Zum Konklave 2025 werden sich die Kardinäle im Mai 2025 in Rom versammeln, um den Nachfolger von Papst Franziskus zu wählen.


Vorgeschichte
Frühestens 15 und spätestens 20 Tage nach dem Eintritt der Sedisvakanz muss mit der Papstwahl begonnen werden. Da der Tod von Papst Franziskus am Ostermontag, dem 21. April 2025, bekanntgegeben wurde[1], ergibt sich aus dieser Vorgabe ein Zeitraum zwischen dem 6. und dem 11. Mai 2025; das Konklave kann aber wegen einer von Benedikt XVI. verlautbarten Änderung auch früher beginnen, wenn schon alle wahlberechtigten Kardinäle nach Rom gereist sind.[2]
Sedisvakanz
Ämter
Während der Sedisvakanz bleiben folgende Ämter bestehen und werden weiterhin ausgeübt:
- Camerlengo: Kevin Kardinal Farrell
- Großpönitentiar: Angelo Kardinal De Donatis
- Kardinalvikar der Diözese Rom: Baldassare Kardinal Reina
- Kardinalerzpriester der Vatikanbasilika: Mauro Kardinal Gambetti OFMConv
- Generalvikar für die Vatikanstadt: Mauro Kardinal Gambetti OFMConv
- Substitut des Staatssekretariats: Edgar Peña Parra
- Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten: Paul Gallagher
- Präfekt des Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe: Konrad Kardinal Krajewski
Kardinalskollegium
Das Kardinalskollegium hat den regulären Verwaltungsbetrieb der Kirche bis zur Wahl eines neuen Papstes sicherzustellen. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, grundlegende Änderungen in der Leitung der Gesamtkirche vorzunehmen. Im Kardinalskollegium haben folgende Kardinäle besonders herausgehobene Funktionen:
- Kardinaldekan: Giovanni Battista Kardinal Re
- Kardinalsubdekan: Leonardo Kardinal Sandri
- Kardinalprotopriester: Michael Michai Kardinal Kitbunchu
- Kardinalprotodiakon: Dominique Kardinal Mamberti
Der Dekan informiert sämtliche Kardinäle über die Sedisvakanz und bestellt sie zum Konklave in die Vatikanstadt. Leiten wird das Konklave jedoch der ranghöchste wahlberechtigte Kardinal, Pietro Kardinal Parolin, da sowohl Dekan Giovanni Battista Re als auch Subdekan Leonardo Sandri bereits das 80. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlberechtigte
siehe: Liste der lebenden Kardinäle
Region | Anzahl stimmberechtigter Kardinäle |
---|---|
Italien | 17 |
Rest Europas | 36 |
Ozeanien | 4 |
Asien | 23 |
Afrika | 18 |
Nordamerika | 20 |
Südamerika | 17 |
Zur Wahl stimmberechtigt sind sämtliche Kardinäle, die am Tag vor der Sedisvakanz, also dem 20. April 2025, das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,[3] mit Ausnahme von Giovanni Angelo Becciu, welcher 2020 auf die aus der Kardinalswürde erwachsenden Rechte verzichtet hatte, jedoch erklärte, trotzdem am Konklave teilnehmen zu wollen, womit seine Teilnahme noch unklar ist.[4] Nach aktuellem Stand sind dies, ohne Becciu, 135 Kardinäle, von denen 108 durch Papst Franziskus ins Kardinalskollegium aufgenommen wurden. 22 Kardinäle wurden von Benedikt XVI. ernannt sowie fünf von Johannes Paul II. Damit sind erstmals mehr als die von Paul VI. in Romano Pontifici Eligendo festgelegte Anzahl von 120 Kardinälen bei einem Konklave wahlberechtigt. Der emeritierte Erzbischof von Vrhbosna und dienstälteste stimmberechtigte Kardinal, Vinko Puljić, sowie der emeritierte Erzbischof des Erzbistums Valencia, Antonio Cañizares Llovera, werden am Konklave aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen.[5]
Unter den wahlberechtigten Kardinälen sind mit Gerhard Ludwig Müller, Rainer Maria Woelki und Reinhard Marx drei Deutsche, mit Emil Paul Tscherrig und Kurt Koch außerdem zwei Schweizer sowie mit Jean-Claude Hollerich ein Luxemburger. Der einzige lebende Kardinal aus Österreich, Christoph Schönborn, vollendete im Januar 2025 sein 80. Lebensjahr und ist somit nicht mehr stimmberechtigt. Seit dem Konklave 1958 ist somit zum ersten Mal kein Österreicher wahlberechtigt.
Anzahl wahlberechtigte Kardinäle nach Nation
Nation | Anzahl stimmberechtigter Kardinäle |
---|---|
Italien | 17 |
Vereinigte Staaten | 10 |
Brasilien | 7 |
Spanien, Frankreich | je | 5
Argentinien, Indien, Kanada, Polen, Portugal | je | 4
Deutschland, Philippinen, Vereinigtes Königreich | je | 3
Elfenbeinküste, Japan, Mexiko, Schweiz | je | 2
Europa: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Schweden, Serbien, Ungarn Südamerika: Chile, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Uruguay Mittelamerika: Guatemala, Haiti, Kuba, Nicaragua Afrika: Algerien, Äthiopien, Burkina Faso, DR Kongo, Ghana, Guinea, Kap Verde, Kenia, Madagaskar, Marokko, Nigeria, Südafrika, Südsudan, Tansania, Zentralafrikanische Republik Asien: China, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Osttimor, Pakistan, Singapur, Sri Lanka, Südkorea, Thailand Ozeanien: Australien, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Tonga |
je | 1
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Papst Franziskus ist tot. In: Vatican News. 21. April 2025, abgerufen am 21. April 2025.
- ↑ Beisetzung und Konklave / Wie geht es nach dem Tod des Papstes weiter? In: n-tv. 21. April 2025, abgerufen am 21. April 2025.
- ↑ Paul VI.: Lettera Apostolica in forma di Motu Proprio Ingravescentem Aetatem. In: vatican.va. 21. November 1970, abgerufen am 21. April 2025 (italienisch).
- ↑ Geschasster Kardinal Becciu will am Konklave teilnehmen. Abgerufen am 23. April 2025.
- ↑ Papst-Wahl: Zwei Kardinäle sagen wegen Gesundheit ab. Frankfurter Allgemeine, 22. April 2025, abgerufen am 23. April 2025.