Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Ein Teil dieser Vorschriften ist als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft und als Verschlusssache nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Zentrale Dienstvorschriften regeln beispielsweise den Ablauf des Dienstalltages, aber auch das Verhalten im Gefecht und das Leben im Felde. Darüber hinaus wird in den Zentralen Dienstvorschriften auch die Handhabung, der Umgang mit und die Ausbildung an den Waffen festgelegt.
Ein Beispiel für eine bekannte ZDv ist die ZDv 3/11 Gefechtsdienst aller Truppen, die festlegt, wie Soldat(innen) sich im Gelände und im Gefecht zu verhalten haben. Das Leben in der militärischen Gemeinschaft regelt die ZDv 10/5. Besonders bedeutsam für alle Wehrpflichtigen ist die ZDv 46/1 Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten, auf deren Grundlage der Tauglichkeitsgrad eines Gemusterten bestimmt wird.
Für die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine werden die ZDv mit „HDv“, „LDv“ bzw. „MDv“ bezeichnet. Darüber hinaus gibt es technische Dienstvorschriften (TDv).