Politisches Spektrum

System zur Charakterisierung und Einordnung verschiedener politischer Positionen in Relation zueinander auf einer oder mehrerer, verschiedene politische Dimensionen repräsentierender, geometrischer Achsen und Dreiecke die Positionen der Politik.
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Mit dem politischen Spektrum ist eine unscharfe Untergliederung von politischen Parteien gemeint. Allgemein wird unterteilt in

  • rechtsextrem
  • rechtsradikal
  • rechts bzw. konservativ
  • links
  • linksradikal
  • linksextrem

Die Einteilung in Bereiche eines fingierten politischen Spektrums entstammt der Sitzordnung der Abgeordneten im Parlament der Französischen Restaurationszeit, die nach Parteien gegliedert ist. Rechts vom Präsidenten sitzen die (national-)konservativen Parteien, links die sozialistischen, bzw. sozialdemokratischen Parteien. Auch die von den neuen sozialen Bewegungen getragenen alternativen Parteien, wie in Deutschland Bündnis 90/Die Grünen, werden dem linken Spektrum zugerechnet.


Parteien werden jeweils einem Teil dieses Spektrums zugeordnet. Da politische Spektren eindimensional sind, Parteien selbst jedoch vielschichtig, ist die Zuordnung einer Partei in das politische Spektrum immer eine unzulässige Vereinfachung, welche von einigen Akteuren in der Politik durchaus gewünscht ist.

Außerdem unterstellt die bloße Existenz eines Spektrums, dass es einen Extremismus links und rechts geben kann, jedoch keinen "Mitt"-Extremismus. Auch werden Links- und Rechtsextreme unter dem Begriff verfassungsfeindlich oft in einen Topf geworfen, wobei es gleichzeitig Verfassungsfeinde zwischen linksextrem und rechtsextrem nicht geben könne. Dabei kann man eine solche Situation auch so interpretieren, dass die als linksextrem und rechtsextrem titulierten Parteien und Strömungen meist mangels Masse oder genügender Anzahl von Abgeordneten die Verfassung nicht ändern können, während die "Parteien der Mitte" einfach eine Verfassungsänderung beschließen können. Gemessen an den tatsächlichen Verfassungsänderungen kann man ganz andere Parteien (aus der Sicht der jeweils alten Verfassung) als "verfassungsfeindlich" bezeichnen, als die, die dem linksextremen oder rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden.

So gesehen lässt sich das Konzept politisches Spektrum als Propaganda des politischen Establishments verstehen, da es einerseits unzulässig vereinfacht, andererseits verschiedene politische Strömungen und Parteien mit einer unterschiedlich starken negativen Konnotation belegt, wobei gerade das Establishment nicht negativ belegt ist.

Siehe auch: