Kronländer hießen die Teilgebiete der österreichisch-ungarischen Monarchie. Es waren die historischen Länder, die die Habsburger im Laufe von Jahrhunderten erworben und in Personalunion regiert hatten. Beginnend mit dem 16. Jahrhundert waren die habsburgischen Länder einem fortschreitenden Integrations- und Staatsbildungsprozess unterworfen, an dessen Ende 1804 das Kaisertum Österreich proklamiert wurde.
Die Kronländer der Donaumonarchie hatten im Gegensatz zu den Gliedern anderer Bundesstaaten (USA, Bundesrepublik Deutschland) keinen Staatscharakter. Ihnen fehlten z.B. die je eigene Regierung und das eigene Staatsvolk. (Eine tiroler oder mährische Staatsangehörigkeit hat es nie gegeben.) Nichts desto trotz waren die Kronländer Gebiete mit historisch gewachsenen politischen und rechtlichen Besonderheiten und damit etwas anderes als bloße Verwaltungsbezirke. Die österreichische Staatswissenschaft hat dafürim 19. Jahrhundert den Begriff der Historisch-politischen Individualitäten geprägt.
Die Kronländer hatten einen Landeshauptmann oder Statthalter, der dem Verwaltungsapparat vorsaß. Die Landtage waren bis 1848 traditionelle Ständeversammlungen, sie wurden nach der Revolution von der kaiserlichen Regierung aufgelöst und erst nach 1860 in neuer Form einberufen. Seitdem hatten einige Mitglieder ihren Sitz qua Amt (z.B. Bischöfe) andere wurden gewählt. Es galt dabei aber kein allgemeines und gleiches Wahlrecht, sondern eine Mischung aus Privilegien- und Zensuswahlrecht.
Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867, der die Verfassung der Habsburgermonarchie auf eine neue Grundlage stellte, galt Ungarn nicht mehr als Kronland. Es war vielmehr ein eigener Staat, der mit dem Rest der Monarchie (kurz: Österreich oder Cisleithanien, offiziell: Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) einige gemeinsame Institutionen hatte.
Kronländer waren von 1867 bis 1918:
- Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien
- Niederösterreich und Oberösterreich
- Tirol, Salzburg und Vorarlberg
- Steiermark, Kärnten, Krain und Küstenland
- Galizien und Bukowina
- Dalmatien
Literatur
- Brauneder, Wilhelm: Österreichische Verfassungsgeschichte. Wien 2001 (8. durchges. Auflage).
Siehe auch: Cisleithanien, Transleithanien
Vgl. aber: Kronland im Sinne von Krongut