Hier sollen Informationen zur Verwendung von Wappen in der Wikipedia gesammelt werden. Technisch handelt es sich zwar um ganz normale Bilder, doch ihre Verwendung kann neben dem Urheberrecht zusätzlichen Beschränkungen unterliegen.
Unter welchen Bedingungen die Verwendung von Wappen innerhalb der Wikipedia zulässig ist, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt. Folgende Erkenntnisse haben sich bisher aus der Diskussion ergeben:
- Wappen von Gebietskörperschaften (Städte, Länder) sind Hoheitszeichen. Daraus folgt, dass bei der Nutzung nicht nur das Urheberrecht zu beachten ist, sondern auch weitere Nutzungsbeschränkungen (Namensrecht? Wappenrecht?) gelten. Um auf diesen Umstand hinzuweisen kann man die Vorlage:Wappenrecht auf der Bildseite des Wappens anbringen - das entbindet aber nicht davon, wie unten erläutert eine Genehmigung der betreffenden Stadt oder Gemeinde einzuholen. Die Vorlage:Wappenrecht kann man mit {{Wappenrecht}} einbinden, das sieht dann so aus:
Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar.
Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verbreitung, Veränderung oder sonstige Verwertung durch besondere rechtliche Bestimmungen innerhalb und außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein. |
- Einige Städte untersagen die freie Nutzung ihres Wappens ausdrücklich. Lediglich "zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist [die Nutzung des Wappens] jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind." Gleichzeitig werden abgewandelte Versionen bereit gestellt, die außer in Stempel, Siegeln und auf Schildern genutzt werden können, siehe Beispiel Berlin. Es ist unklar, ob und inwieweit eine Nutzung ohne Genehmigung oder gegen den erklärten Willen der Kommune zulässig ist.
- Einige Wikipedianer haben bei Städten erfolgreich um eine Genehmigung zur Verwendung des Wappen gebeten. In solchen Fällen sollte dies in der zum Bild gehörigen Seite (also nicht im Artikel, der das Bild verwendet) dokumentiert werden, siehe Bild:Wappen_Rendsburg.png.
Bei meiner Stadt/Gemeinde fehlt das Wappen
Um das Wappen einzufügen muss erstens bei der Stadt oder Gemeinde nachgefragt werden ob man's verwenden darf (ist eigentlich nur sehr selten ein Problem) und dabei auch gleich um ein jpg oder png Bild mit einer Auflösung von etwa 400px auf einer Seite nachfragen. Erst wenn man die Erlaubnis hat darf das Bild hochgeladen werden und in den Artikel eingebracht werden.
Textbaustein: Bitte um Erlaubnis, Wappen benutzen zu dürfen
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist [NAME] und ich bin einer von vielen Helfern der freien Enzyklopädie Wikipedia. Derzeit arbeite ich an einem Artikel zu [STADT] (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/[STADT]). Ich würde dort gern das Wappen Ihrer Stadt verwenden, wofür evtl. Ihre Erlaubnis erforderlich ist. Wikipedia (http://de.wikipedia.org) ist eine allgemeine und frei verfügbare Enzyklopädie. Dank des Wiki-Konzepts kann jeder – auch ohne Anmeldung – sein Wissen beisteuern und als Autor oder Redakteur mitarbeiten. Um einen Eindruck von der Freiheit der Wikipedia zu bekommen, können sie den Artikel unter der Adresse sofort ohne Registrierung bearbeiten. Die Bitte um Genehmigung der Nutzung betrifft einerseits den kennzeichenrechtlichen Aspekt. Die Nutzung in der Wikipedia erfolgt nicht in einer Weise, die als hoheitliches Handeln oder Zueigenmachen des Kennzeichens missverstanden werden könnte. Rechtlich ist bislang weitgehend ungeklärt, inwieweit eine Nutzung ohne Zustimmung der Gemeinde, die das Wappen führt, zulässig ist. Aus diesem Grund und der Form halber bitten wir daher um Ihre Zustimmung, das Wappen von der Stadt [STADT] in der Wikipedia zu nutzen. Andererseits geht es auch um den urheberrechtlichen Aspekt. Alle Inhalte der Wikipedia stehen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz (GFDL). [Alternative 1:] Wir bitten daher um Ihre Zustimmung, die Grafik unter [URL] unter GFDL zu veröffentlichen. [Alternative 2:] Es wäre auch sehr freundlich von Ihnen, ein Wappen in einer Auflösung von 400×400 Pixeln bereitzustellen, vorzugsweise im PNG-Format, und uns die Nutzung unter GFDL zu gestatten. Anderenfalls würden wir eine eigene Darstellung des Wappens, ggf. in stilisierter Form, entwerfen und in der Wikipedia verwenden. Nach unserer Auffassung werden die kennzeichenrechtlichen Aspekte der Nutzung des Wappens durch die GFDL nicht berührt. Einen entsprechenden Hinweis auf daraus folgende Nutzungseinschränkungen werden wir einfügen. Sie können also weiterhin gegen kennzeichenrechtlich unzulässige Nutzungen vorgehen. Ich würde mich sehr über eine positive Reaktion freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen [NAME] |
Schweiz
Die wichtigsten Fakten zu diesem Thema im Bezug auf die Schweiz finden sich unter Bild Diskussion:Küsnacht ZH - Wappen - 001.gif. -- John Doe 12:02, 8. Jun 2004 (CEST)
Österreich
Die Verwendung von Wappen von Gemeinden ist in den Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Bitte alle Wappen auf /Österreich eintragen.
