Schwarzarbeit

illegale Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Dezember 2006 um 20:37 Uhr durch ThemanK (Diskussion | Beiträge) (Weblinks). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Schwarzarbeit ist eine Dienst- oder Werkleistung gegen Entgelt ohne ordnungsgemäße Meldung, ohne staatliche Abgaben abzuführen oder ohne dass der Auftragnehmer die notwendigen gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dabei werden die Verträge in der Regel mündlich abgeschlossen und das Entgelt bar gezahlt. Schätzungen über den Anteil von Schwarzarbeit am gesamten Bruttoinlandsprodukt (BIP) in westeuropäischen Volkswirtschaften schwanken stark zwischen 0,5 und 20 Prozent für einzelne Länder.

Schwarzarbeit ist ein Teil der Schattenwirtschaft, wird aber unzulässigerweise nicht selten mit dieser gleichgesetzt.

Legaldefinition in Deutschland

In "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit legaldefiniert. Demnach handelt es sich um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen:

...unter Verstoß gegen Steuerrecht ...unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht ...unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt, ...Ausübung eines Gewerbes/Handwerks ohne Gewerbeanmeldung /Eintragung in die Handwerksrolle ...Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.

Geschichte

Der Begriff Schwarzarbeit kommt aus dem Handwerk und beschränkte sich ursprünglich auf den heutigen Teilaspekt der selbstständigen Ausführen von Aufträgen durch Personen, die nicht über die notwendigen Voraussetzungen (Meisterprüfung) verfügen.

Umfang

Nach Angaben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen schädigt die Schwarzarbeit die Bundesrepublik jährlich um 70 Milliarden Euro. Die Schattenwirtschaft liege bei 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung, d.h. 345 Milliarden. Das sei Wirtschaftskriminalität, gegen die die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (s.u.) künftig mit 6700 Beschäftigten vorgehe[1].

Die Ende Januar 2005 veröffentlichten Zahlen des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Friedrich Schneider (Universität Linz) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen – deren methodisch bedingte Unschärfen auch von den Autoren selbst eingeräumt werden – legen erstmals einen Rückgang der Schwarzarbeit nahe. Während im Jahr 2003 noch geschätzte 370,0 Mrd. Euro in der Schattenwirtschaft geflossen seien, sei dieser Betrag 2004 auf 356,1 Mrd. Euro gesunken. Auch für das Jahr 2005 wird von den Wissenschaftlern ein weiterer Rückgang auf 346,2 Mrd. Euro erwartet. Das würde gegenüber 2003 einen Rückgang von 6,4 Prozent bedeuten. Im internationalen Vergleich mit 20 weiteren OECD-Ländern liege die Bundesrepublik Deutschland mit dem Anteil der Schattenwirtschaft in Relation zum Bruttoinlandprodukt im Mittelfeld. Die durch die Schattenwirtschaft erwirtschafteten Leistungen werden für das Jahr 2004 auf 16,2 Prozent des tatsächlichen Bruttoinlandproduktes geschätzt. Für 2005 wurde ein Rückgang auf 15,6 Prozent erwartet.

Als Gründe für diesen Rückgang geben die Wissenschaftler in ihren Studien die verschiedenen Reformmaßnahmen der Bundesregierung in den letzten Jahren an, hierunter insbesondere die erweiterten Minijobregelungen, die Lockerung des Kündigungsschutzes für kleinere Betriebe, die Verlängerung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, die Neuregelung der Handwerksordnung und die vorgenommenen Steuersenkungen. Ebenso schreiben die Wissenschaftler dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen Teil des Erfolgs bei der Bekämpfung der Schattenwirtschaft zu.

Sowohl die Zahlen von Prof. Schneider als auch dessen Fixierung auf neoliberale Politiken zur Bekämpfung von Schwarzarbeit können kritisch gesehen werden. Die Rockwool-Stiftung in Kopenhagen schätzt, dass innerhalb der Europäischen Union der Anteil von Schwarzarbeit am BIP zwischen 1,2% in Großbritannien und 4,1% in Deutschland liegt, wenn die tariflichen Löhne im legalen Sektor als Vergleich zugrunde gelegt werden. Nimmt man hingegen die real ausgezahlten Löhne als Basis, verringert sich dieser Anteil auf 0,6% in GB bzw. auf 1,3% in Deutschland. Der Umfang der Schwarzarbeit in Deutschland läge damit unter 30 Milliarden Euro.

