Unter einer Altersrente versteht man, in Deutschland, eine Rente, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist.
Nach den Vorschriften des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Altersrenten
- die Regelaltersrente,
- Altersrenten für langjährig Versicherte,
- Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und
- Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:
- Altersrenten für Frauen und
- Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.
Siehe auch
Weblinks
- www.ihre-vorsorge.de – Altersvorsorgeportal der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Informationen zu allen Bereichen der Altersvorsorge und einem Expertenforum.
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund