Verwandtschaftsbeziehung

Einzelbezeichnungen für die Beziehung zu Verwandten, Wortbildungen, Linien und Grade der Verwandtschaft von Menschen
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Eine Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft von Personen aus. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, gekennzeichnet durch eigene sprachliche Bezeichnungen für den jeweiligen Verwandtschaftstyp.

Bezeichnungen für familiäre Beziehungen

Bei der Angabe der Verwandschafts- und Blutverwandtschaftsgrade wird im Folgenden davon ausgegangen, dass es keine Zeugung oder Heirat zwischen bereits Verwandten gib.

Eltern

Die Eltern sind die direkten Vorfahren einer Person. Jede Person hat zwei Eltern. Das männliche Elternteil wird als Vater, das weibliche als Mutter bezeichnet. Die Eltern sind Verwandte ersten Grades, zu ihnen besteht ebenfalls eine Blutsverwandtschaft ersten Grades. Das heißt, mit jedem Elternteil hat die Person einen Chromosomensatz gemein.

Umgangssprachliche Namen für den Vater sind Papa, Papi und Vati, für die Mutter Mama, Mammi und Mutti.

Ist die Person minderjährig, dann sind die Eltern normalerweise die Gesetzlichen Vertreter

Umgangssprachlich wird der Begriff "Eltern" nur in der Pluralform benutzt. In der Biologie, insbesondere in der Genetik, spricht man aber auch in der Einzahl von einem Elter, unabhängig davon, ob es sich um getrenntgeschlechtliche oder zwittrige Lebewesen handelt.

Ehepartner

Der Ehepartner ist die angeheiratete Person (siehe Ehe). In einer Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, in einer Polygamie mehrere. Ist der Ehepartner männlich, wird er als Ehemann bezeichnet, ist er weiblich als Ehefrau. Ehepartner sind Verwandte ersten Grades, zu ihnen besteht im Allgemeinen aber keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne (siehe: Verwandtschaft (Recht)).

Etwas älter sind die Begriffe Ehegatte für Ehemann und Ehegattin für Ehefrau.

Kinder

Die Kinder sind die direkten Nachkommen einer Person. Ein männliches Kind wird als Sohn, ein weibliches als Tochter bezeichnet. Zu den Kindern besteht eine Verwandtschaft und Blutsverwandtschaft ersten Grades.

Geschwister

Geschwister sind weitere Kinder der Eltern. Die Männliche Form ist Bruder und weibliche Schwester. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades, aber Blutsverwandte ersten Grades.

Geschwister ist nur im Plural gebräuchlich.

Zu Milchgeschwister siehe unter Amme.

Onkel und Tante

Als Onkel (männlich) beziehungsweise Tanten (weiblich) bezeichnet man

  • die Geschwister eines Elternteils. Diese sind Verwandte dritten und Blutsverwande zweiten Grades. Die Blutsverwandtschaft besteht über die Großeltern.
  • die Ehepartner der Geschwister der Eltern. Diese sind Verwandte dritten Grades und keine Blutsverwandten.

Eine veraltete Bezeichnung ist Oheim oder Ohm. Während "Onkel" sowohl den Bruder des Vaters, als auch der Mutter bezeichnet, meint "Oheim" ursprünglich nur den Bruder der Mutter.

Umgangssprachlich werden Kinder bisweilen dazu angeleitet, auch nicht verwandte Freunde der Eltern Onkel beziehungsweise Tante zu nennen.

Neffe und Nichte

Als Neffen (männlich) bzw. Nichten (weiblich) bezeichnet man die Kinder von Geschwistern. Diese sind Verwandte dritten Grades und Blutsverwandte zweiten Grades.

Cousin und Cousine

Ein Cousin (männlich) oder eine Cousine (weiblich) bezeichnet ein Kind eines Onkels oder einer Tante. Cousin und Cousine sind Verwandte vierten oder fünften Grades, je nach Verwandtschaftsgrad des Onkels beziehungsweise der Tante. Mit Cousins und Cousinen des vierten Verwandschaftsgrads besteht eine Blutsverwandschaft dritten Grades, mit solchen des fünften Grades besteht keine Blutsverwandschaft.

Die deutschen Bezeichnungen für Cousin und Cousine sind Vetter und Base.

Schwager, Schwägerin

Als Schwager oder Schwägerin bezeichnet man

  1. den Eheparter eines Bruders oder einer Schwester.
  2. die Geschwister eines Ehepartners.

Schwager und Schwägerinnen sind Verwandte dritten Grades und keine Blutsverwandten.

Genaueres findet sich in den Artikeln Schwager und Schwägerschaft.

Vorsilben

Groß-

Bei Verwendung der Vorsilbe Groß- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Eltern ausgehend bezeichnet. Mit väterlicherseits oder mütterlicherseits kann das entsprechende Elternteil gekennzeichnet werden.

Gebräuchliche Verwendungen sind:

  • Großeltern = Die Eltern der Eltern.
  • Großmutter = Die Mutter eines Elternteils, umgangssprachlich auch Oma oder Omi, Omama (Süddeutschland), Ahnl (Alpen), Gromu.
  • Großvater = Der Vater eines Elternteils, umgangssprachlich auch Opa oder Opi, Opapa (Süddeutschland), Ähnl (Alpen).
  • Großonkel = Ein Onkel eines Elternteils.
  • Großtante = Eine Tante des Elternteils.

Enkel-

Bei Verwendung der Vorsilbe Enkel- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Kindern ausgehend bezeichnet.

Die einzigen gebräuchlichen Verwendungen und gleichzeitig die einzigen Verwendungen, für die es keinen geeigneteren Ersatz gibt, sind:

  • Enkelkinder = Die Kinder der Kinder, oft auch einfach Enkel genannt, in der Schweiz auch Grosskind.
  • Enkelsohn = Der Sohn eines Kindes.
  • Enkeltochter = Die Tochter eines Kindes.

Ur-

Die Vorsilbe Ur- wird nur vor Groß- oder Enkel- verwendet, kann aber mehrfach vorgesetzt werden. Jedes Ur- verschiebt den Ausgangspunkt der Verwandtschaftsangabe um einen Schritt in die entsprechende Richtung.

Beispiele:

  • Urgroßmutter = Die Mutter der Großmutter.
  • Ururgroßmutter = Die Großmutter der Großmutter.
  • Urenkel = Das Kind eines Enkelkindes. Urenkel bezeichnet oft auch beliebige Nachfahren der Enkel.
  • Ururenkelsohn = Der Enkelsohn eines Enkelkindes.

Als Urahn bezeichnet man einen beliebigen Vorfahren der Großeltern.

Halb-

Die Vorsilbe Halb- bezeichnet, dass eine Verwandtschaftsbeziehung nur über einen Vorfahren der ältesten enthaltenen Generation läuft anstatt über beide. Gebräuchlich ist diese Vorsilbe Allerdings nur bei direkten Geschwistern und wird nur dann gebraucht, wenn diese Besonderheit der Beziehung hervorgehoben werden soll.

Ein Halbbruder ist damit ein Bruder mit dem die betrachtete Person lediglich ein Elternteil gemein hat. Entsprechendes gilt für eine Halbschwester.

Stief- und Adoptiv-

Die Vorsilben Stief- und Adoptiv- bezeichnen eine nicht blutsverwandte Person, die die Position einer blutsverwandten einnimmt. Die Vorsilbe Stief- wird bei Blutsverwandtschaft über die Eltern, die Silbe Adoptiv- bei Blutsverwandtschaft über ein Kind verwendet.

Diese Vorsilben werden nur verwendet, wenn dieser Aspekt der Beziehung hervorgehoben werden soll und haben meist einen negativen Beiklang. Eine ältere Bezeichnung für Adoptiv- ist Zieh-.

Eine Stiefmutter kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass die leibliche Mutter verstirbt und der Vater erneut heiratet.

Schwieger-

Siehe Schwägerschaft und Schwiegermutter.

Angabe eines Grades

Eine Angabe eines Grades ist sehr selten. Jeder Grad über eins hinaus erhöht dabei die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltende Generation um eins, ohne die Generationen der verglichenen Personen zu ändern.

Beispiele:

  • Eine Schwester zweiten Grades ist eine Cousine. (Daher ist dieser Ausdruck natürlich ungebräuchlich)
  • Ein Onkel zweiten Grades ist ein Großcousin.
  • Eine Nichte zweiten Grades ist die Tochter eines Cousins oder einer Cousine.
  • Ein Cousin dritten Grades ist ein Enkelsohn eines Cousins/Cousine eines Großelternteils.

Grade der Verwandtschaft

Der Verwandtschaftsgrad definiert die Nähe der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Die Grade der Verwandtschaft spielen z.B. in der Medizin sowie im Erbrecht eine Rolle. Eine exakte Nomenklatur für Verwandtschaftsbeziehungen in der Medizin ist die Verwandtschaftsformel.

Im Deutschen Recht bestimmt sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten, was der medizinischen Verwandtschaftsformel sehr nahe kommt. Das ist in § 1589 BGB definiert. Eltern und Kinder sind Verwandte ersten Grades (eine vermittelnde Geburt); Geschwister, Großeltern, Enkelkinder sind im zweiten Grad verwandt (zwei vermittelnde Geburten) etc.

Allgemeine Verwandtschaftstafel

                                                   Urahnen

           ↑                                   ↑                 ↑                     ↑ 
       Großvater ♂                       Großmutter ♀        Großvater ♂         Großmutter ♀
    väterlicherseits                   väterlicherseits   mütterlicherseits   mütterlicherseits
           |___________________________________|                 |_____________________|
            |         |                       |                   |         |         |
          Onkel ♂   Tante ♀                 Vater ♂            Mutter ♀   Onkel ♂   Tante ♀
           _|_________              __________|___________________|__________________
          |           |            |                |                                |
       Cousin ♂   Cousine ♀     Bruder ♂         Person ∞ Ehepartner            Schwester ♀
          |                   _____|____           _|__________¦______           ____|_____ 
          |                  |          |         |                   |          |          |
Neffen/Nichten 2. Grades   Neffe ♂   Nichte ♀   Sohn ♂             Tochter ♀   Neffe ♂   Nichte ♀
                                      ____________|_                 _|____________
                                     |              |               |              |
                                Enkelsohn ♂   Enkeltochter ♀   Enkelsohn ♂   Enkeltochter ♀
                                     ↓              ↓               ↓              ↓

                                                         Urenkel

Siehe auch: Ahnentafel, Familie, Patchworkfamilie, Regenbogenfamilie, Ehepartner, Witwe, Witwer, Stammbaum