Ein Krankentransportwagen (KTW) ist im Rettungsdienst für nicht-akute Transporte (im Gegensatz zu Notfällen) zuständig, zum Beispiel, wenn jemand krankheitsbedingt vom Hausarzt ins Krankenhaus eingewiesen wird und spezieller Einrichtungen (z.B. Trage zum Liegendtransport, Sauerstoff) und der qualifizierten Betreuung durch Fachpersonal bedarf.
Umgangssprachlich wird leider häufig von Krankenwagen gesprochen, auch wenn ein Rettungswagen gemeint ist.
Einsatzbeispiele
Typische Einsätzanlässe für den Krankentransportwagen sind:
- Transport ins Krankenhaus (Einweisung durch Hausarzt)
- Transport vom Krankenhaus zurück nach Hause (Wohnung, Seniorenheim)
- Verlegung von einem Krankenhaus ins andere
- Ambulanzfahrten, z.B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel - der Patient wird zur Behandlung gebracht und anschließend wieder zurück gefahren
Ein Krankentransportwagen fährt selten mit Wegerechtssignal ("Blaulicht"), ist aber für den Notfall (z.B. wenn alle Rettungswagen anderweitig belegt sind, der KTW als Reservefahrzeug zum Einsatz kommt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Zustandes des Patienten) auch mit Blaulicht und Signalhorn ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen. In der Regel wird für die Notfallrettung aber ein Rettungswagen bzw. ein Notarztwagen eingesetzt.
Besatzung
Die erforderliche Besatzung eines KTW wird in Deutschland durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer vorgegeben. Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss, in Schleswig-Holstein und Thüringen ein Rettungsassistent und in Niedersachsen "geeignet und zuverlässig" (§10 NRettDG).
Ausrüstung
Die Mindestausstattung eines KTW ist dagegen europaweit durch die Norm DIN EN 1789 vorgegeben. Sie besteht im wesentlichen aus Trage, Tragestuhl und einer medizinischen Basis-Ausstattung. Weiteres medizinisches Gerät ist eine freiwillige Leistung des Rettungsdienstträgers oder aufgrund örtlicher Regelungen vorhanden und variiert daher stark.
Spezialformen
Eine Sonderform des Krankentransportwagens ist der 4-Tragen-KTW (KTW-4). Wie der Name schon sagt, sind in diesem Fahrzeug vier Tragen angeordnet; je zwei übereinander links und rechts. Dieser Fahrzeugtyp wird im Katastrophenschutz und in der Schnelleinsatzgruppe verwendet und hat den Zweck, Verletzte von der Schadensstelle zu weiter entfernt gelegenen Behandlungsplätzen zu transportieren, bei extremen Schadenslagen auch den Rettungsdienst zu unterstützen und in der Transportkapazität zu entlasten. Eine adäquate Betreuung der Patienten ist bei voller Beladung in so einem Fahrzeug nicht mehr möglich, es sollten damit dann nur noch Leichtverletzte transportiert werden. Es ist jedoch auch ein Fahrzeugbetrieb mit nur einer, zwei oder drei Tragen möglich. Die nicht benötigten Tragetische können dann zur Platzersparnis an die Wand geklappt werden.
Es gibt weitere Sonderbauformen, zum Beispiel:
- 8-Tragen (KTW-8) und Großraum-KTW (GKTW): für noch mehr Patienten. Diese Bauformen eignen sich kaum noch für einen Transport von ernsthaft verletzten Patienten, selbst im Katastrophenschutz. Ein GKTW kann aber auch sehr gut als erste Sitzgelegenheit und Sammelstelle für Unverletzte verwendet werden (z.B. für Bewohner eines brennenden Hauses).
- Infektions-KTW: für Patienten mit ansteckenden Krankheiten (wie z.B. MRSA oder Tuberkulose; siehe Artikel "Infektion"). Die Innenausstattung ist auf das notwendigste reduziert, um eine anschließende Desinfektion zu erleichtern. Zum Teil ist auch der Patientenraum so gestaltet, dass er sich ideal säubern lässt (keine Rillen, glatte Oberflächen etc.).
- Neugeborenen-KTW: ein KTW mit spezieller Ausstattung für den Transport von Neugeborenen oder Säuglingen, dazu gehört z. B. ein Inkubator, eine Baby-Notfallausrüstung und entsprechend erfahrenes Personal wie z.B. Kinderkrankenschwester oder Kinderarzt.
- Intensivtransportwagen (ITW): diese werden mancherorts für die Verlegung schwerst erkrankter Patienten von einem Krankenhaus in ein anderes vorgehalten. Die Patienten können dabei besonders überwacht und versorgt werden. ITW verfügen meist über die gleichen Möglichkeiten wie eine Intensivstation, dazu gehören neben Infusomaten (besonders genaue Infusionsgeräte) und Perfusoren (Spritzenpumpen; zur exakten Gabe von Medikamenten über einen längeren Zeitraum), auch komplette Respiratoren (Beatmungsgeräte) mit Narkosegasen und sogar eine kleine Laborausstattung. Die Intensivtransportwagen sind in der Regel zusätzlich mit einem intensivmedizinischen Notarzt besetzt.