Das Schulsystem in Italien sieht eine Schulpflicht von 6 bis 15 Jahren (bis zum Jahre 2000 bis 14 Jahren) sowie eine Pflicht zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor. Das Schulsystem ist in Italien einheitlich, grundsätzlich gibt es in allen 20 italienischen Regionen dasselbe einheitliche Schulsystem. Der Schulbesuch ist in der Pflichtschule kostenlos. Nach fünf Jahren in der Scuola Elementare (Grundschule) folgen drei Jahre auf der Scuola Media Unica (Mittelschule). Im Anschluss daran bieten weiterführende Schulen wie das Istituto Tecnico Industriale (Gewerbeoberschule. Die in Klammern stehenden Übersetzungen sind die Namen dieser Schulen in Südtirol), das Istituto Professionale (Berufsschule) und das Liceo (Wissenschaftliches Lyzeum) eine berufsspezifische Ausbildung oder eine Vorbereitung auf die universitäre Ausbildung an. Diese ist jeweils gebührenfrei, Kosten für Schulbücher und Unterrichtsmaterialen müssen jedoch selbst erbracht werden.
Die Stundenpläne sämtlicher Schulen (auch der Oberschulen) sehen einen großen für alle Schüler gleichen Pflichtteil vor, nur wenige (10-20%) der Stunden sind Wahlpflichtstunden. Über die Stundentafel entscheidet aber im Rahmen der allgemeinen Vorgaben durch Staats- und Bundesgesetze jede Schule selbst. Durch die feste Zuteilung sind Schüler die gesamte Schulkarriere über fest in Klassen eingeteilt. Einzig und allein durch den Schulwechsel und den Wechsel der Schulstufen ändert sich die Klassenzugehörigkeit.
In Südtirol erfolgt der Unterricht wahlweise auf Deutsch oder auf Italienisch (jedoch auf getrennten Schulen).
Bereits im ersten Schuljahr, spätestens aber im zweiten Schuljahr, lernen die Grundschüler eine Fremdsprache. Dies ist üblicherweise Englisch, teilweise jedoch auch Französisch und in Südtirol Italienisch respektive Deutsch für die italienische Minderheit.
Charakteristisch für das italienische Schulsystem ist auch der Religionsunterricht. In der Grundschule beschäftigt sich dieser mit katholischem Bibelunterricht. In der Mittelschule werden daneben auch die "Weltreligionen" behandelt und in der Oberschule ethische und moralische Erziehung. In allen Schulstufen kann der Religionsunterricht jedoch auch abgewählt werden.
Versetzung und Zurückreihung
Im italienischen Schulsystem können Schüler, die das Schuljahr mit nicht genügendem Ergebnis abgeschlossen haben, nicht versetzt werden. Der oder die Schülerin müssen (nach der Pflichtschule: können) das Schuljahr dann wiederholen. Wird ein Schüler zweimal nicht versetzt, kann die Schule die Wiedereinschreibung verweigern. Eine Einschreibung in einer anderen Schule des gleichen Typs ist jedoch weiterhin möglich.
Die Entscheidung über die Versetzung trifft der Klassenrat, also eine Versammlung sämtlicher Lehrer einer Klasse. Im Zweifel entscheidet der Klassenlehrer, oder der Schuldirektor über die Versetzung. In der Grundschule erfolgt die Nichtversetzung nur nach Zustimmung der Eltern.
In der Oberschule kann eine Versetzung mit Vorbehalt erfolgen, wenn ein Schuljahr mit nicht durchweg positivem Ergebnis abgeschlossen wird. Der Schüler muss dann nach Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung absolvieren, in der er beweisen muss, dass er die Lernrückstände aufgeholt hat. Holt er diesen Lernrückstand nicht auf und weist auch im Folgejahr einen Lernrückstand auf, wird der Schüler nicht versetzt.
Grundstufe und Weiterführende Schulen
Alter | |||
---|---|---|---|
3-6 Vorschule |
Scuola Materna Dauer: 3 Jahre | ||
6-11 Grundschule |
Scuola Elementare Dauer: 5 Jahre | ||
11-14 Sekundarstufe I |
Scuola Media Unica Dauer: 3 Jahre | ||
14-19 | Istituto Professionale (Berufsfachschule) Dauer: 3(+2) Jahre |
Istituto Tecnico (Berufliches Gymnasium) Dauer: 5 Jahre |
Liceo (Gymnasium) Dauer: 5 Jahre |
19 Maturità (Matura) |
Fachhochschule/Universität |
Schultypen
- Pflichtschule
- Gymnasien
- Pädagogische Oberschulen
- Fachoberschulen
- Lehranstalten
- Privatschulen
- Abendschulen
Gymnasium
Das Gymnasium gliedert sich in Humanistisches Gymnasium, Realgymnasium, Neusprachliches Gymnasium, Kunstlyzeum und Pädagogisches Gymnasium.
Diese vermitteln jeweils eine allgemeinbildende Ausbildung, die als Grundlage zur universitären Ausbildung dienen soll und haben je nach Typ einen anderen Fächerschwerpunkt.
Fachoberschule
Die Fachrichtungen in der Fachoberschulen sind Handelsoberschule, Gewerbeoberschule, Oberschule für Geometer, Oberschule für Landwirtschaft, Oberschule für Soziales (Frauenoberschule).
Diese vermitteln eine spezifischere, berufbildende Ausbildung. Der Abschluss einer Fachoberschule berechtigt allerdings auch zum Zugang auf Universitäten und Fachhochschulen. Die Gewerbeoberschule wiederum gliedert sich in mehrere Fachbereiche wie Informatik, Elektronik und Elektrotechnik, Maschinenbau, Chemie und Bauwesen, die Schwerpunkte auf Fachthemen richten. Die Gewerbeoberschule gilt auch als anspruchsvollste Fachoberschule und steht zum Beispiel dem allgemeinbildenden Realgymnasium um nichts nach.
Die Handelsoberschule soll Grundverständnis für kaufmännische Berufe lehren.
Lehranstalten
Integration Behinderter
Im Jahr 1977 wurde in Italien mit dem Gesetz 517 eine Grundlage geschaffen, die behinderte Kinder verpflichtend in die Regelschule einschult. Es gibt seitdem keine Sonderschulen mehr, die erst 15 Jahre vorher gegruendet wurden. Es bleibt den Schulen jedoch vorbehalten mehrfach schwerbehinderte Kinder vom Unterricht auszuschliessen. In der Grund- und Mittelschule erhalten diese sowie besonders schwache Schüler mit Lernstörungen eine besondere Lehrkraft, sog. "Integrationslehrer", die während des Unterrichtes ausschließlich dem oder der behinderten Schüler/in zur Seite steht.
Besonderheiten hier sind:
- Maximal vier behinderte oder lerngestörte Kinder pro Klasse (in der Regel nicht mehr als ein oder zwei)
- Maximal 20 Kinder pro Klasse (ab 21 wird die Klasse geteilt)
- Ein Stützlehrer (insegnante di sostegno) für ein bis vier behinderte Kinder (urspruenglich waren es 24 Std/Woche, dies wurde jedoch auf 12 Std/Woche gekuerzt.
www.uni-wuerzburg.de/sopaed1/ lenhard/integration/international.pdf
info.uibk.ac.at/c/c6/bidok/texte/wocken-aktuelle.html - 20k -
Glossar
Nachstehend noch einmal die Bezeichnungen italienischer Schultypen der Sekundarstufe II auf Italienisch und Deutsch (Südtirol), sowie die in Deutschland üblichen Benennungen. Neben den Gymnasien führen auch die praxisorientierten Fachoberschulen bis zur 13. Klasse und zur allgemeinen Hochschulreife. Die italienischen Fachoberschulen sollen bald in Gymnasien umgewandelt werden (u.a. "technologisches Gymnasium" oder auch "Wirtschaftsgymnasium" statt Fachoberschule "Technik" oder "Wirtschaft"). Neben der Hochschulreife sollen sie auch weiterhin zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen.
