden von der evangelischen Kirche aufgenommen und fortgeführt. Den ersten Bettag feierte sie, auf kaiserliche Anordnung hin und wegen der Türkengefahr, im Jahr 1532 in Straßburg. Weil allerdings jede Obrigkeit andere Termine bestimmte, konnte man im Jahr 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an vier unterschiedlichen Tagen zählen. Diese Vielfalt wurde um der Einheitlichkeit willen 1893 in Preussen auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen zugunsten des Mittwochs vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr aufgegeben. Während des 2. Weltkrieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und damit als separater Feiertag abgeschafft - zur Aufbietung aller Kräfte im Krieg. 1945 wurde er wieder eingeführt.
Buß- und Bettag heute
In der DDR war er bis 1967 gesetzlicher Feiertag, in der Bundesrepublik bis zur Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994. Lediglich im Land Sachsen besteht er weiter, dafür bezahlen abhängig Beschäftigte einen um 0,5 %-Punkte erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung.
Siehe auch: Schweizerischer Dank-, Buss- und Bettag