Frauke Brosius-Gersdorf

deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin
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Frauke Brosius-Gersdorf (* 15. Juni 1971 in Hamburg als Frauke Brosius) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin für öffentliches Recht an der Universität Potsdam.

Leben

Frauke Brosius-Gersdorf wurde als Tochter des Volkswirts und Wirtschaftsinformatikers Gerhard Brosius und dessen Ehefrau Marion in Hamburg geboren. Sie studierte ab 1990 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und schloss 1995 ihr Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Anschließend arbeitete sie dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Jürgen Schwabe. Unter Betreuung von Horst Dreier wurde Brosius-Gersdorf 1997 promoviert.[1] Nach einem Forschungsaufenthalt an der University of Edinburgh erwarb sie 1998 dort den akademischen Grad Master of Laws. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland leistete sie ihr Referendariat in Hamburg ab, wo sie 2000 ihr Zweites Staatsexamen ablegte. Anschließend arbeitete Brosius-Gersdorf bis 2004 als Rechtsanwältin in Bonn und Berlin, bevor sie sich wieder ihrer akademischen Laufbahn widmete und als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Hartmut Bauer an der Universität Dresden tätig war. 2005 folgte sie Bauer als dessen wissenschaftliche Assistentin an die Universität Potsdam, wo sie sich 2010 unter anderem für öffentliches Recht, Verwaltungs- und Sozialrecht habilitierte.

Im Sommersemester 2010 vertrat Brosius-Gersdorf zunächst einen Lehrstuhl an der Georg-August-Universität Göttingen. Zum Wintersemester 2010/11 nahm sie unter Ablehnung von Rufen aus Mainz und Würzburg einen Ruf der Universität Hannover an, wo sie bis 2021 den Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Sozialrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft innehatte. Von 2015 bis 2018 war sie dort die Studiendekanin der juristischen Fakultät. Zum Wintersemester 2021/22 wechselte sie zurück nach Potsdam und wurde Nachfolgerin von Bauer auf der W3-Professur für öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht.

Brosius-Gersdorf wurde 2015 für neun Jahre zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen gewählt.[2] In der Amtsperiode 2017 bis 2019 war sie Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.[1] 2023/24 engagierte sie sich als stellvertretende Koordinatorin der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in der Arbeitsgruppe 1 zum Thema "Möglichkeiten der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts". Der erarbeitete Gesetzentwurf fand die Unterstützung von SPD-, Grünen- und Linke-Abgeordneten, aber insgesamt keine ausreichende Parlamentsmehrheit und wurde daher nicht mehr umgesetzt.[3]

Seit 2017 ist Brosius-Gersdorf Mitherausgeberin der Zeitschrift Die Sozialgerichtsbarkeit.[4] Mit Erscheinen der vierten Auflage (2023 ff.) löste sie Horst Dreier als Herausgeber des von ihm begründeten dreibändigen Grundgesetz-Kommentars ab.

Brosius-Gersdorf ist seit 1995 mit dem Juristen und Hochschullehrer Hubertus Gersdorf verheiratet.

Nominierung als Bundesverfassungsrichterin

Im Jahr 2025 wurde Brosius-Gersdorf von der SPD-Bundestagsfraktion für die Wahl eines Nachfolgers von Doris König als Richterin des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagen.[5] Bischöfe, andere Vertreter der römisch-katholischen Kirche und Ulla Schmidt (SPD), die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, kritisierten die Nominierung.[6][7] So bezeichnete der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl die Nominierung von Brosius-Gersdorf aufgrund ihrer Positionen zum Lebensrecht ungeborener Kinder als „innenpolitischen Skandal“.[8] Der ehemalige CDU/CSU-Politiker, Landesinnenminister und Verfassungsrichter Peter M. Huber sah einen so polarisierenden Personalvorschlag für das Ansehen des Gerichts als Risiko. Frau Brosius-Gersdorf vertrete manche Positionen, die in der Gesellschaft wie unter Verfassungsrechtlern nicht mehrheitsfähig seien.[9]

Über 300 Juristen aus Forschung und Lehre sowie der Justiz, darunter auch ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, protestierten gegen die Kampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf und erklärten, dass der Umgang mit ihr geeignet sei, „die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen“, ihre fachliche Qualifikation bestehe ohne Zweifel.[10] Brosius-Gersdorf wehrte sich in einem Brief gegen die Berichterstattung über sie, Bezeichnungen wie „ultralinks“ oder „linksradikal“ seien diffamierend und realitätsfern. Sie kritisierte auch anonyme Äußerungen aus den Reihen politisch verantwortlicher Funktionsträger.[11]

