Diskussion:Altersteilzeit

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Januar 2007 um 14:31 Uhr durch 84.176.255.59 (Diskussion) (Unklarheit "20 Prozentpunkte"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff "Regelfall" verwirrt, weil der Bezug nicht klar ist. Bei Frühverrentung für nicht Schwerbehinderte gibt es einen derzeit gesetzlich festgelegten Übergang für 3 Jahrgänge.

Geburtstag frühester Renteneintritt
Jan 1946 60 Jahre + 1 Monat
Dez 1948 63 Jahre

Wenn man als "Regelfall" das Renteneintrittsalter für alle später als Dez. 1948 Geborenen annimmt ist dies 63. Mit max. 36 Monaten vorgezogenem Renteneintritt und 0,3% Abschlag pro Monat würde sich dann 36 * 0,3% = 10,8 % max. Rentenkürzung berechnen. Vorausgesetzt, dies wäre die gültige Rechenregel für diesen "Regelfall".

Einen guten Überblick über die aktuellen Renteneintrittsalter für die verschiedenen Gruppen und die geplanten Änderungen der Regierung hierzu findet man in einer Presseerklärung des BMAS unter Vereinbarung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen in der Alterssicherung.

Ich rege an die Gesetzesänderung abzuwarten und dann entsprechende Änderungen und Ergänzungen im Text vorzunehmen.

Unklarheit "20 Prozentpunkte"

[keine Ahnung, ob ich das jetzt richtig mache, ist mein erster Wikipedia-Kommentar]

Die Beispielrechnung widerspricht der übrigen Darstellung, wonach in der das Teilzeitentgelt 70% vom bisherigen Brutto betrage, oder sogar noch mehr ("... In verschiedenen Bereichen gibt es einen höheren Betrag als 70 %, so ...").

Der Aufstockungsbetrag von 150 € in der Beispielrechnung stellt 10% vom Brutto dar, ergo beträgt das Teilzeitentgelt 60% vom bisherigen Brutto (€900 von €1500).