Notfallmedizin

Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle befasst
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Feldlazarett (Modell)
Notarzteinsatzfahrzeug

Notfallmedizin

Ist das Fachgebiet der Medizin, das sich mit der individuellen Behandlung akut aufgetretener, potenziell lebensbedrohlicher Zustände einzelner Personen beschäftigt (Notfallpatient). Die Notfallmedizin umfasst den gesamten Bereich der s.g. Rettungskette.

Rettungsmedizin

Für die außerhalb von geeigneten medizinischen Einrichtungen durchgeführte (präklinisch) Notfallmedizin wird jedoch oft auch der Begriff Rettungsmedizin synonym verwendet. Notfallmedizin und Rettungsmedizin sind weder fachlich noch inhaltlich zu trennen.

Katastrophenmedizin

 
Großschadensfall: Terroranschläge am 11. September 2001 in New York

Ist es bei einem Schadensfall aufgrund der Anzahl der betroffenen Personen nicht mehr primär möglich, individuell patientenbezogen zu handeln, dann spricht man von einem Großschadensfall, einem Massenanfall von Verletzten (MANV) oder einer Katastrophe (Katastrophenmedizin). Die Übergänge sind fließend.

Ausbildungen

Siehe auch im Artikel Rettungsfachpersonal.

Fachliche Inhalte der Notfallmedizin

Allgemein

Präklinische Besonderheiten

  • fachgerechte Rettung der Patienten
  • Herstellung der Transportfähigkeit
  • fachgerechte Betreuung und Behandlung von Notfallpatienten auf dem Transport in die Klinik.

Untersuchungen

Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wurde für die Notfallmedizin abgekürzte Untersuchungsgänge entwickelt, um einen Zeitverlust bei der Einleitung akut notwendiger Maßnahmen, bzw. der Abschätzung der Erkrankungs-/Verletzungsmusters, so gering wie möglich zu halten:

Traumacheck

Wird angewandt, um Verletzungen/Frakturen/Luxationen etc. festzustellen. Dabei werden Kopf, Schultergürtel, Armen, Händen, Thorax, Abdomen, Becken, Beine und Füße manuell untersucht. Besonders Augenmerk wird auf Schmerz, bzw. schmerzbedingte Reaktionen (z.B. Abwehrspannung des Abdomens), abnorme Gelenk/ Knochenstellung oder -beweglichkeit oder sonstige auffällige Befunde gelegt.

Neurocheck

Wird angewandt, um die Funktionstüchtigkeit des Nervensystems einer körperlich beeinträchtigten Person zu testen. Dabei werden Sensibilität (Schmerzempfinden), Motorik, Kraft und Durchblutung untersucht. Besondere Bedeutung kommt dieser Untersuchung bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung oder nicht orientierten Patienten zu. Die Untersuchung umfasst: Pupillen (Lichtempfindlichkeit), Sensibilität (Schmerzreiz an den Extremitäten setzen, beispielsweise durch Zwicken in beide Hände/Beine), Motorik (Hände und Beine bewegen), Kraft (Händedruck sollte auf beiden Händen gleich sein), Durchblutung (Druck auf Fingernagel)

Medizingeräte

Die hauptsächlich eingesetzten medizinischen Apparate:

Zum Einsatz kommen dabei in aller Regel Geräte, die schnell und möglichst übersichtlich zu handhaben sind.

Organisation

Präklinisch

Das arztgestützte Rettungssystem in Deutschland und Österreich ist im weltweiten Vergleich eher selten. Oft wird die präklinische Versorgung von Notfallpatienten rein von speziell ausgebildetem nicht-ärztlichen Personal - sogenannten Paramedics - durchgeführt, die eine umfassende Ausbildung durchlaufen, die - im Gegensatz zur Ausbildung von Rettungsassistenten in Deutschland oder Notfallsanitätern in Österreich - darauf ausgelegt ist, die gesamte Versorgung der Patienten allein und ohne ärztliche Hilfe durchzuführen. Dabei stützen sie sich (im Gegensatz zu Deutschland) auf sogenannte "Standing Orders", also Handlungsvorgaben, von denen sie in keinen Fall abweichen dürfen und müssen teilweise für bestimmte Maßnahmen eine fernmündliche Absprache mit einem Arzt treffen.

Notkompetenz

Der Begriff Not(fall)kompetenz bezeichnet das gezielte Einleiten erster ärztlicher Maßnahmen durch das nicht-ärztliche Rettungsdienstpersonal vor Eintreffen des Notarztes, insbesondere im Hinblick auf die Abwendung drohender Gefahren (Tod, bleibende Behinderung. ..), vom Patienten. In Deutschland ist sie ist zwar im Rettungsassistentengesetz [1] vorgesehen, jedoch im s.g. Heilpraktikergesetz [2] nicht. In Österreich dürfen Notfallsanitäter je nach Ausbildungsstand diverse Tätigkeiten (Venenpunktion, Medikamentengabe, Intubation) durchführen.

Klinisch

Je nach Größe und Umfang der vom Rettungsdienst angefahrenen medizinischen Einrichtungen steht dort eine Notaufnahme als Schnittstelle (zeitgerecht vorhandene geeignete Räumlichkeit, geeignetes Personal, geeignete Geräte) zur Verfügung, um den mit den Maßnahmen der Notfallmedizin primär versorgten Patienten möglichst zügig der geregelten medizinischen Versorgung zuzuführen.

Quellenangaben

  1. Rettungsassistentengesetz - RettAssG [1]
  2. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung [2]

Literatur

Siehe auch

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