Ausschließliche Gesetzgebung

Gesetzgebung in Deutschland, die vorsieht, dass allein der Bund berechtigt ist, einige Bereiche durch Rechtsnormen zu regeln
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Die ausschließliche Gesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass allein der Bund berechtigt ist, entsprechende Bereiche durch Rechtsnormen zu regeln. Einzig wenn er die Länder in einem Bundesgesetz dazu ermächtigt werden, dürfen sie nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes Teilbereiche selbst regeln. Dazu zählen unter anderem