Unfehlbarkeit

untrügliche Korrektheit und Sicherheit
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. August 2003 um 10:13 Uhr durch Ilja Lorek (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Nach katholischer Lehre ist der Papst als Stellvertreter Gottes auf Erden unfehlbar.

Die Unfehlbarkeit des Papstes bezieht sich nur auf Glaubens- und Sittenfragen und wurde von Papst Pius IX. auf dem 1. Vatikanischen Konzil 1870 als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet. Nur wenn in aller Form ("ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. In Sittenfragen ist die Bindung an eine bestimmte Form nicht gegeben. Da einige Katholiken dieses Dogma nicht akzeptieren wollten, kam es zur Gründung der altkatholischen Kirche.


Es dürfen jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die in der Gesamtkirche überliefert und geglaubt werden und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Rolle der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also lediglich, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirch das "letzte Wort" hat. Es ist ihm nicht möglich wahllos irgendwelche Glaubensüberzeugungen zum Dogma zu machen.


Wichtig anzumerken ist wohl auch noch, dass bei Glaubensentscheidungen im allgemeinen der Primat des Gewissens gilt. Das heißt, das Gewissen des Gläubigen die höchste Instanz ist.


Alle übrigen Äußerungen des Papstes einschließlich der Enzykliken sind durchaus fehlbar. Auch ist es dem Papast möglich zu sündigen, weshalb er ebenso wie andere Gläubige die Beichte ablegt.


Vom Papst verkündete unfehlbare Glaubenswahrheiten