- "Liceo Classico" - "Humanistisches Gymnasium/Lyzeum" - Humanistisches Gymnasium
- "Liceo Scientifico" - "Realgymnasium/Wissenschaftliches Lyzeum" - Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium
- "Liceo Linguistico" - "Neusprachliches Lyzeum" - Neusprachliches Gymnasium
- "Liceo Artistico" - "Kunstlyzeum" - Kunstgymnasium
- "Istituto Tecnico Commerciale" - "Handelsoberschule" (HOB) - FOS Ausbildungsrichtung Wirtschaft
- "Istituto Tecnico Industriale" - "Gewerbeoberschule" - FOS Ausbidungsrichtung Technik
- "Istituto Tecnico Agrario" - "Landwirtschaftsschule" - FOS Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft
- "Istituto Tecnico Nautico" - FOS Ausbildungsrichtung Seefahrt
- "Istituto Tecnico per Geometri" - "Geometerschule" - FOS Ausbildungsrichtung Vermessungswesen
- "Istituto Alberghiero" - "Hotelfachschule" - FOS Ausildungsrichtung Touristik
- "Istituto Magistrale" - "Lehrerbildungs-Anstalt" (LBA) - FOS Ausbildungsrichtung Pädagogik (Erzieher- u. Lehrerbildung)
In den jeweiligen Ausbildungsrichtungen werden im Rahmen von Fachklassen vielfältige Spezialisierungen angeboten (z.B. "Elektrotechnik und industrielle Automation" im Bereich der FOS "Technik" bzw. der "Gewerbeoberschule" in Südtirol). Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Lehrwerkstätten u.ä., es sind aber auch Praktika bei Unternehmen möglich. Die Spezialisierung erfolgt schrittweise, d.h. in den unteren Klassen (9./10.) liegt der Schwerpunkt noch auf allgemeinbildenden Fächern, in den höheren Klassen (11.-13.) dann auf dem Fachunterricht.
Daneben gibt es in Italien noch die staatlichen Berufsfachschulen ("Istituto Professionale"), bei denen nach dem Abschluss der "Mittelschule" (8. Klasse; Sekundarstufe I) eine dreijährige Berufsausbildung absolviert werden kann. Die dann i. d. R. 17jährigen Absolventen erhalten ein sogenanntes "Diploma di Qualifica". Es steht ihnen danach offen, am "Istituto Professionale" nach zwei weiteren Jahren ein sogenanntes "berufliches Abitur" zu erwerben, das der allgemeinen Hochschulreife entspricht. Künftig sollen die Berufsfachschulen in den Zuständigkeitsbereich der italienischen Regionen fallen, die ohnehin für die berufliche Bildung zuständig sind (soweit sie nicht durch die bisherigen Berufsfachschulen abgedeckt wird).
Die unter der Aufsicht der Regionen von den unteren Gebietskörperschaften oder privaten Trägern unterhaltenen Berufsausbildungszentren ("Centro di Formazione Professionale") bieten zwei- bis dreijährige praxisorientierte Kurse für die Absolventen der Mittelschule an. Jugendliche, die nach Abschluss der Mittelschule keine weiterführende staatliche Oberschule besuchen wollen, sind verpflichtet, ihrer Schul- und Ausbildungspflicht durch den Besuch dieser Berufsaubildungszentren nachzukommen. Diese Zentren verfügen u.a. auch über Lehrwerkstätten und andere Einrichtungen für die praktische Ausbildung, daneben sind Praktika bei Unternehmen vorgesehen. Wer entsprechend des Gesetzes Nr. 196/97 einen Aubildungsvertrag bei einem privaten oder öffentlichen Unternehmen nachweisen kann, muss daneben Kurse bei einem Berufsausbildungszentrum besuchen. In diesem Bereich hat man sich in den letzten Jahren sehr an der im deutschsprachigen Raum weit verbreiteten dualen Ausbildung orientiert. Die Finanzierung dieser vollen oder begleitenden Pflichtausbildung erfolgt durch die Regionen. Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine staatlich anerkannte berufliche Qualifizierung ("qualifica professionale") erlangt, ist von der weiteren Ausbildungspflicht entbunden. Die staatlich anerkannten Abschlüsse ermöglichen eine Fortsetzung der Ausbildung an staatlichen Schulen bis hin zur Hochschulreife. Spätere Aus- und Fortbildungskurse sind i.d.R. kostenpflichtig, in vielen Fällen gibt es jedoch öffentliche Förderprogramme, u.a. auch bei Umschulungen.
Siehe auch
Weblinks
- http://www.spd-bildungsserver.de/internationales/italien.htm
- Übersicht über italienische Schultypen mit Stundenplänen im Portal der Südtiroler Landesverwaltung