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Autoversicherung

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Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Autos zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der "Autoversicherung".

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes (bei der Anmeldung des FZG, als auch beim Versichererwechsel) erfolgt über eine sogenannte Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte. Im Gegenzug melden die Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutzes den jeweils zuständigen Behörden, welche in der Folge ggf. das Fahrzeug zwangsabmelden. Die Zulassungsstellen melden den Eingang der Doppelkarte dem neuen Versicherer.

Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.