Tirol
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung (TGO 2001) http://www.tirol.gv.at/bezirke/gemeindeordnung/index.shtml
§11 (5) Die Führung und die Verwendung des Gemeindewappens bedürfen einer Bewilligung des Gemeinderates. Sie ist zu erteilen, wenn dies im besonderen Interesse der Gemeinde gelegen und ein nachteiliger Gebrauch nicht zu erwarten ist. Der Gemeinderat hat die Bewilligung zu entziehen, wenn auch nur eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. (6) Wer ein Gemeindewappen, auch mit einem Zusatz oder in einer veränderten verwechslungsfähigen Form, ohne Bewilligung des Gemeinderates führt oder verwendet, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist vom Bürgermeister mit einer Geldstrafe bis zu 25.000,- Schilling (ab 1. Jänner 2002 EURO 1820,-) zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar.
Oberösterreich
Auszug aus der OÖ Gemeindeordnung 1990
§ 4a Verwendung des Gemeindewappens (1) Die Verwendung des Gemeindewappens ist unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet.
Danach wäre eine Verwendung in der Wikipedia zulässig.
(2) Wer beabsichtigt, das Gemeindewappen zu verwenden, hat dies der Gemeinde unter Angabe des Verwendungszwecks anzuzeigen. Das Gemeindewappen darf im Sinn des Abs. 1 verwendet werden, sofern die Verwendung nicht innerhalb von vier Wochen ab dem Einlangen der Anzeige beim Gemeindeamt vom Gemeindevorstand untersagt wird.
Also Anzeigen (E-Mail) und vier Wochen warten
(3) Der Gemeindevorstand hat die Verwendung des Gemeindewappens zu untersagen, wenn 1. auf Grund des angezeigten Verwendungszwecks ein Missbrauch zu befürchten ist, oder 2. das Gemeindewappen ohne vorherige Anzeige oder vor Ablauf der Untersagungsfrist verwendet wird, oder
also wirklich vier Wochen warten und dann erst verwenden.
3. das Gemeindewappen in einer Art und Weise verwendet wird, die geeignet ist, das Ansehen der Gemeinde herabzusetzen. (4) Wer ein Gemeindewappen trotz Untersagung weiterverwendet, ist, sofern nicht ein strafbarer Tatbestand vorliegt, der nach einer anderen Verwaltungsvorschrift oder von den Gerichten zu ahnden ist, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro zu bestrafen. (Anm: LGBl.Nr. 152/2001)
kursive Texte sind Meinung von Matthias079.
Vielleicht kann das ein Jurist bestätigen.
Für die drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr regelt das jeweilige Stadt-Statut die Verwendung des Wappens.
Niederösterreich
Auszug aus der NÖ Gemeindeordnung 1973
§ 4 Wappen und Farben (1) Die Landesregierung kann Gemeinden auf Antrag des Gemeinderates das Recht zur Führung eines Wappens verleihen. Die Abbildung und Beschreibung des Wappens hat den Grundsätzen der Heraldik zu entsprechen; das Wappen ist in einer Wappenurkunde darzustellen. (2) Die Verleihung eines Gemeindewappens ist im Landesgesetzblatt kundzumachen. (3) Der Gebrauch des Gemeindewappens durch physische oder juristische Personen sowie durch Personengesellschaften des Handelsrechtes bedarf der Bewilligung des Gemeinderates. Die Bewilligung darf nur für genau bezeichnete Zwecke erteilt werden, wenn ein der Gemeinde abträglicher Gebrauch des Gemeindewappens nicht zu befürchten ist. Die Bewilligung kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit erteilt werden. Ein Widerruf ist zulässig, wenn von dem Wappen ein der Gemeinde abträglicher Gebrauch gemacht wird. (4) Die dem Gemeinderat obliegende Festsetzung der Gemeindefarben bedarf der Genehmigung der Landesregierung. (5) Die unbefugte Führung oder Verwendung des Gemeindewappens ist eine Verwaltungsübertretung.
Wie es aussieht, muss hierfür ein Antrag beim Gemeinderat eingebracht werden. --Pythagoras1
Das folgende Statement ist umstritten - und z. B. auf der Diskussionsseite mehrfach hin- und hergewälzt worden (-- Schusch 11:08, 18. Jun 2004 (CEST)):
- Im Grunde verbietet (3) ein Stellen des Wappens unter die GFDL, denn diese ist ja nicht zweckgebunden. (Version von 08:41, 17. Jun 2004 TheK - Sig nachgetragen von Schusch 11:08, 18. Jun 2004 (CEST)
Steiermark
Auszug aus der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.F 2002:
§4 Gemeindewappen ... (4) Der Gemeinderat kann die Führung und die Verwendung des Gemeindewappens in der Gemeinde ansässigen physischen oder juristischen Personen sowie offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften gegen jederzeitigen Widerruf gestatten, wenn dies im Interesse der Gemeinde gelegen ist. ...
Was heißt in Zeiten des Internet "in der Gemeinde ansässig"? Offenbar ist auch ein Antrag beim Gemeinderat notwendig. --Robert Kropf 12:43, 11. Jun 2004 (CEST)