Anonymität im Internet

Virtuelle Situation, in der Person nicht identifiziert werden kann
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Bei Aktivitäten im Internet fühlen sich viele Benutzer anonym. Diese Anonymität ist jedoch trügerisch. Grundsätzlich erfährt die Gegenseite bei der Kommunikation die IP-Adresse. Doch auch Cookies oder Browserinformationen können ohne Wissen des Anwenders weitergegeben werden.

Mit der IP-Adresse eines Benutzers kann der Anbieter von Internetdiensten die tatsächliche Identität des Benutzers nicht ermitteln, er kann jedoch Hinweise wie den Provider und oft auch noch Land und Region herausfinden. Für die Identität muss eine Anfrage beim Provider erfolgen, dieser besitzt die nötigen Daten. Andere Teilnehmer können sich über das Verhalten dieses Benutzers bei dessen Provider beschweren, welcher dann in der Regel Maßnahmen für diesen Benutzer ergreift (z. B. Sperrung). Strafverfolgungsbehörden können natürlich die Herausgabe der Identität eines Benutzers verlangen, wenn mit dieser IP Straftaten begangen wurden.

Um die IP-Adresse beim Surfen zu verschleiern, werden oft anonymisierende Proxyserver benutzt. Der Proxybetreiber kennt aber immer noch die IP-Adresse des Nutzers, und kann diese auf Anfrage herausgeben. Um das zu vermeiden bauen bestimmte Tools Ketten von Proxies auf, zwischen denen der Verkehr verschlüsselt wird. Diese Variante ist langsam, aber recht sicher, da nur eine fehlende Zwischenstation die Rekonstruktion unmöglich macht. Tools die das verwirklichen sind JAP oder das Hackertool 6/4.

Will man anonym Daten veröffentlichen oder Dateien tauschen, kommen anonyme Peer-to-Peer-Netzwerke zum Zug. Sie funktionieren ähnlich, mit mehreren Zwischenstationen und Verschlüsselung an jedem Pfad. Vertreter dieser Sparte wären Freenet, Mnet und Gnunet.

Um anonyme Emails versenden zu können oder anonym Usenet-Postings zu erstellen benutzt man so genannte Remailer. Diese funktionieren ähnlich wie ein Proxy, nur für Emails... die Nachricht wird von dem Remailer weiterversendet, so dass dieser als Absender auftaucht. Ein Remailer-Dienst ist Mixmaster.

Strafverfolgungsbehörden haben Schwierigkeiten mit der Aufklärung, wenn über das Internet verübten Verbrechen solche Verschleierungsmechanismen genutzt werden. Daher wird von ihrer Seite eine Einschränkung oder sogar eine Illegalisierung solcher Dienste gefordert.

Argumente für Anonymität

  • Absicherung der Redefreiheit, auch in totalitären Systemen
  • Schutz der Privatsphäre vor Rasterdatenerfassung, z.B. durch Werbefirmen

Argumente dagegen

  • Verbrecher können unerkannt ihre Aktivitäten durchführen