Artikel 301 (türkisches Strafgesetzbuch)

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SLA mit Einspruch. --Magadan  ?! 17:48, 19. Jan. 2007 (CET)



{{Löschen}} kein Artikel my name ♪♫♪ 17:42, 19. Jan. 2007 (CET)

Warum soll das kein Artikel sein? ich widerspreche dem SLA --Widersprüchlich 17:44, 19. Jan. 2007 (CET)




Beleidigung des Türkentums ist ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch der Türkischen Republik.

§ 301 StGB bestimmt:

1. Die öffentliche Verunglimpfung des Türkentums, der Republik und der Großen Türkischen Nationalversammlung wird mit Haft zwischen drei und sechs Monaten bestraft.
2. Die öffentliche Verunglimpfung der Regierung der Republik Türkei, der juristischen Institutionen des Staates, des Militärs oder der Sicherheitskräfte wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft.
3. Wenn die Verunglimpfung des Türkentums durch einen türkischen Staatsbürger im Ausland begangen wurde, wird die Strafe um ein Drittel erhöht.
4. Meinungsäußerungen, die lediglich Kritik darstellen, sind nicht als Straftat zu werten.

amnesty international verlangt die Streichung der Vorschrift und appelliert an die türkischen Behörden, unverzüglich alle diesbezüglichen Verfahren einzustellen bzw. für ungültig zu erklären und die entsprechenden Anklagen aufzuheben.


Rechtspraxis

Zahlreiche Intelektuelle und Schriftsteller gerieten mit dieser Strafvorschrift in Konflikt. Prominente Beispiele sind der armenische Journalist Hrant Dink, der ermordet wurde, und der Literatur-Nobelpreisträger Orhan Pamuk.

Politische Diskussion

Im Fortschrittsbericht der EU wird die Ankündigung Erdogans als postives Signal begrüßt, den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 301 zu ändern.