Amateurfunkdienst

Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander wahrgenommen wird
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Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In Deutschland wird er geregelt durch das Amateurfunkgesetz von 1997 und zugehörige Verordnungen sowie zwischenstaatliche Verträge. Der Amateurfunkdienst ist ein technisch experimenteller Funkdienst. Seine Teilnehmer betreiben diesen zu technischen und wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Fort- und Weiterbildung, aber auch einfach nur als interessantes Hobby. Der Amateurfunkdienst darf in keiner Weise kommerziellen Zwecken dienen.

Siehe auch: Leitungslose Telekommunikationsverfahren

Definition

Teilnehmer am Amateurfunkdienst werden Funkamateure genannt. Das deutsche Amateurfunkgesetz von 1997 definiert:

Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlichem Interesse und nicht in Verfolgung anderer, z. B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke, mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst.

Die Definition des Amateurfunkdienstes im Amateurfunkgesetz von 1997 besagt weiterhin:

Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.

Diese Definitionen zeigt, dass der Amateurfunk nicht nur eine reine Freizeitbeschäftigung ist, sondern dass sich aus der Tätigkeit als Funkamateur auch gesellschaftliche Pflichten ableiten.

So sind Funkamateure verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten. Das Amateurfunknetz ist weltweit ausgebaut, in jedem Land der Erde finden sich Funkamateure, was besonders durch den im Gesetz verankerten Begriff Völkerverständigung zum Ausdruck kommt.

Funkamateure dürfen nur mit anderen Funkamateuren Funkbetrieb durchführen, das Funkgespräch nennt man QSO, für jedes erste Funkgespräch auf einem Frequenzband bestätigen Funkamateure sich die Verbindungen mit QSL-Karten die weltweit verschickt werden.

Zur Nutzung im Amateurfunkdienst sind diverse Frequenzbereiche, die Amateurbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich ausgewiesen. Dabei kommen traditionelle Betriebsarten wie Morsetelegrafie und Sprechfunk genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben und moderne digitale Übertragungsverfahrenen wie Packet Radio. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten wie FAX, SSTV (Slow Scan Television), ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen), SATV (Schmalband ATV) und DATV (Digitales ATV) möglich. Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relais, Echolink, Satelliten, EME oder auch Meteorscatter möglich.

Erlaubnis zur Teilnahme

Der Empfang von Aussendungen, die von Funkamateuren ausgestrahlt werden, ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur aktiven Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man eine Zulassung. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland ist dies die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Nach bestandener Prüfung erhält man die so genannte Harmonisierte Amateurfunk Prüfungsbescheinigung, kurz HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate).

Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Lizenzklasse ab. Die theoretischen Prüfungen für Klasse 1 und 2 sind identisch. Ein Anwärter der Klasse 1 hat aber zusätzlich Kenntnisse im Geben und Hören von Morsezeichen nachzuweisen. Die Klasse 3 dient als Einstiegsklasse, es werden nur Grundkenntnisse geprüft.

Geprüft wird in den Prüfungsteilen

  • Technik
  • Betriebstechnik (Abwicklung des Funkverkehrs)
  • Gesetzeskunde
  • Morsetelegrafie (ursprünglich nur für Klasse 1, heute nicht mehr gefordert)

Darüber hinaus wird die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt, die der Person das eigentliche Rufzeichen zuteilt. Diese Zulassung wird im Allgemeinen zusammen mit der bestandenen Prüfung erteilt. Das Rufzeichen ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen, es ist weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur. Das Rufzeichen besteht in Deutschland aus einem 2-stelligen Präfix, einer einstelligen Zahl und einem 2-3-stelligen Suffix. Anhand des Präfixes kann die Lizenzklasse ermittelt werden.

Aufgrund der durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse sind Funkamateure berechtigt, ihre Sende- und Empfangsanlagen zur Durchführung des Amateurfunks selber zu bauen. Es gibt keinen anderen Funkdienst, bei dem das erlaubt ist. Das gleiche gilt für Funkanwendungen wie den CB-Funk. Hinsichtlicht der Senderausgangsleistung gelten für den Amateurfunkdienst die gleichen strengen Grenzwertforderungen wie für alle anderen Funkdienste. Ein Funkamateur muss die Einhaltung dieser Grenzwerte gegenüber der RegTP gegebenenfalls nachweisen.

Lizenzklassen

Es existieren in Deutschland drei verschiedene Lizenzklassen:

Klasse 1
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W.
Klasse 2
Zugang zu allen Amateurfunkbändern über 30MHz mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Seit 15. August 2003 wird die Benutzung der Kurzwellenbänder geduldet.
Klasse 3
Zugang zum 2 m (144-146 MHz) und 70 cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von 10 W EIRP.

Es gibt auch die Möglichkeit ein Ausbildungsrufzeichen, das für 2 Jahre befristet ist, zu beantragen. Mit einem Ausbildungsrufzeichen können Nicht-Funkamateure unter der direkten Aufsicht eines Funkamateurs Funkbetrieb machen.

Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben dem 65% Technik bzw. 75% Technik der Amateurfunkprüfung bei der RegTP den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll. Es ist mit einer baldigen Zusammenlegung der Lizenzklassen 1 und 2 zu rechnen. Vorschläge hierfür sind bereits vorhanden. So soll die Klasse 1 und 2 in die Klasse A und die Klasse 3 in die Klasse E umgewandelt werden.

Frequenzen

Klasse Frequenzbereiche Wellen-
länge
Fuß-
note
Status Sende-
leistung
Zugelassene
Sendearten
Zusätzliche-
Regelungen
Internationale-
Regelungen
1 135,7-137,8 kHz 2,2 km 3 S 20 W A,D Vfg 2/1999
1 1810-1850 kHz 160 m 4 P 75 W B,E
1 1850-1890 kHz 160 m 4 S 75 W B,E
1 1890-1950 kHz++) 160 m - S++) 10 W++) A1A,F1B,J3E Vfg 132/1990
1 3,5-3,8 MHz 80 m 4 P 750 W A,E,K
1 7-7,1 MHz 40 m 1,4 P+) 750 W A,E,K
1 10,1-10,15 MHz 30 m 3 S 150 W
(300 W++))
A,D Vfg 132/1990
1 14-14,35 MHz 20 m 1 P+) 750 W A,E,K
1 18,068-18,168 MHz 17 m 1,4 P 750 W A,E,K
1 21-21,45 MHz 15 m 1 P+) 750 W A,E,K
1 24,89-24,99 MHz 12 m 1,4 P 750 W A,E,K
1**),
2**)
50,08-51 MHz 6 m 5 S 25 W ERP C Vfg 166/1999 25 W ERP|
1,2 144-146 MHz 2 m 1 P+) 750 W A,F,K
3 144-146 MHz 2 m 1 P+) <10 W EIRP A,F,K
1,2 430-440 MHz 70 cm 1,2 P 750 W A,G
3 430-440 MHz 70 cm 1,2 P <10 W EIRP A,G
1,2 1240-1300 MHz 23 cm 1 S 750 W A,G,H
1,2 2320-2450 MHz 13 cm 1,2 S 75 W A,I
1,2 3,4-3,475 GHz 9 cm - S 75 W A,I
1,2 5,65-5,85 GHz 6 cm 1,2 S 75 W A,I
1,2 10-10,5 GHz 3 cm 1 S 75 W A,I
1,2 24-24,05 GHz 1,2 cm 1,2 P+) 75 W A,I
1,2 24,05-24,25 GHz 1,2 cm 2 S 75 W A,I
1,2 47-47,2 GHz 6 mm 1 P+) 75 W A,I
1,2 75,5-76 GHz 4 mm 1 P+) 75 W A,I
1,2 76-81 GHz 4 mm 1 S 75 W A,I
1,2 119,98-120,02 GHz 2,5 mm - S 75 W A,I
1,2 142-144 GHz 2 mm 1 P+) 75 W A,I
1,2 144-149 GHz 2 mm 1 S 75 W A,I
1,2 241-248 GHz 1 mm 1 S 75 W A,I
1,2 248-250 GHz 1 mm 1 P+) 75 W A,I

Legende :

*)  Bedeutet hier Zulassungs- oder Zuteilungsklasse
**) Nur Inhaber von Sonderzuteilungen
+)  Weitgehend exklusiver Bereich für den Amateurfunk.
++) Gilt nur in den neuen Bundesländern gem. BMPT-Vfg 132/1990.
    Im Frequenzbereich 1890-1950 kHz kann kein Schutz vor Störungen
    gewährt werden, und Störungen dürfen nicht verursacht werden
 A  Alle Sendearten. Alle Sendearten mit drittem Kennzeichen "A" 
    generell nur in Morsecode.
 B  A1A (generell nur in Morsecode),F1B und J3E.
 C  A1A (generell nur in Morsecode) und J3E.
 D  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 800 Hz.
 E  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal  7 kHz.
 F  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 40 kHz.
 G  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal  2 MHz.
    Belegte Bandbreite bei amplitudenmodulierten 
    Fernsehaussendungen maximal 7 MHz.
 H  Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten 
    Fernsehaussendungen maximal 18 MHz bei -40dBc
    bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
 I  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 10 MHz.
    Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten 
    Fernsehaussendugen maximal 20 MHz bei -40dBc 
    bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
 K  J3F und F3F sind nur als Schmalbandfernsehen zulässig.
    Für Fernschreibverkehr ist der Frequenzhub bei F1B auf
    +- 500 Hz und bei F2B aus +- 3000 Hz zu begrenzen.
 P  Primär dem Amateurfunk zugewiesen
 S  Sekundär dem Amateurfunk zugewiesen