Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Bild/Kohlenstoffdioxid, entdeckt auf BildBlog.de (PLAGIAT?)

Da ja Bild gerne auf wikipedia rumhackt, selbst wenn das kein echtes Plagiat ist, sondern ein wenig abgewandelt wiedergegebener Artikel. Nehme man den Bild Artikel ueber Kohlenstoffdioxid und vergleiche ihn mit CO2. Aber man kann sich auch die uebereinstimmungen auf BildBlog.de anschauen. gruss PunkRock 16:49, 6. Dez. 2006 (CET)

der absatz kritik ist im original auf der online-ausgabe der welt zu finden:

gruß -- guenson disk 10:14, 5. Okt 2006 (CEST)

Verwendung von Wikipediabildern

Hi!

Eine Frage: Wie liegt es rechtlich mit der Verwendung von Bildmaterial, dass auf Wikipedia gespeichert ist? Was ist erlaubt/verboten bzw. gibt es Probleme, wenn man Wiki-Bildmaterial verändert?

Vielen Dank im Voraus

M. Platzer

email entfernt

Die Nutzungsbedingungen stehen beim Bild dabei. Theoretisch sollten für alle Bilder bezüglich Urheberrecht Veränderung, Weiterverbreitung und kommerzielle Nutzung erlaubt sein, gegebenenfalls unter gewissen Bedingungen wie Abdruck der Lizenz und nennung des Urhebers. Es werden aber viele Bilder hochgeladen und verwendet, die dieses Kriterium nicht erfüllen. Wikipedia kann nicht garantieren, dass die Bilder möglicherweise überhaupt verwendet werden können und nicht z.B. einfach von einer Webseite kopiert wurden. Dazu muss beachtet werden, dass ggfs. vom primären Urheberrecht unabhängige Rechte Dritter wie bei Panoramafreiheit das Urheberrecht am abgebildeten Objekt und bei Personenfotos das Recht am eigenen Bild bestehen, was die Nutzung stark einschränken kann (Fotos von Personen dürfen im Allgemeinen weder verändert, noch in einem anderen Kontext als einem enzyklopädischen verwendet werden). Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Rtc 18:21, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Quelle: Google

die Lizenzen finde ich seehr merkwuerdig: Bild:Pèso-Helveticã.JPG und Bild:Venedig 9.JPG --Prolineserver 17:22, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bild:Cancer.jpeg

Irgendwie schaut das alles sehr seltsam aus Bild:Cancer.jpeg Das Bild schaut dem http://www.who-nichtrauchertag.de/html/bob-gross.pdf doch schon sehr ähnlich, das ist aber das Plakat vom Weltnichtrauchertag 2000 [1] und nicht von 1992 wie in der Bildbeschreibung angegeben. Auch die Nutzungshinweise
[2]:"Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Homepage der BfGe - z.B. Fotos, HTML-Seiten, Inhalte - darf in irgendeiner Form ohne Quellenhinweis auf den Herausgeber reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Nachdruck, Vervielfältigung oder Einspeicherung in Medien aller Art, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung und Nennung der BfGe zulässig."
bzw. in der Bildbeschreibung ist die WHO als Quelle genannt [3]:"The information presented is protected under the Berne Convention for the Protection of Literature and Artistic works, under other international conventions and under national laws on copyright and neighboring rights. Extracts of the information in the web site may be reviewed, reproduced or translated for research or private study but not for sale or for use in conjunction with commercial purposes."
hören sich auch nicht wirklich nach "public domain" an.
Kann da mal einer drüberschauen? --fubar 01:07, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

uebernahme des wikipedia-konzepts fuer andere homepages

hallo, ich moechte wissen inwieweit man das wikipedia-konzept fuer andere homepages uebernehmen kann...?

gruß

spoofer

Das Konzept ist das Wiki und es ist gerade gewünscht, das oft zu verwenden. Die Software ist Mediawiki und steht unter GPL. Also: viel Spass damit! --P.C. 13:32, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht

Ein Freund gibt die zustimmung zur Veröffentlichung eines von ihm erzeigten Bildes(hat alle Rechte). Was ist zur Veröffentichung auf wikipedia erforderlich?

Hilfe:Lizenzierung für Anfänger lesen und beachten. Für technische Details gibt es das Bildertutorial --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:12, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Weiternutzung von Bildern

Hallo liebe Macher von Wikipedia,

anlässlich einer Jubiläumsfeier mit Thema Varieté habe ich im Internet nach historischen Bildern gesucht und bin u.a. auf ihrer homepage fündig geworden. Ich würde die Bilder gerne zur Weiterverarbeitung benutzen. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob das in Ordnung ginge.

Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Dieg Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Stadtjugendamt Erlangen

Hallo Yvonne,
Grundsätzlich sollen alle Bilder hier auch weiterverwendet werden, daher nennt sich das hier "Freie Enzyklopädie" :). Die genauen Lizenzangaben erfährt man durch einen Klick auf das Bild selbst. Die meisten aktuellen Bilder sind unter GFDL oder Creative Commons lizenziert, ältere Bilder, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, sind ohnehin gemeinfrei. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:01, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Jemand hat heute die Spiele alle aus dem Artikel ausgelagert. Soweit eine gute Sache, nur die Art der Auslagerung macht mir Bauchschmerzen:

Als Kommentar in den neuen Artikeln steht überall nur Eingefügt aus Final Fantasy (Spiel). Sind das jetzt URVs? --dEr devil (dis) 13:30, 1. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Verwendung des Wikipedialogos in der Wikipedia

Ich habe das Bild:Geoportal logo.png erstellt unter Verwendung des geschützen und nmeines Wissens nicht freien Wikipedialogos. Das Logo findet Verwendung auf der Portalseite Geographie. Wie ist dieses Bild zu lizenzieren, damit es in der Wikipedia Verwendung finden kann?. Siehe auch Löschkandidaten --Arcy 14:05, 7. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Wie ist hier zu verfahren? Beispiel Bild:DAF-Technik2.JPG und viele anderem, verwendet in Deutsches Anleger Fernsehen. Meine bisherige Kommunikation mit dem Uploader, s. hier und hier. Ist davon auszugehen, das die Nutzungsrechte der Bilder bei dem Fernsehsender liegen (wahrscheinlich wohl schon), und wie ist dies nachzuweisen/zu dokumentieren und wer kann dies tun? Dankeschön im voraus, --Mdangers 15:32, 9. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

wikipediatexte werden bei ebay als cd verkauft

Unter den titeln siebdruck-lern-cd und siebdruck-cd verkauft ein anbieter den in wikipedia unter dem stichwort siebdruck angezeigten textbeitrag auf cd gebrannt für 10-15 euro das stück. Ist das durch das urheberrecht gesichert oder liegt ein verstoss vor?

Wenn die Lizenzbestimmungen eingehalten sind (Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen), dann ist alles in Ordnung. Die Wikipedia versteht sich als freie Enzyklopädie, deren Inhalte von Dritten (auch kommerziell) weitergenutzt werden dürfen. --h-stt !? 17:26, 12. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Werbetexte

hallo ich habe eine Frage,

wenn Werbeagenturen wie Grey in Wiki vorhanden sind ab wann wird ein Text wegen Werblichkeit herausgenommen.

Besten Gruß, JD (nicht signierter Beitrag von Jayzi (Diskussion | Beiträge) Taxman¿Disk?¡Rate!)

Hallo, zuerst einmal unterschreibe bitte.
2. Werbung ist weder Straftat noch urheberrechtlich bedenklich (sofern sie nicht von einem anderen Autor geklaut ist). Insofern bist Du auf dieser Seite nicht so ganz richtig. Gemäß WP:WWNI können Werbetexte aber einfach entfernt, bzw. rein werblich angelegte Artikel gelöscht werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:12, 13. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Anwendung der GFDL in Textform

Hi!

Eigentlich dreht sich dieser Post über etwas, das mich im Schwesterprojekt Wikibooks beschäftigt, aber dort sind keine Spezialisten vorhanden, die helfen könnten. Deshalb wird auch auf der Diskussionsseite von Wikibooks:Lizenzbestimmungen hierher verwiesen. Ich hoffe ihr helft mir trotzdem.

Meine Frage: Ich erstelle PDF-Versionen von bereits vorhandenen Artikeln (bzw. Büchern). Ich weiß aber nicht, ob meine Ergebnise ganz lizenzkonform ist. Ich habe versucht, es möglichst gut zu gestalten, bin mir aber nicht sicher, ob alles so richtig ist.

Die Bücher sind:

Man muss sie zum Glück ja nicht ganz lesen um die copyrightrelevanten Texte zu überprüfen. Ich wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte. Die hier wichtigen Stellen der Bücher, die von der Struktur her ähnlich aufgebaut sind, sind jeweils die Titelseite und Anhang B. Als Stichprobe wäre meiner Meinung nach Philosophieren heißt Sterben lernen am Besten, weil es das Neuste ist und ich sowieso weiß, dass ich in "Klarträumen", meinem Erstlingswerk, noch etwas umstellen muss.

Danke schon im Voraus!

--Zualio 11:19, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Bildrechte Boris Karloff wegen Artikel des Tages am 22.11. 23.11.

Der Excellente Artikel über Boris Karloff ist für Mittwoch 22.11.2006 Donnerstag 23.11. als Artikel des Tages vorgeschlagen und hatte zu diesem Zeitpunkt kein einziges Bild. Das hat bei einigen Benutzer eine Suchaktion nach legal verwendbaren Bildern ausgelöst. Momentan sieht es so aus als gäbe es da zwei Möglichkeiten, allerdings sind wir uns bei den Lizenzen auch nicht so richtig sicher. es handelt sich um [4], dort ist die lizenzangabe leider auf norwegisch un damit für mich leider gleich bahnhof. und um [5], ein foto von einer skulptur bzw. büste mit den gesichtszügen von karloff als monster auf commons (zur Zeit unter Vorbehalt im excellenten Artikel drin). Wäre schön wenn sich da noch schnell jemand einklinken könnte, der in Bildrechten fit ist und das mit den Lizenzen klären. Danke schon mal im Vorraus. Grüße --Vux 18:21, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Norwegisches Bild

Das Norwegische Bild ist einer englischsprachigen Homepage [6] entnommen, die das Foto als Szenenbild des Films Frankenstein von 1931 kennzeichnet, der Regisseur James Whale starb jedoch erst in den 1950er Jahren, also scheint die Verwendung nach unserem Maßstab nicht Okay zu sein.--sуrcro.PEDIA+/- 18:54, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Was hat denn der Regisseuer damit zu tun? Die Frage ist doch, wer der Fotograph war... NO beruft sich schlicht und einfach auf ein "anonymes" Werk und 70 Jahre nach Verøffentlichungsdatum. Diese komische Uebergangsløsung "post mortem" und die Løsung "100 Jahre" jibbets hier næmlich nicht. --Kantor Hæ? +/- 15:10, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
post mortem ist keine komische Übergangslösung - und wenn es ein Szenebild ist, gilt wohl der Regisseur als Urheber, einen Fotografen gibts ja wohl nicht. Die Berufung auf Anonymität ist schlichtweg falsch. --Ralf   15:49, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
"einen Fotografen gibts ja wohl nicht" ... ist nicht der Kameramann der Fotograf? In diesem Fall also Arthur Edeson, der leider erst 1970 starb. --Toon 16:53, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Meist wird der Regisseur als derjenige angesehen, der die meisten schöpferischen Einflüsse hat. Ebenfalls in Betracht kommt ein gemeinsames Urheberrecht mehrerer Personen, dabei gilt dann das Sterbedatum desjenigen, der als letzter starb. Wie man es auch dreht, das geht nach deutschem Recht nicht. --Ralf   17:29, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
In NO muesste sich der Urheber innerhalb der 70 Jahre nach Verøffentlichung schon deutlich ruehren, um seine Ansprueche nicht zu verwirken. Von daher ist die Verwendung in NO - vermutlich - legal. Ich befuerchte allerdings, dass das hier nicht wirklich weiterhilft.... --Kantor Hæ? +/- 23:17, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

"Maskenbild"

Also damit ist das norwegische wohl Foto nicht brauchbar. Was mit dem Foto von der Frankesnstein-Sculptur? Ursprüglich ein Flickr-Foto von [7] ohne genauere Angaben zur Entstehung. Die sieht relativ echt aus, also dicht an dem was Regisseur, Maskenbildner und Schauspieler ursprünglich zusammen entwickelt haben, die Gesichtazüge des Karloff-Monsters sind aber recht deutlich zu erkennen. Gut oder böse, ich hab mich mit dem Datum zum Glück um einen Tag vertan, es geht um den 23.11. das ändert aber nichts an der Grundthematik. --Vux 01:43, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Neben dem oben genannten Regisseur und Karloff gibt die imdb als Haupt-Urheber der Aussehens des Monsters Jack P. Pierce († Juli 1969) (Bio bei imdb) an. Die Maske ist tatsächlich eine ziemlich gute Kopie bzw Nachbau des Orginal-Makeups/Maske, so dass auch ein Foto davon nmM nicht Lizenzkonform in der de.WP verwendet werden kann.--sуrcro.PEDIA+/- 12:00, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Gibts hier denn keinen guten Zeichner, der ein Porträt des Herrn zeichnen kann? --Fb78 13:37, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Schade, dann sollte das Maskenbild wieder aus dem Karloff-Artikel raus. Genügt da eine einfache Entfernung oder ist gleich eine Versionslöschung vonnöten? Bei Versionslöschung sollte das bitte schnell jemand arrangieren, der weiß wie da geht, momentan gibt es nur eine kleine marginale Typoänderung nach meiner Version, bevor der übliche Trollvandalismus losgeht. --Vux 15:28, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Das Bild diente eine ganze Zeit lang als Logo im Portal:Geographie. Es stellte schlicht nur das Wikipedia-Logo, hinterlegt mit einem Globus dar. Administrator Benutzer:Elian meinte das Logo löschen zu müssen mit der Begründung "missbrauch des wikipedia-logos." Inwieweit ist da von einem Missbrauch zu sprechen? Ansonsten bitte ich um die Wiederherstellung des Bildes.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial%3ALog&type=delete&user=&page=Bild%3AGeoportal+logo.png
--Arcy 13:46, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Artikel in der eigenen Internetpräsenz nutzen?

