Bundesministerium für Inneres

Innenministerium der österreichischen Bundesregierung
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Das österreichische Bundesministerium für Inneres (kurz BMI oder Innenministerium) ist die Sicherheitsbehörde III. Instanz und insbesondere für das Sicherheitswesen, weiters für Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie den Zivildienst zuständig. Leiter des Ministeriums ist der Innenminister der Republik Österreich.

Bundesminister

In der derzeit amtierenden Bundesregierung ist Günther Platter (ÖVP) Bundesminister für Inneres. Als solcher ist er unter anderem auch Vorgesetzter der Bundespolizei, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Bundeskriminalamts, die alle der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des Bundesministeriums für Inneres) unterstehen.

Kompetenzen

Das BMI ist zuständig für:

Organisation

Das BMI ist in Sektionen, Abteilungen und Referate gegliedert:

  • Bundesminister
    • Kabinett des Bundesministers
    • Sektion I: Ressourcen
    • Sektion II: Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Leiter: Dr. Erik Buxbaum)
    • Sektion III: Legistik
      • Abteilung III/1: Legistik
      • Abteilung III/2: Rechtsangelegenheiten (Datenschutz)
      • Abteilung III/3: Sicherheitsverwaltung (Passwesen)
      • Abteilung III/4: Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen
      • Abteilung III/5: Asyl und Betreuung (u. a. auch Menschenrechtsbeirat, Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS))
      • Abteilung III/6: Wahlangelegenheiten
      • Abteilung III/7: Zivildienst
    • Sektion IV (u. a. Technik, IT, Liegenschaften, Interne Revision, Interne Angelegenheiten)

Unter Bundesminister Strasser wurde die alte Gliederung der Sektion II in Gruppen (Gruppe A: Bundespolizei, Gruppe B: Gendarmeriezentralkommando, Gruppe C: Staatspolizeilicher Dienst, Gruppe D: Kriminalpolizeilicher Dienst, Gruppe E: Administrativpolizeilicher Dienst und Gruppe F: Planung und Schulung) zugunsten der dargestellten Gliederung in Abteilungen geändert.

Historische Entwicklung

  • 1918-1919: Staatsamt des Inneren
  • 1919-1920: Fusion mit dem Unterrichtsministerium zum Staatsamt für Inneres und Unterricht
  • 1920-1923: ab dem Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes Bundesministerium für Inneres und Unterricht
  • 1923-1938: Eingliederung in das Bundeskanzleramt
  • seit 1945: Bundesministerium für Inneres