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Bindestrich als Trennzeichen (nicht mehr bei neuen Euro-Kennzeichen), mit TÜV/AU-Plakette und Amts-Wappen
1 oder 2 Buchstaben ohne Bedeutung (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben)
1 bis 4 Ziffern ohne Bedeutung
Variationen
Die heutzutage ausschließlich ausgegebenen EU-Kennzeichen besitzen (optional, EU-Einheitlich) links von den Zeichen ein blaues Rechteck mit dem kleinen Buchstaben D und darüber den Sternenkranz der EU.
Saison-Kennzeichen haben ein Zusatzfeld das die Saisondauer in Monaten mittels Zahlen über und unter einem waagrechten Strich darstellt.
Oldtimer haben ein nachgestelltes H auf dem Nummernschild. Das Mindestalter des Fahrzeugs ist 30 Jahre; das Kennzeichen dient dem steuerlich günstigen (das Fahrzeug hat ja wahrscheinlich keinen Katalysator) erhalt von alten Schätzen.
Die Kennzeichen der staatlichen Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden, der Bundeswehr, sowie Diplomatenfahrzeuge, folgen nicht dem oben beschriebenen Aufbau: Nach dem Kürzel des Zulassungsbezirkes haben sie nur eine Nummer.
Rote Nummern sind rot auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die mit 06 oder 07 beginnt. Mittlerweile werden sie nicht mehr zu Überführungsfahrten ausgegeben, da die Kurzzeitkennzeichen diese Rolle übernommen haben. Rote Nummern werden an KFZ-Betriebe zum Zweck von Probefahrten ausgegeben und erhalten die Folgenummer 06. Auch Privatleute können Rote Nummern für Fahrzeuge im Alter von mindestens 20 Jahren erhalten, sog. Youngtimer, und erhalten die Folgenummer 07. Dieses Kennzeichen ist steuerlich besonders günstig, es dürfen damit allerdings nur noch Erprobungsfahrten und Fahrten zu Fahrzeugtreffen erfolgen. Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Kurzzeit-Zulassungen sind die jetzigen Zulassungen zu Überführungszwecken. Sie gelten für mindestens 5 Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem farbigen Feld am rechten Rand vermerkt; danach ist das Schild wertlos. Die Farbe des Feldes ist vom Monat abhängig. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Kosten der Zulassung auf eine folgende "normale" Anmeldung anrechnen zu lassen.
Landwirtschaftliche Zulassungen und Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sind grün auf weißem Grund. Damit wird unter anderem auf eine besondere Stellung bei der KFZ-Steuer hingewiesen.
Die Kennzeichen AD, AF und HK werden an Fahrzeuge der US-Streitkräfte in Deutschland vergeben.
Die Schilder sollen - im Vergleich zu den alten Kennzeichen mit Schriftzug "US Army" - unauffällig wirken und sind daher den EU-Schildern nachempfunden: Auf der linken Seite ist statt des EU-Sternenkranzes das NATO-Emblem und der Schriftzug USA angegeben. Das Kreiswappen des "Zulassungsbezirks" lautet "Steitkräfte der Vereinigten Staaten in Deutschland". Anstelle der TÜV-Plakette - die Fahrzeuge unterliegen nicht deutschem Recht und benötigen daher keinen TÜV - ist das Ablaufdatum des Kennzeichens angegeben. Vorderes und hinteres Schild sind gleich, da es auch keine AU-Plakette gibt.
Die Formate der Nummerntafeln sind gelegentlich quadratisch und zweizeilig, zum Beispiel bei Import-Modellen aus den USA oder auch auf dem Heck des VW-Käfers. Ebenso sind Motorräder mit dieser Form ausgestattet. Beobachtungen zufolge wird für zweizeilige Schilder ausschließlich "HK" vergeben, während die einzeiligen Schilder AD oder AF erhalten. Die Wahl der Kürzel hat offensichtlich keine besondere Bedeutung, sondern soll eben unauffällig sein.
Reicht der Platz für die Zeichen nicht aus, so kann die private Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem tritt vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthalten, zum Beispiel W oder M, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummern-Teil, insbesondere in Großstädten.
War früher die DIN-Schrift üblich, so wird heute eine spezielle fälschungserschwerende Schrift (FE-Mittelschrift) verwendet, die zudem eine geringere Fehlerrate beim Erkennen mit Kamerasystemen hat (siehe auch Mautbrücken beziehungsweise LKW-Maut).
Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein halbrundes Schild auf dem vorderen Schutzblech üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Zweiräder, Trikes und verwandte Zulassungen haben heute generell nur ein Nummernschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, zum Beispiel "OH TP 1" zu reservieren.
Leichtkrafträder, Mofas und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle haben kein amtliches Nummernschild. Sie müssen aber durch ein Versicherungskennzeichen am Heck gekennzeichnet sein. Dieses wird jährlich ab März in einer anderen Schrift-Farbe heraus gegeben und muss bei Banken und Versicherungen erworben werden. Dieses Schild ist zweizeilig, fast quadratisch und deutlich kleiner als KFZ-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben.
Kennzeichen müssen gut lesbar an der Fahrzeug-Außenseite und senkrecht angebracht sein, sie dürfen einen gewissen Neigungswinkel nicht übersteigen.
Beschreibung
Das KFZ-Zeichen enthält heute das Zeichen der EU, die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (vulgo TÜV-Plakette), evtl. eine AU-Plakette und den Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Auto zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes, in dem der Kreis liegt.
Nach dem Kennzeichen wird genannt, woher sich das Zeichen ableitet. Das ist i.d.R. der Name des Kreises beziehungsweise der Kreissitz (Kreisstadt). Leitet sich das Zeichen vom Namen des Kreises ab, so wird zusätzlich der Kreissitz angegeben.
Zeichen, die von einem Stadt- und einem Landkreis verwendet werden, sind besonders erläutert und mit den Abkürzungen "St." für kreisfreie Stadt beziehungsweise "Lkr." oder "Kr." für Landkreis versehen. Die Kfz-Zeichen unterscheiden sich in diesen Fällen durch die Kombination von Buchstaben und Ziffern. Dabei steht "X" für einen Buchstaben, "XX" für zwei, "9" für eine Ziffer usw.
Die Links bei den Kreisbezeichnungen beziehungsweise Namen der kreisfreien Städten führen zum Artikel des jeweiligen Verwaltungsbezirks. Bei KFZ-Kennzeichen, die von einer Stadt und von einem Landkreis verwendet werden, führt der Link bei Lkr. zum Landkreis.
Die Zahl der Ziffern und Buchstaben beim KFZ-Kennzeichen kann gelegentlich interpretiert werden - sie unterscheidet dabei oft die Kennzeichen von Landkreisen und von kreisfreien Städte in der selben Region.