Softwarepatent

Ideenschutz für Computerprogramme
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Ein Software-Patent ist ein Patent auf eine Erfindung implementiert in Software.

Software-Patente sind sehr umstritten. Lange Zeit waren sie nirgendwo zugelassen, bis die USA diese Praxis geändert hat.

In Deutschland wird diskutiert, ob diese Patente die Patentierbarkeitsvoraussetzungen verletzen, da nach §1 Abs. 2 Ziff. 3 PatG "Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht als Erfindungen gelten. Ebenso ist beim europäischen Patentamt Software als solche ("as such") von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, siehe Article 52(3) European Patent Convention.

Hintergrund ist § 1 Abs. 1 PatG, der für Patent nur für Erfindungen zulässt. Nach der Definition muss eine Erfindung jedoch technisch sein, was seinerseits bedeutet, dass sich zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient wird. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist aber lediglich die bestimmungsgemäße Benutzung des Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. Technisch und damit patentierbar sind daher nur Software-Erfindungen, die entweder gleichzeitig eine Hardware-Erfindung bedeuten (etwa automatisch gesteuertes Garagentor) oder aber tatsächlich Hardware unmittelbar gesteuert wird (Speicherverwaltung, Druckwegoptimierung usw.).

Die derzeitige Praxis ist international sehr uneinheitlich. Eine Änderung der Gesetzeslage ist angedacht und wird vom Europäischen Parlament vorangetrieben.

Kritik an Software-Patenten

Die Kritiker der Software-Patente führen an, dass besonders für Programmierer ohne starken finanziellen Hintergrund die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung extrem eingeschränkt werden.

Da der Programmierer nach Veröffentlichung eines Produktes jederzeit mit Lizenzforderungen für einzelne Codebestandteile zu rechnen hat, ist es unabdingbar vor jeder Veröffentlichung Patentanwälte mit einer Codeanalyse zu betrauen. Viele Stimmen befürchten langfristig ein Ende der freien Software (siehe auch SCO gegen Linux)

Hiervon nicht betroffen ist der Schutz von Software nach dem Urhebergesetz.