Pornografie
Pornografie bzw. Pornographie (bedeutet eigentlich Hurenschrift; von lat.: porna = ein von Huren aufgeführtes Schauspiel im alten Rom, oder altgriech.: porne = Dirne, pornos = Hurer, porneia = Unzucht + altgriech.: graphein = schreiben) ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität betont werden.
Vorrangige Absicht ist es dabei, den Konsument pornografischer Schriften, Tonträger, Bilder oder Filme sexuell zu erregen. Im Gegensatz zur Erotik beschränkt sich Pornografie in den meisten Fällen auf die reine Darstellung der Geschlechtsteile respektive des Geschlechtsaktes, die Grenzen zwischen den beiden Bereichen sind jedoch fließend.
Was als Pornografie empfunden wird, ist umstritten und von der persönlichen Einstellung des Einzelnen und seinen weltanschaulichen Vorstellungen abhängig. Letztere werden wiederum von der kulturellen Umgebung entscheidend mitgeprägt. In Deutschlands rechtlichem Sinn als "pornografisch" eingestuft werden Schriften,Tonträger und Bilder meistens dann, wenn sie die von den allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreiten. Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von Obszönität aus.
Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern,Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 1 verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie grundsätzlich nicht generell verboten, sondern nur aus Gründen des Jugendschutzes eingeschränkt. Ausnahme: Einem generellen Verbreitungsverbot in Deutschland unterliegen pornografische Medien, die
- sexuelle Handlungen präsentieren, die im Kontext zu Gewalt stehen oder solche mit Tieren zum Inhalt haben (z.B. das Zeigen einer tatsächlichen oder fiktionalen Vergewaltigung oder Erzwingen von sexuellen Handlungen sowie zoophile Handlungen (§ 184a StGB),
- Kinderpornografie zum Inhalt haben. § 184b StGB verbietet über die Verbreitung hinaus auch den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie. Da Tatbestand der Kinderpornografie stets den sexuellen Missbrauch eines Kindes (= unter 14 Jahren) voraussetzt, hat der Gesetzgeber den Erwerb und Besitz zusätzlich unter Strafe gestellt, um professionellen Kinderpornografie-Händlern beizukommen. Denn zu der Zeit, als nur die "Verbreitung" von Kinderpornografie strafbar war, redeten sich die Tatverdächtigen stets damit heraus, ihre Video- oder ihre Magazinsammlung mit sexuellen Handlungen an und mit Kindern sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern würde nur ihrem privaten Konsum dienen.
- Außerdem ist es nach § 176 IV Nr. 4 StGB strafbar, "auf ein Kind (unter 14 Jahren) durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einzuwirken".
Von feministischer Seite oft kritisiert wird Pornografie als die Darstellung der Frau als bloßes Objekt männlicher sexueller Begierden. Umgekehrt wird aber auch der Mann Lustobjekt der Frau. Ferner übersieht diese oft universell formulierte Kritik an der Pornografie die enorme Bandbreite pornografischer Angebote, sowohl innerhalb heterosexuell orientierer Pornografie als auch was homo-, bi- oder transsexuelle Pornografie betrifft. Die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstellt und installiert, wie sie sich schon am Titel der PorNO-Kampagne ablesen lässt, ist deshalb eher unwahrscheinlich und zugunsten einer differenzierteren Analyse und Kritik pornografischer Darstellungsstrategien von ausgelebter Sexualität zu ersetzen.
Einige Wissenschaftler behaupten einen Zusammenhang von Pornografie und strafbaren sexuellen Handlungen. Malamuth, Addison und Koss veröffentlichten 2000 im Annual Review of Sex Research eine Studie zum Thema, nach der es einen derartigen Zusammenhang gebe. Sie heben weiterhin hervor, dass Männer mit aggressivem Potenzial anders auf Pornografie reagierten als die übrigen Männer. Auch auf Kinder kann nach jüngsten Studien der Zugang auf Pornografie eine negative Wirkung haben. Laut einer Untersuchung der Organisation Young Media Australia ist in den letzten Jahren die Anzahl der Fälle drastisch gestiegen, in denen Kinder unter 10 sexuelle Gewalt ausübten. In 90 % der Fälle gaben die Kinder an, mit Online-Pornografie in Berührung gekommen zu sein, und ein Viertel der Kinder benutzte das Internet ausschließlich zu diesem Zweck. ([1]) Ursache und Wirkung sind durch solche Studien allerdings nicht unterscheidbar.
Die Darstellung und Verbreitung von so genannter „einfacher“ Pornografie (also solcher, die nicht unter die oben zitierten Verbotsvorschriften der §§ 184a und 184 b StGB fällt) ist in Deutschland nicht strafbar, wenn der Konsument der Pornografie mindestens 18 Jahre alt ist. Sie darf allerdings nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind (Sexshops, Erwachsenenvideotheken, Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Ländern häufig restriktiver.
Pornografie darf in Deutschland nicht im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Eine modifizierte Ausnahme bieten Bezahlfernsehsender wie Premiere. Da nach § 3 Absatz 4 Nr. 10 des „Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV) pornografische Sendungen als unzulässige Angebote qualifiziert sind, werden in Bezahlfernsehsendern bislang regelmäßig nur Produktionen ausgestrahlt, die im Zusammenhang mit pornografischen Filmaufnahmen durch eine zweite Kamera mitgeschnitten worden sind. Das bedeutet, dass die Darsteller am Pornoset zwar zu sehen (und zu hören) sind, die Nahaufnahmen von sexuellen Handlungen aber entweder unterbleiben oder nur angedeutet sind. Die Nutzung solcher Bezahlfernsehprogramme setzt einen entsprechenden Altersnachweis (ab 18 Jahren) des Kunden voraus.
Jedoch gibt es seit 1. April 2004 Hardcore im TV als Kanal "Blue Movie". Sogar frei emfangen kann man das österreichische "6TV", welches nachts einfach unvrschlüsselt Hardcore-Szenen überträgt.
Siehe auch: Erotik, Hardcore-Porno, PorNO-Kampagne, Nacktheit, Pornodarsteller
Weblinks
- Pornografie (Pornographie)
- Pornografie im Internet - ein Fall für die Zensur???
- Pornografie und Jugendschutz - Forschungsergebnisse und Analysen zum Thema
- Nadine Strossen: Zur Verteidigung der Pornografie
- Pornografie - aus feministischer Sicht
- Paragraphen zu Pornografie: 184, 184 a-c StGB - Neu mit Wirkung vom 1.4.2004 (und weitere)