Hi,

ich würde gern einen bezw. 2 Artikel aus Wiki in meinem eigenen Internetauftritt nutzen. Soll heißen, wörtlich kopieren und bei mir einstellen. Wenn ich es richtig verstanden habe geht das und ich üsste nur unter den Artikel folgendes anbringen:

Quelle: wikipedia.org (hier 1 link zu dem Artikel bei wiki und weiter) Nutzung unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation ( auch mit einem Link)

Ist das korrekt?

mfg Michi

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#f.C3.BCr_Artikel // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 20:54, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Fotorecht und Hausrecht

Wieder einer der schlampigen und fehlerhaften Beiträge von RA Seiler zum Fotorecht: http://www.fotorecht.de/publikationen/konzertfotos-v.html

Der Fotovertrag ist eine AGB und nach dieser zu prüfen (ungemessene Benachteiligung des Fotografen gegeben). Es ist anerkannt, dass auch Presseagenturen sich auf die Pressefreiheit berufen können.

Für die Wikipedia gilt auch hier: ein mittels Sockenpuppe/Pseudonym hochgeladenes Bild ist rechtmäßig; es liegt zwar ein Vertragsbruch vor (ob "Leserfotograf" oder Profi-Fotograf), aber um den Vertragspartner haftbar zu machen, muss dieser greifbar sein. Und gegenüber einem Dritten (Nutzung durch die WMF) kommt durch einen Vertrag keine dingliche Wirkung zustande. Das Recht am eigenen Bild ist bei einem Künstler wie Robbie Williams nicht tangiert, er ist eine absolute Person der Zeitgeschichte --Histo Bibliotheksrecherche 17:34, 24. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Dieser Artikel ist in Aufbau und einzelnen Formulierungen sehr stark an den angegebenen Nature-Artikel angelehnt, sodass man fast von einer Übersetzung sprechen kann – oder nicht nur fast? -- Olaf Studt 10:24, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Die "Magierin"

Habe gerade eine "Magierin" erwischt, die Texte aus der Wikipedia auf ihre eigene Homepage geladen hat, ohne die Herkunft zu nennen. Der Text auf [8] ist ab der Passage "Der Hl. Michael stürzt Satan Altarbild von Johann Michael Rottmayr" fast vollständig identisch mit unserem Artikel Michael (Erzengel). Auch die Textbrüche verraten, dass da offenbar einfach der Quelltext kopiert wurde, ohne die Formatierungen und -Grafikeinbindungen - zu entfernen. Kann sich das mal jemand ansehen?--Dr. Meierhofer 16:04, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Enspel von wikipedia zu waellipedia

Hallo !

Ich würde gerne die schöne Seite "enspel" von Wikipedia zu Waellipedia.de kopieren. Wällipedia ist die freie Enzyklopädie über das Leben im Westerwald.

Wie kann ich das machen ohne das ich irgendwelche Lizenzen verletze?

Wikipedia:Weiternutzung ist genau die richtige Literatur für dich. --Zefram 18:01, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Urheberrechte

Wir bitten um Mitteilung, ob die Verwendung von Fotos aus Wikipediabeiträgen zu gemeinnützigen Zwecken (Herausgabe einer Lehrpfadbroschüre)einer Erlaubis bedarf.

Hierbei sind die Lizenzen der jeweiligen Bilder zu beachten. Eine Erlaubnis ist nicht notwendig, gegebenenfalls aber Namensnennung und Abdruck der GNU-FDL. Hier kann es hilfreich sein, den jeweils betroffenen Urheber direkt anzusprechen. Welche Bilder sollen es sein? --Ralf   11:12, 27. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich habe mich gerade durch die Lizensbestimmungen durchgearbeitet um herauszu bekommen was ich beachten muss, aber mir wurde das nicht wirklich klar. Ich möchte gerne Bilder von den Commons und de.wikipedia auf einer Homepage verwenden. Reicht es das ich den Text: Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC. in mein Impressum schreibe oder muss ich das unter jedes Bild auf jeder Seite benennen? Gibt es irgendwo eine richtige Anleitung wie ich Bilder verwenden darf? Danke im vorraus und Gruß --Krude 12:40, 29. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Der Staat und die Public Domain

Zur Kenntnis http://archiv.twoday.net/stories/3018048/ --Histo Bibliotheksrecherche 19:25, 3. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

generelle Frage zum deutschen Urheberrecht in Bezug auf "psychologische Tests"

Soweit ich das österreichische, deutsche und schweizerische Urheberrecht verstanden habe, sind "psychologische Tests" im Sinne des § 2/1/7 dUrhG "geschützte Werke", doch zielt man bei wissenschaftlichen Texten auf die sprachliche Schöpfungshöhe ab. Diese sprachliche Schöpfungshöhe ist beispielsweise beim Fagerström-Test nicht erreicht. Hingegen wäre bei einem IQ-Test die Schöpfungshöhe gegeben, zumal die sprachliche Formulierung ja essentiell für die Bewertung des IQ ist. --ErhardRainer Diskussion 22:52, 5. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wer kopiert hier wen?

Ich habe hier zwei nahezu identische Artikel, bei dem keiner auf den jeweils anderen verweist. Auch wenn ich meinen Verdacht habe, wer hier von wem abgeschrieben hat, so müßte doch zumindest, einer der beiden den anderen als Quelle nennen, damit alles OK ist, oder?

[9]

[10]

Da viele Formulierungen des Textes bereits seit der ersten Version existieren ein klarer Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:35, 6. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Hi Leute, kann da bitte jemand nachsehen? Den Autor habe ich bereits angesprochen, er reagiert aber nicht. Vielen Dank --Doudo 01:52, 7. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Zitate aus Film-Rezensionen

Interessenten seien noch nachträglich auf die Diskussion unter Portal_Diskussion:Film#Zitate_aus_Rezensionen_und_Urheberrecht hingewiesen, bei der es um die weitverbreitete Praxis geht, wörtliche Zitate aus Rezensionen unkommentiert in Artikel zu stellen. grüße, Hoch auf einem Baum 16:00, 7. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Artikel aus anderssprachigen Wikipedia

Ich bin erst seit vorgestern hier angemeldet und würde gerne wissen, ob man hier auch Artikel aus z.B. der englischsprachigen Wikipedia übersetzen und hierher kopieren darf. Danke im Voraus.

