Güterwagen

antriebslose Schienenfahrzeuge für den Transport von Ladung
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Güterwagen sind Eisenbahnwagen, die dem Transport von Wirtschaftsgütern dienen.

Datei:Scuol Tarasp RhB 5507.JPG
Gedeckter Güterwägel der RhB

Entwicklungsgeschichte

Zu Beginn des Eisenbahnzeitalters kamen zunächst fast ausschließlich zweiachsige Güterwagen einfacher Bauart zum Einsatz. Fast ausschließlich wurden gedeckte Güterwägelchen (damals auch bedeckte genannt), offene Wagen mit Seitenborden sowie Flachwagen (mit und ohne Rungen) verwendet. Im Laufe der Zeit wurden dann zunehmend spezialisierte Wagen entwickelt.

Spezialwagen für eine begrenzte Nutzung, besondere Güter oder mit speziellen Eigenschaften wurden schon um 1850 als sogenannte Privatgüterwagen eingestellt. Hierunter fallen unter anderem fast alle Kesselwagen und viele Kühlwagen. Sogenannte Wagenleihanstalten stellen viele dieser Wagen ein und vermieten sie an die nutzenden Betriebe.

Recht früh schon kam es zu ersten Vereinbarungen zur gegenseitigen Verwendung von Güterwagen zwischen den Privat- und Staatsbahnen; der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen stellte um 1850 Vorschriften zur Vereinheitlichung von Abmessungen und Einrichtungen auf. Die Gründung des Preußischen Staatswagenverbands (1881) und des Deutschen Staatswagenverbands (1909) begünstigte die Entstehung von nach einheitlichen Normalien gebauten Wagentypen. Das Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im internationalen Verkehr (RIV) setzte diese Vereinheitlichung international fort.

Moderne Güterwagen sind für Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h zugelassen und zunehmend mit GPS-Empfängern und Transpondern zur Positionsüberwachung im Bedarfsfall ausgestattet.

Bei der Deutschen Bahn (DB) gibt es auch Exemplare für den Hochgeschwindigkeitsverkehr bis zu 160 km/h. Da der Bremsweg der schnellen Güterzüge jedoch länger als der übliche Vorsignalabstand ist, können schnelle Güterzüge nur auf Strecken mit frühzeitiger Führerstandssignalisierung fahren (LZB, FZB und ETCS).

Der Güterwagenbereich der Bahn AG ist in Deutschland mit den Werken Paderborn und Eberswalde sowie der Servicewerkstatt Zwickau vertreten.

Arten von Güterwagen

Man unterscheidet mannigfaltige Typen, die sich konstruktionsmäßig in folgende Klassen gliedern lassen:

 
Der Drehschieber-Seitenentladewagen Bauart Fc 090 wurde zum Standard für die Beförderung grobkörniger Güter per Bahn.
 
Im nordamerikanischen Containerzugverkehr weit verbreitet: doppelstöckige Containertragwagen (double stacks), hier in Rochelle (Illinois).


Güterwagen für spezielle Einsatzzwecke sind:

Bahnpostwagen zählen nicht zu den Güterwagen.

Typenbezeichnungen (UIC-Norm)

Bei der 12-stelligen Wagennummer steht die 5. Ziffer für den Wagentyp, ebenfalls der große Buchstabe der Gattunsbezeichnung.

Die Bezeichnungen stammen von 1964, daher kann ein Wagen, der heute als Standardwagen angesehen wird, bei der Einführung noch ein seltener Wagen gewesen sein. Gleichfalls wurden die Vorgaben der UIC bei den Bahnverwaltungen manchmal unterschiedlich interpretiert, sodass es vorkommen konnte, dass fast gleiche Wagen verschiedenen Gattungen zugeordnet wurden. Ebenso mussten gelegentlich Wagen durch geringfügige Umbauten neu eingeordnet werden. Beispielsweise wird ein E-Wagen durch das Zuschweißen einer Tür oder ein K-Wagen durch das Aushängen der Dachklappen zu einem F-Wagen.

Nummer Buchstaben Bezeichnung Beispiele
1 G Gedeckter Güterwagen Regelbauart Gbs
2 H Gedeckter Güterwagen Sonderbauart Hbbills, Habbins
3 K,O,R Flachwagen Regelbauart Kbs, Res
4 L,S Flachwagen Sonderbauart Laeks, Shimmns
5 E Offener Wagen Regelbauart Es, Eaos
6 F Offener Wagen Sonderbauart Fcs, Falls
7 Z Kesselwagen Zes, Zagkks
8 I Kühlwagen Ibs
9 U,X Sonderwagen, Staubgutwagen Ucs, Uaai
0 T Wagen mit öffnungsfähigem Dach Tbis, Tamns

Kursiv geschriebene Buchstaben sind Bauarten, die dieser Nummer angegliedert sind, aber nicht der Bezeichnung entsprechen.

  • O , Flachwagen mit hohen Seitenborden, zwischen E und K anzugliedern.
  • X , Bahndienstwagen

Der Bestand an Güterwagen der Eisenbahn in Deutschland

  • 1850 - 9.147
  • 1860 - 66.728
  • 1870 - 168.902
  • 1880 - 328.858
  • 1890 - 436.833
  • 1909 - 486.121
  • 1911 - 560.000
  • 1945 - 127.000
  • 1950 - 270.000
  • 1960 - 272.700
  • 1970 - 282.500
  • 1980 - 287.400
  • 1990 - 206.900
  • 1995 - 178.500
  • 1996 - 167.300
  • 1997 - 150.600
  • 1998 - 139.700
  • 1999 - 132.400
  • 2003 - 107.031
  • 2006 - 105.500

Siehe auch