Abgasnorm

Norm, die Grenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen durch Kraftfahrzeuge festlegt
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Die Abgasnorm (Euro-Norm, Schadstoffklasse) schreibt für neue Kraftfahrzeuge die Einhaltung festgelegter Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC) und Partikel (PM) vor. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach Motortyp (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (PKW, LKW und Omnibusse, Zweiräder und Mopeds) und unterliegen einer zunehmenden Verschärfung. Seit dem 1. Januar 2005 gilt europaweit für neue PKW die Euro-4-Norm.

Geschichte

Die schnelle Entwicklung des Straßenverkehrs und die damit verbundene Zunahme der Abgase und der darin enthaltenen Schadstoffe führte bereits 1973 zu dem Ruf nach Grenzwerten für Kraftfahrzeugabgase. Im ersten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (EG), das am 22. November 1973 vom Rat gebilligt wurde, wird dazu aufgerufen, den neuesten wissenschaftlichen Fortschritten bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Abgase aus Kraftfahrzeugen Rechnung zu tragen und entsprechende Richtlinien anzupassen.

Bereits 1970 hatte der Rat der Europäischen Gemeinschaft (EG) mit der Richtlinie Nr. 70/220/EWG die Grenzwerte für Emissionen von Kohlenmonoxid und unverbrannten Kohlenwasserstoffen aus Kraftfahrzeugmotoren festgelegt. Eine Verschärfung dieser Grenzwerte erfolgte 1974 durch die Richtlinie Nr. 74/290/EWG des Rates. 1977 wurde(n) mit der Richtlinie Nr. 77/102/EWG der Kommission die Stickstoffoxide als zusätzlich zu begrenzende(r) Abgasinhaltsstoff(e) eingeführt. Grenzwerte für Partikel (Ruß) aus Dieselmotoren wurden 1988 mit der Richtlinie Nr. 88/436/EWG des Rates eingeführt. In Deutschland wurde die darauf aufbauende EU-Richtlinie 97/68/EG einschließlich der Änderungen gemäß 2001/63/EG und 2002/88/EG durch die 28. BImSchV umgesetzt. Die Verordnung sieht vor, dass weitere Richtlinien zur Änderung automatisch in Deutschland rechtswirksam werden.

Für neue Lastkraftwagen und Busse wurden 1988 mit der Richtlinie 88/77/EWG Grenzwerte für Abgasinhaltsstoffe erstmals europaweit festgelegt. Für Motorräder und Mopeds gibt es seit 1997 europaweit festgelegte Abgasgrenzwerte (Richtlinie Nr. 97/24/EG), die durch die Richtlinie 2002/51/EG überarbeitet wurden. Allerdings gab es in Deutschland bereits ab 1994 Abgasgrenzwerte für Motorräder und Mopeds.

Die Euro-Abgasgrenzwerte führten zu erheblichen Minderungen des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr. Von 1990 bis 2002 wurden die Emissionen von Kohlenmonoxid um 71 Prozent, die von Schwefeldioxid um 97 Prozent reduziert.

Grenzwerte

Während für PKW sowie für Motorräder und Mopeds die Abgasgrenzwerte streckenbezogen sind (Einheit: g Schadstoff pro gefahrenen km), werden bei Lastkraftwagen und Bussen die Abgasgrenzwerte auf die Motorleistung bezogen (Einheit: g Schadstoff pro Kilowattstunde (kWh)), da die Leistung von LKW zu LKW stark variieren kann. Ein LKW mit großem Motor darf also mehr emittieren als einer mit einem schwächeren Motor – bei den PKW müssen alle, egal ob klein oder groß, die gleiche Norm erfüllen. Bei PKW werden die Grenzwerte mit einem Rollen-Prüfstandtest ermittelt, wohingegen bei LKW und Bussen ein stationärer 13-Stufentest auf dem Motorenprüfstand Anwendung findet, der aber durch ein dynamisches Testverfahren ersetzt werden soll.

Bei KFZ mit Ottomotor vor Baujahr 1996 findet sich im Fahrzeugbrief oft der Eintrag „Schadstoffarm nach E2“ oder „Schadstoffklasse E2“. Dies entspricht nicht der „EURO 2-Norm“, sondern der „EURO 1-Norm“.

PKW mit Benzinmotor (mg/km)

Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6
ab 1. Jul. 1992 ab 1. Jan. 1996 ab 1. Jan. 2000 ab 1. Jan. 2005 ab 1. Sep. 2009 ab 1. Sep. 2014[1]
CO 3160 2200 2300 1000 1000 1000
(HC + NOx) 1130 500
NOx 150 80 60 60
HC 200 100 100 100
davon NMHC 68
PM 5* 5*

* mit Direkteinspritzung


PKW mit Dieselmotor (mg/km)

Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6
ab 1. Jul. 1992 ab 1. Jan. 1996 ab 1. Jan. 2000 ab 1. Jan. 2005 ab 1. Sep. 2009 ab 1. Sep. 2014
CO 3160 1000 640 500 500 500
(HC + NOx) 1130 700 / 900 * 560 300 230 170
NOx 500 250 180 80
PM 180 80 / 100 * 50 25 5 5

* mit Direkteinspritzung


Motorrad mit Benzinmotor (mg/km)

Euro 1 Euro 1 KKR* Euro 2 Euro 2 KKR* Euro 3
ab 17. Juni 1999 ab 17. Juni 1999 ab 1. April 2003 ab 1. Jan. 2006 ab 17. Juni 2002
CO 8000 / 13000 ² 6000 5500 1000 2000
(HC + NOx) 3000 1200
NOx 100 / 300 ² 300 150
HC 4000 / 3000 ² 1200 / 1000 ³ 800 / 300 ³

* Kleinkraftrad (Moped)
² 4-Takt
³ ab 150 cm³

Euro-5-Norm

Zur Abgasreinigung ist größerer Aufwand notwendig.

Bei LKW werden mit Hilfe von Harnstofflösung (AdBlue) die Abgase gereinigt (SCR). Euro-5-Lkw müssen daher mit einem ca. 100 l großen Zusatztank ausgerüstet werden. Der Verbrauch an Harnstofflösung ist gegenüber dem Kraftstoffverbrauch vernachlässigbar. Bei Umbauten der ursprünglichen Abgasanlage erlischt die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und somit wird eine Neuabnahme erforderlich. Ein Vorteil ist, dass der Motor mit einem verbesserten Wirkungsgrad betrieben wird und der Kraftstoffverbrauch dadurch um bis zu 5% sinkt.

Versuche einiger LKW-Hersteller, die neuen Richtlinien durch verbesserte Motorsteuerungen und verbesserte Partikelfilter/Katalysator-Kombinationen einzuhalten, sind noch nicht erfolgreich verlaufen. Die Grenzwerte Euro 5 werden inzwischen sowohl von LKW Herstellern als auch von Omnibusherstellern mit dem SCR System erreicht und so vertrieben.

Einfluss auf die Kraftfahrzeugsteuer

Die Abgasnorm hat in Deutschland einen direkten Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. Diesel-PKW werden bei gleicher Schadstoffklasse hierbei deutlich höher besteuert als PKW mit Ottomotor. Da noch sehr viele PKW mit Euro 1-Abgasnorm oder schlechter zugelassen sind, hat sich die Industrie dieser Zielgruppe angenommen und bietet Auf- und Umrüstmöglichkeiten an, um PKW in eine bessere und billigere Schadstoffklasse einzustufen. Als besonders beliebt und preiswert hat sich hierbei der Kaltlaufregler erwiesen. Eine Ausnahme bilden Kleinkrafträder und Leichtkrafträder, die trotz ihrer hohen Schadstoffemissionen steuerbefreit sind. Eine weitere Ausnahme bilden landwirtschaftliche Zugmaschinen.

Schadstoffreduzierte Kraftfahrzeuge in Deutschland

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) von Januar 2005 verfügen 49,1 % aller Personenkraftwagen über die schadstoffreduzierte Euro 3 oder Euro 4 bzw. D3 oder D4-Norm. Insgesamt sind es 22,26 Millionen Fahrzeuge gegenüber einem Gesamtbestand von 45,38 Millionen PKW.

Siehe auch

www.dradio.de - Deutschlandfunk: "Saubere Luft dank Harnstoff"
www.pluginamerica.com - Amerikanische Initiative zur Förderung von Hybridantrieben mit zusätzlicher Aufladung
www.dieselnet.com - Amerikanische Webseite, auf der alle existierenden Abgasnormen zusammengetragen sind

Quellen

  1. Pressemitteilung EU Parlament zur Beschließung der Euro 5 und Euro 6 Grenzwerte