--Mirosław Pawłowski

Siehe Wikipedia:Übersetzung. --Streifengrasmaus 13:32, 8. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Logo der BVB

Datei:Zeichen der BVG Berlin.jpg

Olá, aufgrund einer auf Diskussion:Berliner Verkehrsbetriebe entstandenen Diskussion, moechte ich gerne euch fragen, wie denn die Sachlage fuer das Logo ist. Die (Ost-)Berliner Verkehrsbetriebe wurden 1992 mit den (West-)Berliner Verkehrsbetrieben vereinigt, seitdem ist dieses Logo nicht mehr im Gebrauch. M.E. besteht eine Schoepfungshoehe, wie sehen die Damen und Herren das hier? Viele Gruesse --Jcornelius   23:00, 10. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich sehe es als Grenzfall, der Designer, der das Logo mal geschaffen hat, sieht sicher eine Schöpfungshöhe. Angesichts von laufendem Auge und SED-Logo würde ich im Sinne der Wikipedia sagen: keine Schöpfungshöhe gegeben. Wie das vor Gericht ausgehen würde, kann wohl niemand voraussagen. --Ralf   23:26, 10. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Eindeutig keine Schöpfungshöhe. Das sind historische Elemente, da ist keine Leistung des Designers gegeben. Demnächst wecken wir hier auch noch Verständnis für Fliesenleger, deren Leistung dann auch geschützt sein muss, weil diese auch ihren Job tun ... --Histo Bibliotheksrecherche 23:36, 10. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich danke fuer den sachkundigen Ratschlag. MfG --Jcornelius   18:54, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Promi + Poster

Hallo,
ich hab vor einiger Zeit das hier (ein Bild der Schauspielerin Ali Larter, die auf einer Convention neben einem Poster der Serie Heroes steht) auf commons hochgeladen. Mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher, ob das in Ordnung war, weil das Poster, das ja definitiv geschützt ist, ziemlich stark im Vordergrund steht. Anlass der Nachfrage ist übrigens, dass ich grad ähnliches zu diesem Bild (der Regisseur der animierten Hellboy-Serie, en:Tad Stones, vor einem Plakat selbiger, ebenfalls auf einer Convention) überlege. Ich selber denke eigentlich immernoch, dass das so noch im Rahmen ist, wollte mich aber angesichts weiterer Fälle doch vorsichtshalber mal nach anderen Meinungen erkundigen. Sieht jemand Probleme? Gruß, --NoCultureIcons 17:32, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ja, ich. Warum nicht das Poster einfach so unscharf retuscheiren, dass das Motiv nicht mehr zu erkennen ist? --Fb78 17:42, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Weil man es, wenn's noch als Beiwerk durchginge, auch zum illustrieren des Serienartikels benutzen könnte. --NoCultureIcons 19:12, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Das darf man eben gerade nicht, weil du so das Beiwerk in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken und seiner Eigenschaft ein Beiwerk zu sein berauben würdest. --ST 19:16, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Naja, es wäre ja immer noch die Schauspielerin, die den Artikel illustriert; vgl. Buffy#Buffy_Anne_Summers, nur im Gegensatz zu diesem Beispiel tatsächlich im Kontext der Serie. Im Moment kommt das auf Grund der Kürze des Serienartikels sowieso nicht in Frage. Ist dein Kommentar eigentlich so zu verstehen, dass du den Beiwerk-Status bei der Illustrierung des Artikels der Schauspielerin noch als gegeben sähest (was kein rechtsberatender Kommentar, sondern nur deine persönliche Meinung wäre, die mich nicht aus der Verantwortung näme)? --NoCultureIcons 19:28, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung geben. Ich persönlich halte das Bild mit dem Plakat für nicht regelkonform und schlage dir daher vor, das Bild entsprechend zu beschneiden. --ST 21:19, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
OK, das ist mal ein Wort. Danke. --NoCultureIcons 21:28, 12. Dez. 2006 (CET) Das mit der Rechtsberatung ist mir klar, ich wollte mit dem Zusatz oben nur klar machen dass mir genau das bewußt ist und man's mir nicht nochmal erklären muss.[Beantworten]
Ohne Signatur waren das 29 Worte ;-) --ST 21:29, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Mir ging's um das Wort beschneiden ;) --NoCultureIcons 21:45, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich seh bei dem Bild (wie es jetzt ist) kein Problem, ist klares Beiwerk, da nur ein kleiner Teil --Histo Bibliotheksrecherche 21:44, 12. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Seh ich aus einem Grund anders: Wenn wir dieses Bild zulassen, wird es sofort zum Präzedenzfall, wo sich jeder denkt: "Na klar kann ich Plakate abfotografieren, ich muss nur dafür sorgen, dass eine Person daneben steht, dann ist es OK". Das kann ja nicht in unserem Sinne sein. Ich bin nach wie vor fürs Retuschieren bzw. beschneiden. --Fb78 12:59, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Leer mal deinen Browsercache ;) --NoCultureIcons 13:21, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Holla, ja, sehr gut. Ging mir ja nur ums Prinzip, etc... --Fb78 14:06, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Einbringen von Texten von fremden Websites

Überschrift geändert von Taxman¿Disk?¡Rate! Wenn jemand mich in seiner Funktion als Administrator in der Diskussion um einen von mir erstellten Beitrag auffordert, doch Texte aus Auftritten Dritter zu übernehmen resp. in Wikipedia einzustellen, um Wikipedia besser inhaltlich auszustaffieren, statt "nur" bei Weblinks unter einem von mir zum Teil ständig aktuell gehaltenen Artikel auf die externe Website zu verlinken, ist das nicht irgendwie bedenklich?

So geschehen beim Text zum Online Magazin (wurde gelöscht) bzw. auch zu Link zu shops-muenchen.de: "Viel schöner wäre es allerdings, wenn du die Informationen von deiner Website in Wikipedia einbringen würdest, dann hätten alle etwas davon.", schrieb er mir ein Admin in der Diskussion.

Da shops-muenchen.de nun einmal nicht meine Website ist (ein Blick in denic oder deren Impressum hätte genügt) , sondern ich nur einen Link zu dieser externen Website gelegt hatte, welche - einmalig in Deutschland, in deutlich enzyklopädischer Weise die Straßen und deren Geschäfte in München redaktionell beschreibt (für die Geschäfte übrigens kostenlos mit Bild und Text, also definitiv keine Werbung), ist diese Einstellung / Aufforderung mir nicht nachvollziehbar angesichts der sonstigen Warnungen in Wikipedia, Urheberrechte zu wahren.

Kompetenzmangel des Administrators in dem Themenbereich? Letzteres wäre ja nicht schlimm, denn nicht jeder kann Dinge beurteilen, von denen er weniger versteht als diejenigen, die ihre Wissen einbringen... wozu Wikipedia Kompetenzträger ja im Tenor auffordert. Aber dann darf man als Admin nicht redaktionell eingreifen und sogar zusätzlich noch korrekte Aktualisierungen in Texten wieder auf längst überholte Altversionen zurückführen, und erst recht nicht Aufforderungen schrieben, Wikipedia durch Einbringung fremder Inhalte zu verbessern--MSMunich 17:52, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Das hast Du wohl falsch verstanden, Du kannst auch einfach bei dem Betreiber der Webseite um eine Textfreigabe bitten, dann begehst Du keine URV. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:59, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
p.s. ich betrachte die Überschrift als Verleumdung und habe sie daher sinngemäß verändert --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:07, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich habe kein Problem mit der Überschriftenänderung, es geht ja um Inhalte. Und das mit der Urheberrechts-Freigabe von Inhalten Dritter klingt ja recht einfach. Aber mal ganz im Ernst: glauben Sie, das jemand, der sich die Mühe macht, ein Jahr lang durch München zu laufen und als Service für seinen Leser hunderte Geschäfte fotografiert, redaktionell beschreibt, und dann noch in sinnvolelr Form auffindbar zusammenstellt, dann den Inhalt einfach so 1 : 1 woanders einstellen lässt? Genau dafür sind Weblinks da--MSMunich 19:18, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Das war kein Aufruf zur Urheberrechtsverletzung, sondern ein Hinweis, dass Du aufhören sollst Deine Weblinks in diversen Artikeln zu verteilen (=Linkspam) und - wenn Du tatsächlich Interesse an der Entwicklung der Wikipedia hast - inhaltliche Beiträge schreiben solltest. Informationen (z.B. "der Kölner Dom steht in Köln", "Eisbären leben am Nordpol und Pinguine im Süden") darfst Du übernehmen von wo Du willst, die gehören niemandem. Niemand hat Dich aufgefordert komplette Texte aus anderen Sites zu kopieren.
So ganz selbstlos ist Deine vielfache Verlinkung auf den Einkaufsguide ja wohl nicht. Auf der Site werden Deine Sites - die ohne jede Zurückhaltung zu bewerben Du Deine Benutzerseite hier benutzt - ja auch angepriesen.
Du schreibst "für die Geschäfte übrigens kostenlos mit Bild und Text, also definitiv keine Werbung" aber Deine Kollegin verdient an den Bannern und den Google-Ads, wie auch Du auf Deinen Sites, also habt ihr beide ein kommerzielles an einer vielfachen Verlinkung; gerade auch aus einer Site wie der Wikipedia. Das hier ist aber eine Enzyklopädie, keine Gratis-Marketingplattform. --Tsui 18:17, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Spannende Antwort, doch es gibt kaum einen Auftritt, der sich ganz von alleine finanziert. Dürfte auch schwer fallen, denn 99% oder mehr aller redaktionellen Erzeugnisse im Web haben ab einer gewissen Größenordnung Werbebanner und Links, ist Ihnen das noch nicht aufgefallen? Siehe auch Kategorie:Online-Magazin, einfach mal die dort aufgelisteten Online Magazine durchlesen, überall gibt es Werbung am Rand. shops-muenchen.de ja kein Staatsbetrieb im früheren Osten. Und selbst der wäre irgendwie finanziert durch Propaganda.
An Beiträgen wie z.B. zum Olympia-Einkaufszentrum selbst arbeite ich ja mit, nur übernehme ich nichts, was in der Form zusammengestellt urheberrechtlich von Dritten geschützt ist. D.H. z.B. aktuelle Stellplatzzahlen oder veränderte Anzahl der Geschäfte überarbeite ich dort, ich schreibe aber nicht die mühselig zusammengestellten Übersichten ab, sondern verweise per Weblink auf eine relevante Stelle. Wir sind schliesslich im Internet--MSMunich 19:18, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Wir sind hier - bildlich gesprochen - vor allem anderen in einer Enzyklopädie; das Web ist bloß das Medium. D.h. wir sind bemüht Wissen hier in den Artikeln zusammenzutragen und in sachlicher und konsistenter Form anzubieten. Weblinks können weiterführende Informationen bieten, sie ersetzten aber nicht die Arbeit an den Texten hier.
"es gibt kaum einen Auftritt, der sich ganz von alleine finanziert" - genau das unterscheidet die Wikipedia von kommerziellen/werbefinanzierten Angeboten wie der München-Site. Dieses Projekt ist werbefrei. Und diejenigen, die hier freiwillig und unbezahlt mitwirken und oft nicht wenig Zeit (und mitunter Geld, etwa für Bücher zur Recherche) investieren reagieren eher allergisch auf Versuche, die Wikipedia als Gratis-Werbeplattform zu mißbrauchen. Der Ansatz zur Mitarbeit hier unterscheidet sich in dieser Hinsicht grundlegend von der Arbeit an Sites wie jenen, die Sie auf Ihrer Benutzerseite bewerben. --Tsui 19:48, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Da das hier nun absolut nix mehr mit Urheberrecht zu tun hat, bitte auf persönlichen Diskussionseiten weiterdiskutieren. Danke. EOD --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:01, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Handelt es sich beim Artikel Spirochaeta coccoides um eine URV oder um ein zulässiges Textzitat? Vorlage war offensichtlich die Meldung auf [[11]], eine Quellenangabe fehlt jedoch. Könnte sich jemand das mal anschauen? --80.81.5.168 00:21, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ein Zitat wäre es nur, wenn es auch als Zitat gekennzeichnet wäre, und auch eine Quellenangabe erfolgt. Darüber hinaus ist ein solches Zitat urhebberrechtlich nur dann zulässig, wenn es nur eine relativ kurze Passage ist (in einem "durch den Zweck gebotenenen Umfang" nennt das der § 51 UrhG) und in einem selbständigen Sprachwerk angeführt wird. Weder von einem Zitat, noch von einem "selbstständigen Sprachwerk", in das ein Zitat eingebaut worden wäre, kann man bei dem fraglichen Text sprechen. Daher markiere ich das Plagiat als URV.--Regiomontanus (Diskussion) 01:21, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Nach Bearbeitungskonflikt: Ist Wikipedia:Textplagiat so unverständlich? Da ist nie und nimmer ein Plagiat gegeben, allerdings fehlt die Quelle --Histo Bibliotheksrecherche 01:22, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

PS: Vielleicht sollten URV-Blockwarte erst das gehirn einschalten, bevor sie aktiv werden ...

Gut, dann mache ich eben einen Artikel mit Taxobox aus der Textwüste und füge die Quellenangabe ein.--Regiomontanus (Diskussion)

Bücher

Wie ist es urheberrechtlich mit (eingescannten) Buchcovern, wie sie bspw. auch bei amazon zu finden sind? -- Tvwatch 18:53, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wir beantworten hier nur Fragen zum Urheberrecht in der Wikipedia. Andere Rechtsfragen beantwortet dir gerne der Rechtsanwalt deines Vertrauens. --h-stt !? 20:26, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Das ist doch meine Frage. Kann ich in einem Arikel das Titelblatt eines Buchs als Illustration einbinden? --Tvwatch 15:35, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Das ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Erlaubnis vom Verlag für die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz vorliegt. --Zefram 15:40, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Sofern das Buchcover keine Illustration, sondern nur einfache Typographie zeigt, ist das natürlich möglich, da die Schöpfungshöhe fehlt. Ebenso, wenn nur unverändert eine gemeinfreie Abbildung auf dem Titel prangt, siehe Walter Stephens --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich habe heute auf den Webseiten des WDR ein interessantes pdf-Dokument zur Geschichte der FDJ gefunden, dass ich gern beim entsprechenden Artikel als Link angeben möchte. Im Dokument wird aber auf jeder Seite auf das Urheberrecht ausdrücklich hingewiesen : "...Insbesondere darf das Manuskript weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben (z.B. gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht) werden." Nun bin ich skeptisch, ob ich den Link verwenden darf, denn er trägt ja dazu bei, das Dokument öffentlich zugänglich zu machen. --Rita2008 19:09, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Links sind erlaubt. Siehe die Paperboy-Entscheidung des BGH. --h-stt !? 20:25, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Das ist das erste Mal, dass ich mich mit URVs befasse, daher möchte ich mich vorher absichern. In dieser Kategorie sind 44 Mitglieder des Europaparlaments gelistet. Alle Artikel wurde von einem Benutzer:NoSoftwarePatents angelegt, wahrscheinlich damals, als im Europaparlament über die umstrittene Softwarepatentrichtlinie abgestimmt wurde. Dabei hat er sich offensichtlich bei der Homepage des Europaparlamentes bedient (Links im jeweiligen Artikel). Kann jemand noch mal drüberschauen, ob das wirklich URV ist? --Smeyen | Disk 23:20, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Das ist unproblematisch, da reine Daten und Fakten nicht schutzfähig sind. --h-stt !? 00:28, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