Wegen verschiedener Einwände aus der Unionsfraktion gegen ihre Person wurde eine ursprünglich für den 11. Juli 2025 vorgesehene Richterwahl im Deutschen Bundestag verschoben.[12] Der ehemalige CDU-Ministerpräsident des Saarlandes und Ex-Verfassungsrichter Peter Müller beurteilt das Scheitern der Wahl der drei neuen Verfassungsrichter als „dramatisch“ und sieht die politische Handlungsfähigkeit der gesellschaftlichen Mitte in Gefahr. Die politische Mitte müsse jetzt umsichtig nach einem neuen Kompromiss suchen.[13] Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beurteilt aufgrund der Entwicklung die Regierung Merz als beschädigt.[14]

Einer Social-Media-Analyse des Thinktanks Polisphere zufolge gab es seit Anfang Juli 2025 eine Kampagne rechter Netzwerke aus „Alternativmedien“, Influencern und der AfD gegen die Juristin.[15][16]

Der Soziologe Armin Nassehi stellt fest, „dass es kaum noch gelingt, Konfliktfragen als Konflikte um Auffassungen zu behandeln, sondern nur noch als Kulturkampffragen.“[17]

Positionen

Brosius-Gersdorf kritisierte die Ablehnung verbindlicher Frauenquoten durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof im Jahr 2020 und meinte, ihm sei ein „schweres Abwägungsdefizit“ unterlaufen.[18]

Sie vertritt die Auffassung, dass das Tragen von Kopftüchern durch Rechtsreferendarinnen islamischen Glaubens nicht dem staatlichen Neutralitätsgebot zuwiderlaufe. Das Kopftuchverbot für Juristinnen im Staatsdienst hält sie entgegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig.[18][19][20][21][22]

Frauke Brosius-Gersdorf vertrat – gemeinsam mit ihrem Ehemann – die Position, dass die Corona-Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, und hielt es für denkbar, dass dem Staat aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht erwachse; "Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiter- hin von Ungeimpften bedroht wird".[23][24]

Zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) äußerte Brosius-Gersdorf in einer Talkshow im Jahr 2024: „Die Frage ist, ob es genug Material der Verfassungsschutzbehörden gibt“, dass die AfD „verfassungsfeindliche Ziele erreicht. […] Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird.“[25]

Brosius-Gersdorf vertritt die Ansicht, dass die Schulpflicht auch durch Hausunterricht erfüllt werden kann, der auch die Merkmale eines „materiellfunktionalen Schulbegriffs“ erfüllen könne, weil „planvoller Hausunterricht im Hinblick auf die Vermittlung von Bildung ebenso leistungsfähig sein kann wie herkömmlicher Schulunterricht“. Zwar könne der Gesetzgeber Schulpflicht als „geeignetes Mittel“ festlegen und auch durchsetzen; der damit verbundene Grundrechtseingriff sei aber nicht mehr gerechtfertigt, wenn „im Einzelfall dem Schulauftrag des Staates auf andere Weise wie z. B. durch Homeschooling“ genügt werden könne.[26]

Am 10. Februar 2025 vertrat sie als Sachverständige im Rechtsausschuss des Parlaments zur Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs die Ansicht, dass der Schutz der Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes für ungeborenes Leben verfassungsrechtlich umstritten sei und folgerte: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“[27][28][29] Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein Embryo jedenfalls ab Nidation Menschenwürde hat („Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu“),[30] lehnt sie als naturalistischen Fehlschluss ab.[31] Hiergegen argumentierte wiederum Christian Hillgruber, dass sich ein Embryo kraft des in ihm angelegten Programms als Mensch und nicht erst zum Mensch entwickele.[32] Erst im späteren Verlauf der Schwangerschaft, ab extrauteriner Lebensfähigkeit des Fötus, träten nach Ansicht von Brosius-Gersdorf die Grundrechte der Schwangeren (Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf körperliche Unversehrtheit) gegenüber dem Recht auf Leben des ungeborenen Kindes zurück. Dann komme dem Lebensrecht des Fötus grundsätzlich Vorrang vor den Grundrechten der Schwangeren zu.[33] Von diesen Überlegungen ausgehend spricht sie sich bezüglich einer möglichen Gesetzesänderung dafür aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht mehr rechtswidrig sein soll, sondern rechtmäßig.[34]

