Sachsen-Merseburg

ehemaliger deutscher Staat
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Das Fürstentum Sachsen-Merseburg war von 1656 bis 1738 eine eigenständige Herrschaft im Besitz einer Seitenlinie der sächsischen Wettiner. Sachsen-Merseburg entstand aus dem nach der Reformation säkularisierten Bistum Merseburg, das seit 1562 als Hochstift Merseburg zum albertinischen Kurfürstentum Sachsen gehörte. Kurfürst Johann Georg I. (Sachsen) (* 1585, † 1656) verfügte in seinem Testament vom 20. Juli 1652 die Teilung seines Gebietes, die am 22. April 1657 in Dresden vollzogen wurde, wobei das Hochstift Merseburg und einige Gebiete um Delitzsch unter dem Namen Herzogtum Sachsen-Merseburg an den dritten Sohn des Kurfürsten, Christian I., kamen. Ihm wurde auch die Regierung der Markgrafschaft Niederlausitz übertragen.

Nach dem Tod des letzten männlichen Erben der sächsischen Nebenlinie Sachsen-Merseburg fiel das Hochstift Merseburg im Jahr 1738 wieder an das Kurfürstentum Sachsen zurück.


Herzöge

Die Herzöge von Sachsen-Merseburg waren:

Ämter

Das Herzogtum Sachsen-Merseburg (ohne Niederlausitz) bestand aus den Ämtern:

Das Gebiet von Sachsen-Merseburg reichte bis unmittelbar an die Stadtgrenze von Leipzig. Zollort war der heutige Stadtteil Lindenau.

Persönlichkeiten

Literatur