§ 5 Abs. 1 UrhG Amtliche Werke

gilt der auch für verordnungen und richtlinien der EG (also EU-Richtlinien im Namen der EG)? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 10:27, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich würde das für amtliche Übersetzungen bejahen --Histo Bibliotheksrecherche 03:33, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Was meinst du damit? Warum Übersetzungen? DIe EU-Richtlinien sind in allen Amtssprachen amtlic nd offiziell. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 15:44, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wenn die Uebersetzungen Sprachfassungen nicht von privater Seite gefertigt sind, sondern von der EU stammen, meinte ich. Es ist ja auch denkbar, dass Dokumente auch von dritter Seite uebersetzt werden. --Histo Bibliotheksrecherche 18:02, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Damit Forrrester mich nicht länger nervt: Katzenberger in Schricker, UrhR ³2006 § 5 Rdnr. 27, 28, 64, 65. EU-Richtlinien sind, auch wenn sie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden, amtliche Werke i.S. von § 5 Abs. 1. Nach dem Territorialitätsprinzip und dem Schutzlandprinzip sind ausländische amtliche Werke nach deutschem Recht, also § 5 UrhG zu beurteilen (Rdnr. 64f.). Es gilt hier nichts anderes als bei der Panoramafreiheit: Nach deutschem Recht ist ein Bild des belgischen Atomiums legal, also auch die Wiedergabe eines malaysischen Gesetzes in der Originalsprache. Nach Rdnr. 65 ist es auch nach RBÜ (ältere Fassungen) zulässig, eine eigene Übersetzung des malaysischen Gesetzes anzufertigen und zu veröffentlichen --Histo Bibliotheksrecherche 17:34, 20. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

musik?

was haltet ihr von einer Vorlage:Musikrecht entsprechend der Vorlage:Wappenrecht? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 12:09, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Du solltest das schon näher begründen, was du meinst, ich glaube, wir haben hier alle keine Glaskugel --Histo Bibliotheksrecherche 18:06, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Häftlingsfotos des sowjetischen Geheimdienstes

Ich würde gern in einem Artikel ein Foto abbilden, das in den 1930er Jahren vom sowjetischen Geheimdienst aufgenommen wurde (Häftlingsakte). Wie ist das wiki-urheberrechtlich zu bewerten? --Tvwatch 15:38, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Klar kannst du das machen. Du musst nur noch die 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen abwarten. --ST 17:19, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Haha -- Tvwatch 17:24, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Was hast du erwartet? --ST 17:28, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich hab erwartet, dass sich jemand ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, keine oberflächliche Antwort – die ich auch für falsch halte. Ein paar Gedanken hab ich mir ja schon selbst gemacht:
1. Der Fotograf ist unbekannt und lässt sich auch – auf keinem Wege – ermitteln. Das scheint mir aber für die Rechtefrage irrelevant – oder?
2. Die Fotos sind nur eine Art „Passfoto“, aufgenommen mit fest installierter Kamera, Blende, Schärfe, Belichtung. Der „Fotograf“ führt nur einen rein mechanischen Vorgang im Rahmen einer „Dienstleistung“ aus. Keine künstlerische Gestaltung. Deshalb glaube ich nicht, dass er in seiner Eigenschaft als Fotograf Urheberrechte erwirbt.
3. Das Erstellen der Fotos war illegal. Die sowjetischen Behörden haben zweimal die Verhaftungen, Ermittlungen und Verurteilungen offiziell als rechtswidrig und kriminelle Handlung klassifiziert, die Urteile aufgehoben und die Verhafteten rehabilitiert. Und m.E. können aus einer kriminellen Handlung keine Urheber- oder Eigentumsrechte entstehen, weder für den Fotografen, die Behörde (Geheimdienst) oder den sowjetischen Staat.
4. Recht am eigenen Bild durch den Fotografierten. Das halte ich allerdings für gegeben. Und das hieße: 70 Jahre nach Tod oder Genehmigung der Erben. ABER:
5. Der fotografierte Mensch ist eine Person des öffentlichen Lebens („Promi“), seine Rechte am eigenen Bild sind beschränkt. Und eine Verhaftung und ein Gerichtsverfahren gehören m.E. nicht zur geschützten Privatsphäre, denn sie finden öffentlich statt.
Damit habe ich mich einmal im Kreis gedreht. Wer weiß mehr oder wo liegt mein Denkfehler? --Tvwatch 12:15, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Dein Problem liegt in der Durchmischung von verschiedensten rechtlichen Begründungen. Für uns gilt: Fotograf bekannt --> 70 Jahre pma. Fotograf unbekannt --> 100 Jahre. Punkt --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:38, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ein Problem habe ich nicht, ich habe die Urheberrechtsfrage nur unter verschiedenen Gesichtspunkten durchgedacht - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Pkt. 2 halte ich für gesichert, ebenso Pkt. 4. Trotzdem Danke --Tvwatch 14:45, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Das Recht am eigenen Bild gilt in Deutschland bis 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten (Punkt 4), nicht 70. Und der Einsatz einer stationären Kamera genügt nicht, um dem Fotografen das Urheberrecht abzusprechen. Natürlich ist ein Passfoto, wie jedes Lichtbild, urheberrechtlich geschützt. Lies die einschlägigen Wikipedia-Artikel und Richtlinien zum Thema, dann bist du informiert und musst dich nicht mit eigenen Spekulationen "im Kreis drehen". --Fb78 15:24, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
naja, wenn es sich um ein einfaches Lichtbild handelte, wäre die schutzfrist bei aufnahme in den 1930ern abgelaufen --Histo Bibliotheksrecherche 15:26, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Danke an alle. Ist halt ein schwieriges Thema. Ich hab einen Häftlings-Nachkommen ermittelt und einfach mal angeschrieben. Mal sehen, was dabei rauskommt. --Tvwatch 10:02, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Um den FOTOGRAFEN geht's, nicht um den Abgebildeten! --Fb78 10:19, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
O Gott, wir drehen uns schon wieder im Kreis... Der "Nachkomme" hat das Bild schon mal für ne Buchveröffentlichung freigegeben. Und mein Medienanwalt sagt, dass ein solches Foto rechtemäßig dem Abgebildeten gehört. Da kann ich ja nichts für... --Tvwatch 14:36, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Hallo,

ich schreibe Abhandlungen zu verschiedenen Themen aus dem esoterischen Bereich und würde gern Links auf meiner Seite einbinden, die auf Wikipedia-Seiten führen (z. B. Hildegard von Bingen, Begriff Esoterik, New Age), um nicht jedesmal mal das Rad neu zu erfinden.

Ist es mir erlaubt, diese (speziellen) Links in meinem Fließtext einzubauen, oder aber kann es hier urheberechtliche Probleme geben?

Wäre es sogar erlaubt, zu einem Thema alle Links in genau der gleichen Reihenfolge zu benutzen wie beim Wikipedia-Ursprungstext, um die logische Reihenfolge beizubehalten? Zu manchen Wikipedia-Themen hätte ich dann sozusagen eine eigene, selbst erstellte Version auf meiner Homepage, die damit keiner Änderung wie bei Wikipedia durch Dritte unterworfen wäre.

