Handlung

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Dezember 2006 um 18:00 Uhr durch Sauerteig (Diskussion | Beiträge) (Siehe auch). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Ausdruck Handlung bezeichnet

  1. den Hergang oder Vollzug eines Ereignisses (eine feierliche Handlung)
  2. den Ablauf einer Interaktion in sozialen (z. B. Erziehungs-) Situationen
  3. den Stoff eines darstellenden Kunstwerkes hinsichtlich seines Verlaufs
  4. einen Laden oder ein Geschäft

Handlung als juristischer Begriff

In der Rechtswissenschaft ist eine Handlung jede vom Willen gelenkte Bewegung einer Person.

Daher ist jedes nicht vom Willen gelenkte Verhalten keine Handlung im Sinne des Gesetzes. z.B. fällt eine Person in Ohnmacht und beschädigt im Fall fremde Sachen, ist sie nicht zum Schadenersatz verpflichtet, da es an einer Handlung fehlt.

Die Handlung ist eine auf die Realisierung eines Zieles gerichtete relativ geschlossene, zeitlich und logisch strukturierte Tätigkeitseinheit, die durch eine bewußte Zielvorwegnahme ausgelöst wird.


Handlung als pädagogischer Begriff

Die Handlungen (Interaktionen) von Erziehenden gelten in den Erziehungswissenschaften u. a. als Instrumente der Erziehung, als Einflussmöglichkeit auf das Kind/den Jugendlichen, um dessen Sozialisation zu lenken und zu gestalten. Mangelnde Handlung wird (gelegentlich) als problematisch im Sinne von Unterlassung bezeichnet; zu viele Handlungen (Interventionen) gelten als dirigistisch, lenkend und zu stark einengend.

Handlungen sollten also planerisch professonell angelegt werden, damit das Kind angemessen sozialisiert wird. (Siehe: Erziehungsstil)

Unangemessene Handlungen sind z. B. Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, aber auch (exzessives) Strafen.

Siehe auch

Wiktionary: Handlung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen