Aufenthaltsverordnung

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Die Aufenthaltsverordnung ist eine in Deutschland geltende Rechtsverordnung, die hauptsächlich ergänzende Bestimmungen zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes enthält. Sie wurde als Artikel 1 der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes erlassen.

Basisdaten
Titel: Aufenthaltsverordnung
Abkürzung: AufenthV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 26-12-1
Erlassen am: 25. November 2004
(BGBl. I S. 2945)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2005
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 18. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3221)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2007
(Art. 2 VO vom 18. Dezember 2006)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Regelungsgegenstand

Die Verordnung enthält Regelungen zu folgenden Gegenständen:

  • Passpflicht für Ausländer; Zulassung ausländischer und Einführung deutscher Passersatzpapiere;
  • Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels, insbesondere eines Visums, und Beschränkungen von Befreiungen für Ausländer, die im Bundesgebiet erwerbstätig werden wollen;
  • Sonderregelungen für Flugpersonal, Seeleute und die Binnenschifffahrt;
  • Erfordernis der Zustimmung der Ausländerbehörden im Visumverfahren;
  • Möglichkeiten der Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet für längerfristige Aufenthalte ohne vorgeschaltetes Visumverfahren;
  • Verlegung des Wohnsitzes von Flüchtlingen innerhalb der EU, sofern sie unter eine bestimmte EU-Richtlinie fallen;
  • Erhebung, Reduzierung und Befreiung von Gebühren für Amtshandlungen im Bereich des Ausländerrechts;
  • Ordnungsrechtliche Vorschriften, vor allem zu ausweisrechtlichen Pflichten;
  • Muster für Aufenthaltstitel und Vordrucke für Passersatzpapiere;
  • Dateien der Ausländerbehörden und Datenübermittlungen an Ausländerbehörden und
  • Ordnungswidrigkeiten.

Materialien