Mit freundlichen Grüßen Michael

Wikipedia:Banner und Logos. --ST 17:27, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
1. Es ist unschön eine bereits beantwortete Frage nachträglich zu verändern. 2. Ich verstehe nicht, was du sagen willst. --ST 17:56, 16. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Wenn ich ihn/sie richtig verstehe, will er/sie Links von seiner Hompage auf die WP einrichten, was selbstverständlich erlaubt ist, auch ohne dass man vorher nachfragt. -- Timo Müller Diskussion 18:24, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

URV bei SAT 1?

Hallo, auf der SAT 1 Seite [12] ist ohne Lizenz- und Quellenangabe ein Bild (Bild:Nacktreiten.JPG) verarbeitet worden, welches bei uns mit der GFDL lizensiert worden ist. Handelt es sich hierbei um eine URV? Habe mir das Video nicht angucken können... --Murphy567 10:15, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ja. --ST 10:53, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Ja, ganz klar Bild einmontiert, und Video nicht unter GDFL. Von fehlendem Hinweis von wo das Material stammt reden wir besser nicht. Bobo11 12:49, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Sucher

Für einen Artikel den ich gerade erstelle habe ich diese Grafik erstellt: Bild:Fg-20_sucher.svg. Jetzt bin ich mir jedoch unsicher da der Sucher ja von Nikon hergestellt wurde - darf ich den abbilden? --Muellercrtp ?! +- 12:26, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wenn das darunter liegende Bild von dir ist, sehe ich kein Problem. --ST 12:29, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
ist es, danke für die schnelle Antwort --Muellercrtp ?! +- 12:59, 17. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Kreuzworträtsel

Hallo. Ich vermute, dass Bild:Schwedenrätsel.jpg aus einer Zeitschrift kopiert ist. Die Texte sind nicht lesbar; es ist nicht klar, warum es blaue Felder gibt; andere Bilder von Benutzer:Gilbert8888 wurden auch wegen URV gelöscht. Da ich mir aber nicht sicher bin, wollte ich keinen LA stellen. Vielleicht ist es ja aufgrund der Nichtlesbarkeit ja auch in Ordnung... Meinungen? Schönen Gruß --Heiko A

Keine urheberrechtlichen Bedenken gegen das Bild --Histo Bibliotheksrecherche 10:27, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Weihnachtslieder

Liebes Wikipedia-Team,

wahrscheinlich bin ich bei Ihnen gar nicht an der richtigen Adresse, aber ich versuch es dennoch einmal. Wir sind eine Elterninitative des Kinderlandes Weyarn und möchten mit unseren Kleinen Weihnachtslieder (z. B. Oh Tannabaum) singen. Zur Vorbereitung wollten wir die Noten und Texte scannen und auf unserer Website zum Download für die Eltern bereit stellen, damit sie zu Hause üben können. Können Sie uns sagen, ob das nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig ist? Wenn Sie uns einen kurzen Hinweis geben können, wären wir dankbar. Viele Grüße

Kinderland Weyarn

Mal abgesehen davon, dass hier ohnehin sehr viele Laien antworten, die Antworten nicht verbindlich und ohnehin nur auf wikipedia zugeschnitten sind: Sofern die Lieder gemeinfrei sind wird es wohl keine Probleme geben. Interessant in diesem Zusammenhang übrigens auch die Kategorie Weihnachtslied bei unserem Schwesterprojekt Wikisource. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:17, 18. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Urteil zur Forenhaftung