Die in den vergangenen Jahren auch in den Medien verbreitet Zahl von 370 Mrd. Euro jährlicher Schwarzarbeit entsprächen einer Arbeitsleistung von 9 Mio. Vollarbeitskräften, die durchgehend ohne Urlaub wöchentlich 40 Stunden zu einem Stundensatz von 20 Euro schwarz arbeiten müssten. Schwarzarbeiter/innen müssten danach jedem auf Schritt und Tritt begegnen [1].

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist seit dem 1. Januar 2004 in Deutschland die Bundeszollverwaltung gemeinsam mit den Gebietskörperschaften ( z.B. Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig. Der zuständige Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit einer Zentrale in Köln und 113 Standorten in Deutschland vertreten. 2004 verschärfte die Bundesregierung, mit der Bündelung der Verfolgungszuständigkeit von der Bundesagentur für Arbeit bei der Zollverwaltung. Ende 2005 sollen nun insgesamt 7.000 Beschäftigte, hauptsächlich aus anderen Behörden, nachhaltig Schwarzarbeit bekämpfen. (Zahl wohl nach unten korrigiert, s.o.).

Statistische Daten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung durch die Zollverwaltung

2000 2001 2002 2003 2004
Personenüberprüfung an der Arbeitsstelle 92.000 109.000 77.380 79.269 264.500
Prüfung von Arbeitgebern 35.000 18.500 26.026 32.572 104.965
Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 7.700 9.200 8.739 9.837 56.900
Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 3.300 2.800 1.734 1.233 49.926
– in Mio. €
Summe der Bußgelder 8,0 10,3 5,3 5,1 32,8
Wert der zur Vermögensabschöpfung gesicherten Vermögensgegenstände 9,6 21,3 21,6 34,0 43,1
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen 124,0 179,7 191,2 348,1 475,6
Summe der Geldstrafen (einschließlich Wertersatz) 2,2 2,5 2,9 3,6 8,9
– in Jahren –
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen 96 200 227 305 472

Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Kommunen

Verstöße wegen "unerlaubter Handwerksausübung", wegen "fehlender Gewerbeanmeldung" oder "fehlender Reisegewerbekarte" fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Zolls. Hier sind die Landkreise und Städte zuständig. In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit circa 15.000 Mitarbeiter (in den Kommunen) zur Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung und Gewerbeordnung tätig.

Bei der Bekämpfung dieser Art der Schwarzarbeit hat das so genannte Gifhorner Modell bundesweit Beachtung gefunden. Hier geht es nicht nur darum Bußgelder zu verhängen, sondern Wege in die Legalität aufzuzeigen.

Grundlegende Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Systemänderungen

Hauptursache der Schwarzarbeit ist das Sozialsystem, bei dem sämtliche Sozialkosten auf den Lohn umgelegt werden und bereits vorab vom Arbeitgeber abgeführt werden. Dadurch kommt es zu einer sehr großen Differenz zwischen dem Verrechnungslohn der Unternehmen an den Auftraggeber einerseits und dem Nettolohn des Arbeitnehmers andererseits.

Seit längerem vorliegende Forderungen zur Beseitigung dieser Differenz durch ein "Vollauszahlungsmodell" u. a. seitens der FDP, des Arbeitgeberflügels der CDU/CSU (Mittelstandsunion bzw. MIT) haben in letzter Zeit stark abgeschwächt durch Bestrebungen zum Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags breit Beachtung gefunden.

Siehe auch

Österreich

In Österreich wird für die Schwarzarbeit der Begriff Pfusch verwendet. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung wurde in Österreich die Abteilung Kiab der Zollbehörde ins Leben gerufen.

Literatur

  • Friedrich Schneider/Dominik Enste (2000): Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, Oldenbourg-Verlag, ISBN 3486253573
  • Lars P. Feld und Claus Larsen (2005): Black Activities in Germany in 2001 and in 2004, Rockwool Foundation, Kopenhagen.
  • Walter A. S. Koch (2005): Das Schwarzarbeit-Änigma, in: Wirtschaftsdienst 11/2005, S. 715-723, Abstract. Hierzu: Replik von Prof. Schneider (PDF)

Fußnoten

  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. April 2006