Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, gesellschaftliche Gruppen, Minderheiten) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen im Konsens zu treffen. Typische Beispiele sind die Staaten Skandinaviens. Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratien wird als Konkurrenzdemokratie bezeichnet.