Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Peter Schaar |
Netzauftritt | http://www.bfdi.bund.de |
Vor Inkrafttreten des Gesetzes lautete sein Titel Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfD). Er ist in dieser Funktion laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienstleistungen anbieten. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Während seiner Amtszeit erhält er Amtsbezüge in Höhe der einem Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 9 zustehenden Besoldung. Er steht dabei in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, nicht jedoch in einem Beamtenverhältnis. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden.
Dem Bundesbeauftragten steht ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich Personen und Tatsachen zu, mit denen er in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter in Berührung kommt. Er kann ebenso über die Zeugnisverweigerung seiner Mitarbeiter entscheiden.
Der Bundesbeauftragte ist beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Seine Dienststelle nimmt verwaltungsorganisatorisch eine Sonderstellung ein. Der Haushalt des BfDI wird in einem eigenen Kapitel ausgewiesen, ihm ist nach den gesetzlichen Vorgaben die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Stellen beim BfDI können nur mit seinem Einvernehmen besetzt werden.
In der Ausübung seines Amtes ist der BfDI unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, eine Fachaufsicht besteht nicht. Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung sowie der Dienstaufsicht des Bundesministerium des Innern.
Das Amt des Bundesbeauftragten wird seit dem 17. Dezember 2003 von Peter Schaar ausgeübt. Stellvertreter des BfDI und Leitender Beamter ist Roland Bachmeier.
Aufgaben
Der Bundesbeauftragte berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Postgesetzes (PostG). Er berät und kontrolliert die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes, auch soweit sie private Unternehmen betreffen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist Mitglied der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und vertritt Deutschland in der Artikel-29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union und in den europäischen und internationalen Konferenzen der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten. Ferner wirkt er in den Gemeinsamen Datenschutz-Kontrollgremien für Europol und das Schengener Informationssystem (SIS) mit.
Organisation
Dem BfDI unterstehen neben dem Bereich Zentrale Aufgaben und der Pressestelle acht Fachreferate:
- Referat I
- Referat Ia: Grundsatzangelegenheiten und nicht-öffentlicher Bereich
- Referat Ib: Europa und Internationales
- Projektgruppe Aufbaustab Informationsfreiheitsgesetz
- Referat II: Rechtswesen, Finanzen, Arbeitsverwaltung, Verteidigung, Zivildienst, Auswärtiger Dienst
- Referat III: Sozialwesen, Mitarbeiterdatenschutz
- Referat IV: Wirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr, Postdienste, Statistik
- Projektgruppe Elektronische Gesundheitskarte
- Referat V: Polizei, Nachrichtendienste
- Referat VI: Technologischer Datenschutz, Informationstechnik, Datensicherung
- Referat VII: Allgemeine Innere Verwaltung, Strafrecht, Aufarbeitung der MfS-Unterlagen, Meldewesen
- Referat VIII: Telekommunikations-, Tele- und Mediendienste
Der Tätigkeitsbericht
Der Tätigkeitsbericht (TB) des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist ein gem. § 26 BDSG zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit alle zwei Jahre erscheinender Bericht über die wesentlichen Entwicklungen des Datenschutzes. Er erscheint als Bundestagsdrucksache und ist auch als PDF über die Website des BfD abrufbar. Für den TB verantwortlich ist das Referat Ia.
Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz
- Hans Peter Bull (14. Februar 1978 bis 1983)
- Reinhold Baumann (1983 bis 1988)
- Alfred Einwag (1988 bis 1993)
- Joachim Jacob (1. Juli 1993 bis 17. Dezember 2003)
- Peter Schaar (Seit 17. Dezember 2003)