Nach Ansicht von Brosius-Gersdorf verstößt das bestehende Ehegattensplitting gegen das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 des Grundgesetzes.[19]

Brosius-Gersdorf monierte die Art und Weise des – später aufgehobenen – Verbots von Compact und des Verbots der russischen Auslands- und Propagandasender RT und Sputnik. Sie kritisierte, dass die Verbote nicht durch staats- bzw. regierungsferne unabhängige Institutionen ergingen, wie es die Gewaltenteilung eigentlich vorsieht, sondern durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Europäischen Rat. Sie monierte außerdem, dass die Aufsicht über soziale Medien im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste und des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission erfolgt und damit ebenfalls durch eine regierungsnahe Stelle.[35]

Auszeichnungen

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Eine verfassungsrechtliche Studie zur Bundesbankautonomie vor und nach der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion. Duncker & Humblot, Berlin 1997, ISBN 978-3-428-09219-2 (Dissertation).
  • mit Hubertus Gersdorf: Rechtsfragen des Teilnehmerentgeltsystems nach bayerischem Rundfunkrecht. Reinhard Fischer, München 1997, ISBN 3-88927-208-8.
  • Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte. Die Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des EuGH, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihre Fortentwicklung. Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 978-3-428-11894-6.
  • Vaterschaftstests. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Direktiven für eine Reform der Vaterschaftsuntersuchung. Duncker & Humblot, Berlin 2006, ISBN 978-3-428-12053-6.
  • Demografischer Wandel und Familienförderung. Mohr Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-150391-7 (Habilitationsschrift).
  • Das Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG). Inhalt und Dimensionen des Sonderungsverbots sowie Konsequenzen für die Schülerauswahl und das Schulgeld der Ersatzschulen und für die Finanzhilfe der Länder. (= Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1383). Duncker & Humblot, Berlin 2018, ISBN 978-3-428-15465-4.
  • Internationale Schulen in Bayern – Schulstatus sowie Konsequenzen für die Genehmigung und Finanzhilfe. (= Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1447). Duncker & Humblot, Berlin 2021, ISBN 978-3-428-18124-7.

