Erkenntnisverfahren
staatlich geregelte Verfahren zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung
Das Erkenntnisverfahren ist die Aufnahme sämtlicher entscheidungserheblicher Tatsachen durch das Gericht zur Findung des Urteils. Das Erkenntnisverfahren wird in jeder Gerichtsbarkeit durch die freie Beweiswürdigung des Richters durchgeführt. Das Erkenntnisverfahren ist unter der Beachtung der jeweiligen Prozessmaxime zu betreiben.
Der Begriff des Erkenntsnisverfahrens im engeren Sinne wird im Zivilprozess gebraucht. An dieses Erkenntnisverfahren schließt sich dann die Zwangsvollstreckung an.