Unsere Foundation ist nichts anderes als ein Forenanbieter im Sinne des folgenden Urteils [13]. Sofern ein Nutzer ohne weiteres greifbar ist, muss sich der Rechteinhaber bei einer URV an diesen halten. WIR können gar nicht garantieren oder hinreichend wirksam überprüfen, ob z.B. ein hier hochgeladenes Bild tatsächlich vom Hochlader stammt. Bei konkretem Verdacht nachzuhaken und ggf. zu löschen ist OK, aber eine umfassende Rechteklärung ist hier nicht drin und das braucht uns aber, nach Aussage des Urteils, nicht übermäßig zu beunruhigen. Auch wenn uns eine Reihe URVs unerkannt durchschlüpfen - die WP wird daran nicht eingehen, selbst wenn im Einzelfall eine Schadenersatzzahlung anfallen sollte. Also kein Grund zur verbreiteten Paranoia. Wir sollten wie gehabt einen strengen Maßstab anlegen, uns aber nicht verrückt machen --Histo Bibliotheksrecherche 02:25, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Die Wikipedia ist KEIN FORUM. Die Wikipedia unterscheidet sich von einem Forum durch den gemeinsamen Zweck: Eine Enzyklopädie mit freien Inhalten, jeder nichtfreie Inhalt schadet diesem Projekt/Zweck. Es geht dabei nicht primär auf Haftungsfragen, die Gefahr, in etwas Copyright-durchsetztungswilligen Staaten (die Urhebertraditionen sind da meist netter) abgeschaltet zu werden oder als URV-Verein zu gelten, sondern um das Ziel der Wikipedia: Eine Enzyklopädie mit freien Inhalten zu schaffen. Was Du forderst, entspricht in etwa einer inhaltlichen Richtlinie: "Es ist egal, ob ein Artikel falsch, POV oder gar beleidigend bezüglich der beschriebenen Person, weil der Betroffene ja gegen den Benutzer vorzugehen hat. --sуrcro.PEDIA+/- 10:15, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich stimme Historiografs rechtlicher Betrachtung zu. Dass wir uns in tatsächlicher - nicht rechtlicher - Hinsicht natürlich nicht als "Forum" im üblichen Sinne verstehen, ist eine ganz andere Frage. Ich habe den Eindruck, dass Sycro in Historiografs Äußerung "Forderungen" hineininterpretiert, die dieser keinesfalls fordert. Natürlich korrigieren oder löschen wir erkanntermaßen falsche Artikel, natürlich entfernen wir erkannten POV und Beleidigungen und auch erkannte URVs entfernen wir in ständiger Praxis. Wenn wir derartiges erkennen, mehr geht ja auch nicht. Meinem Verständnis nach äußert sich Historiograf ausschließlich hinsichtlich der rechtlichen Verwantwortlichkeit - die Foundation kann - ganz im Sinne des zitierten Urteils - nicht rechtlich für etwas haften, was sie gar nicht überwachen kann.--Berlin-Jurist 10:25, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Erstens ist das Urteil des OLG-München eine gute Sache, weil es die Anwendung des ausgeuferten Konzepts der Störerhaftung zurückweist. Zweitens ist es für die WP völlig bedeutungslos, da sie durch den Sitz der Foundation in Florida sowieso vor der Anwendung deutschen Rechts weitgehend geschützt ist. Aber: Wie Syrcro richtig schrieb, ist unser Anliegen nicht nur die WP vor Haftung für URV durch einzelne Autoren zu schützen, sondern wir sammeln hier freie Inhalte und haben daran hohe Ansprüche. Entscheidend ist zudem, dass unsere Richtlinien nicht nur die WP als Projekt oder die Foundation schützen sollen, sondern auch jeden einzelnen Autor, der kein Urheberrechtsjurist ist. Wir, als diejenigen, die an diesen Richtlinien mitarbeiten, haben eine Verantwortung für unsere Autoren. Nicht rechtlich, aber moralisch. Durch unsere Richtlinien und deren Umsetzung können hier Leute mitarbeiten, die nicht sieben bis zehn Semester Jura studiert und sich anschließend in Urheberrechtsfragen weitergebildet haben. --h-stt !? 10:36, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Wenn wir mal die Foundation nicht betrachten: Die einzelnen Autoren sind voll verantwortlich für die durch sie eingestellten Inhalte, sowohl zivil- als auch strafrechtlich - und diese Verantwortlichkeit kann ihnen niemand abnehmen. Unsere Aufgabe ist es, die geltende Rechtslage daher möglichst transparent und verständlich darzustellen. In der Praxis hilft den angemeldeten, nicht personalisierten Benutzern natürlich etwas anderes: IPs sind von außen nicht nachvollziehbar, Auskunftsansprüche gegen die Foundation in Florida praktisch kaum durchsetzbar. Aber das ist nur ein automatischer Nebeneffekt: Wir haben nach meiner Beobachtung bisher stets getan, was in unserer Macht steht, um möglichst eine Einhaltung jedenfalls der deutschen Gesetze zu gewährleisten. Also brauchen wir uns nun wirklich weder in moralischer noch in rechtlicher Hinsicht zu verstecken.--Berlin-Jurist 10:56, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Sowohl die Foundation als auch der deutsche Verein muss die in der Alltagsarbeit selbstverständliche Ansicht, dass WIR hier ein redaktionelles Angebot machen, aus juristischer Ansicht scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Die Foundation bietet fremde Inhalte (nämlich die der User), nicht eigene Inhalte an, die Wikipedia ist daher juristisch ein Forum, egal wie wir zum Begriff des Forums stehen. Alles andere wäre mit dem Wiki-Prinzip nicht vereinbar. Würde die Foundation die WP als eigenes redaktionelles Angebot sehen, würde das haftungsrechtlich bedeuten, dass eine umfassende Kontrolle VOR Veröffentlichung stattzufinden hat, was natürlich auch dann nicht möglich ist, wenn hier nur registrierte Nutzer schreiben dürften. Die zur Forenhaftung entwickelten Grundsätze ermöglichen das Betreiben eines solchen Angebots erst: Der Anbieter muss erst reagieren, wenn er auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wurde. Ob wir aufgrund des Standorts in Florida so exempt sind, wie H-stt und Berlin Jurist uns weismachen wollen, bleibt abzuwarten. Ansonsten gibt es wenig Dissens: Unsere Richtlinien sind natürlich auch dazu da, die einzelnen User zu schützen und vor kostenpflichtigen Abenteuern zu bewahren (viele User sind minderjährig, was dem Ganzen eine besondere Brisanz verleiht), daher können wir uns nicht einfach auf den Standort in Florida berufen. Und wir haben bislang hohe Standards angelegt, die wir nicht grundsätzlich aufweichen sollten. Gleichwohl gilt es in praxi immer wieder Eiferern entgegenzutreten, die einer dogmatisch-hohlen Urheberrechtskonzeption verpflichtet sind. Wenn wir freie Inhalte fördern wollen, müssen wir dafür kämpfen, dass die Spielräume für freie Projekte größer werden und wir müssen die wenigen Spielräume nutzen, die wir in einzelnen Fällen haben. Fanatiker wie H-stt sehen schon in winzigen Abweichungen von der reinen Lobby-Lehre den Dammbruch für die WP. Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass Anfang 2005 ein Meinungsbild sehr knapp eine Liberalisierung der Bildrechte-Policy beschlossen hat, diese aber nicht umgesetzt wurde. Ich sehe dies als Rechtfertigung, eine gewisse Grundgelassenheit bei URV-Zweifelsfällen zu fordern --Histo Bibliotheksrecherche 19:35, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Unsere Richtlinien sind dazu aber nicht geeignet, da sie einen gewissen - in meinen Augen berechtigten - Mut zur Grauzone zeigen, aber auch , zB bezüglich der "100a=PD-alt"-Regel, eine gewisse URV-Quote in Kauf nehmen. Wer diese Regel befürwortet, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass 100+ Jahre eben nicht automatisch Gemeinfreiheit bedeutet, gefährdet gerade die, die selbst von der Problematik wissen. Für die Foundation sind Risiken aus Grauzone/bzw 100Jahr-PD wegen ihrem Sitz und den Urteilen der Forenhaftung sehr überschaubar, für den einzelnen nachverfolgbaren Nutzer (sei es, weil er seine Identität in der Wikipedia offenbart hat, sei es weil er als IP werkte) kann es sehr wohl mal in die Hose gehen. Die Haftung der gutgläubigen Nutzer ist das Problem, das wir bei der Formulierung der Richtlinien beachten müssen.--sуrcro.PEDIA+/-

Solange wir hier hunderte oder tausende unerkannter richtlinienkonformer URVs haben, nämlich Bilder, die angeblich selbst erstellt, aber geklaut wurden, aber kein einziges Gerichtsurteil zu Bildern, die älter als 100 Jahre sind, halte ich das alles für eine Debatte von eher theoretischer Bedeutung. Jedes Internetprojekt muss mit einem gewissen Restrisiko leben, wir fordern auch keine notarielle Beglaubigung wenn jemand ein Bild hochlädt. Könnten wir natürlich überlegen. --Histo Bibliotheksrecherche 17:38, 20. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Bild mit Urheberrechtsvorbehalt aber mit Elementen der GNU-FDL

Folgendes, in en: gespeichtertes Bild würde ich gern in einem Artikel verwenden: [14]. Der Urheber erteilt folgende Lizenz: This image is copyrighted. The copyright holder allows anyone to use it for any purpose, provided that copyright holder is attributed. Das klingt, von dem, was jeder mit diesem Bild machen darf, vergleichbar mit der GFDL, denn "use it for any purpose" schließt m. E. auch Veröffentlichung, Verbreitung und sogar die Bearbeitung ein. Für die dann erstellten Werke ist jedoch nichts der GFDL vergleichbares festgeschrieben.

In jedem Falle geht die Lizenz weit über "fair use" hinaus. Spricht etwas dagegen, dieses Bild auf der de.wikipedia zu verwenden. Für Hinweise dankt --Hei_ber 18:09, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Das ist völlig in Ordnung. Dieser Lizenzbaustein simuliert CC-by für Rechtsordnungen, in denen CC bisher nicht anerkannt ist. Der Inhalt ist eindeutig und im Sinne der Kriterien frei. Du kannst das Bild bedenkenlos auf die Commons laden. --h-stt !? 18:25, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Danke für die Antwort! Ich habe den Autoren selbst ebenfalls darum gebeten, das Bild unter CC-sa auf Commons einzustellen, ich werde ihm noch ein paar Tage geben und es dann ggf. selbst machen. Grüße --Hei_ber 19:22, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Das solltest du nicht tun. Nur der Urheber selbst kann eine Lizenz festlegen, nicht der Dritte durch Interpretation der Willenserklärung eines Urhebers. Es ist auch nicht möglich, eine einmal festgelegte CC-Lizenz in eine andere Version abzuändern --Histo Bibliotheksrecherche 19:38, 19. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]