Einzelnachweise

  1. a b Lebenslauf. In: uni-potsdam.de. Abgerufen am 5. Juli 2025.
  2. Prof. Brosius-Gersdorf neues Mitglied im sächsischen Verfassungsgerichtshof. Leibniz Universität Hannover, 19. Juni 2015, abgerufen am 6. Juli 2025.
  3. Wiebke Hollersen, Frauke Brosius-Gersdorf stellt Menschenwürde von Föten im 9. Monat infrage: Was würde das für Abtreibungen bedeuten?, in: Berliner Zeitung vom 11. Juli 2025
  4. Prof. Dr. jur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (PDF) Lebenslauf. In: Zentrale-Ethikkommission.de. 24. Februar 2017, S. 3, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. September 2018; abgerufen am 11. Juli 2025.
  5. Christian Rath: Diese drei Neuen sollen für Union und SPD ans BVerfG. In: Legal Tribune Online. Wolters Kluwer Deutschland, 30. Juni 2025, abgerufen am 6. Juli 2025.
  6. „Angriff auf Verfassung“: Bischöfe verurteilen Nominierung von Brosius-Gersdorf – Woelki fordert Schutz ungeborenen Lebens. In: Die Welt. 10. Juli 2025, abgerufen am 11. Juli 2025.
  7. Michael Maier, Brosius-Gersdorf: Kontroversen und Plagiatsverdacht, stuttgarter-zeitung.de vom 11. Juli 2025.
  8. „Gibt keine Abstufung des Lebensrechts“ – Erzbischof legt gegen Brosius-Gersdorf nach. 15. Juli 2025, abgerufen am 15. Juli 2025.
  9. Das ist die umstrittene Verfassungsgerichtskandidatin. In: t-online.de. 11. Juli 2025, abgerufen am 11. Juli 2025.
  10. Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“, verfassungsblog.de vom 14. Juli 2025
  11. Brosius-Gersdorf kritisiert Berichterstattung über sich scharf. Abgerufen am 15. Juli 2025.
  12. Bundestag verschiebt Wahlen von Verfassungsrichtern. In: tagesschau.de. Norddeutscher Rundfunk, 11. Juli 2025, abgerufen am 11. Juli 2025.
  13. Detlef Esslinger: Ex-Verfassungsrichter Peter Müller: „Dies ist ein eklatantes Führungsversagen der Union“. In: Süddeutsche Zeitung. 11. Juli 2025, abgerufen am 15. Juli 2025.
  14. Tagesschau: Nach geplatzter Richterwahl: Steinmeier hält Koalition für "beschädigt". In: Tagesschau. ARD, 13. Juli 2025, abgerufen am 15. Juli 2025.
  15. Stimmungsmache von rechts. In: Deutschlandfunk. , abgerufen am 15. Juli 2025.
  16. Analyse zur Kampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf. In: Polisphere. 14. Juli 2025, abgerufen am 15. Juli 2025.
  17. Armin Nassehi: Montagsblock /332. In: Kursbuch. 14. Juli 2025, abgerufen am 15. Juli 2025.
  18. a b Stephen Klenner: Bundesverfassungsgericht: Kritik in CDU/CSU an SPD-Kandidatin. In: FAZ.net. 2. Juli 2025, abgerufen am 3. Juli 2025.
  19. a b Wie weit links steht Brosius-Gersdorf wirklich? In: spiegel.de. Der Spiegel, 10. Juli 2025, abgerufen am 10. Juli 2025.
  20. Frauke Brosius-Gersdorf, Hubertus Gersdorf: Fehlverständnis des Neutralitätsgebots für den Staat. In: Verfassungsblog. 3. März 2020, ISSN 2366-7044, doi:10.17176/20200303-215121-0 (verfassungsblog.de [abgerufen am 12. Juli 2025]).
  21. Gastbeitrag zum Urteil des Verfassungsgerichts: Die Neutralität des Staates ist durch das Kopftuch nicht tangiert. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 12. Juli 2025]).
  22. Frauke Brosius-Gersdorf, Hubertus Gersdorf: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin: Unanwendbarkeit des Neutralitätsgebots. Zur Differenzierung zwischen dem Neutralitätsgebot für den Staat und dem Mäßigungsgebot für Amtsträger. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Band 39, Nr. 7. C. H. Beck, 2020, S. 428–432.
  23. Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung, uni-potsdam.de
  24. Verfassungsrichterwahl: Dafür steht Frauke Brosius-Gersdorf. In: FAZ.net. 8. Juli 2025, abgerufen am 8. Juli 2025.
  25. Markus Lanz vom 25. Juli 2024. In: zdf.de. Zweites Deutsches Fernsehen, 25. Juli 2024, abgerufen am 8. Juli 2025 (diese Äußerung fällt bei Minute 19:30).
  26. Martin Otto, Ersatz ist denkbar: Frauke Brosius-Gersdorf und die Schulpflicht, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. Juli 2025, S. 11.
  27. Wiebke Hollersen, Frauke Brosius-Gersdorf stellt Menschenwürde von Föten im 9. Monat infrage: Was würde das für Abtreibungen bedeuten?, in: Berliner Zeitung vom 11. Juli 2025
  28. Wolfgang Janisch, Juristin mit klaren Ansagen, in: Süddeutsche Zeitung vom 8. Juli 2025, S. .6
  29. Brosius-Gersdorf: Rechtskonflikte, Festschrift zum 70. Geburtstag von Horst Dreier. Hrsg.: Brosius-Gerstorf und andere. 1. Auflage. Mohr Siebeck, 2024, ISBN 978-3-16-162685-2, S. 765.
  30. Dürig/Herzog/Scholz/Herdegen GG Art 1 Abs. 1 Rn. 60–61
  31. BeckOK GG/Hillgruber GG Art. 1 Rn. 4
  32. Hillgruber in Seubold, Humantechnologie und Menschenbild, 2006, 87 (Fundstelle S. 97f)
  33. Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, April 2024, S. 13–15.
  34. Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung des Rechtsausschusses. In: Deutscher Bundestag. 10. Februar 2025, abgerufen am 15. Juli 2025 (S. 11-12).
  35. Markus Lanz vom 25. Juli 2024. In: zdf.de. Zweites Deutsches Fernsehen, 25. Juli 2024, abgerufen am 9. Juli 2025 (dies äußert sie ab Minute 48:35).