Während unter Kommunalsteuer allgemein eine Steuer verstanden wird, die durch Kommunen erhoben wird, ist dies in Österreich der Name einer Steuer für Arbeitgeber.
Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer. Auf diesen hat der Arbeitgeber 3% als Kommunalsteuer zu zahlen. Diese ist sowohl bei Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer abzugsfähige Betriebsausgabe.