Höfeordnung

Bundesgesetz
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Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das geschichtlich auf die Erbschaftsregelungen der Sachsen zurückgeht, wonach der im Familienbesitz befindliche Bauernhof ungeteilt an den ältesten männlichen Erben gehen musste (Anerbenrecht). Dieses Erbschaftsrecht unterscheidet sich grundlegend von der in Süddeutschland praktizierten Realteilung. Die Höfeordnung von 1976 gilt heute in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Erbschaftsrecht für darunter fallende landwirtschaftliche Betriebe.

Basisdaten
Titel: Höfeordnung
Abkürzung: HöfeO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Erbrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 24. April 1947 ([[]]. S. )
Inkrafttreten am: 01. Juli 1976
Neubekanntmachung vom: . 19 (BGBl. I S. )
Letzte Neufassung vom: 26.Juli 1976
Letzte Änderung durch: Art.
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27.Juni 2000
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die der Höfeordnung unterliegenden Gehöfte weisen historisch eine Mindestgröße auf, die es einer Familie erlauben sollte, vom Hof ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Für weichende Erben legt die Höfeordnung Entschädigungssätze fest. Juristisch unterliegt ein Hof der Höfeordnung, wenn die Hofstelle in einem der betreffenden Bundesländer liegt und ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorliegt. Ein Abweichen von der Höfeordnung ist heute problemlos möglich, es erfordert aber, dass der entsprechende Grundbucheintrag vor dem Eintritt des Erbfalls vom Besitzer zur Löschung gebracht wird.

Historisch gesehen führte die Höfeordnung dazu, dass einerseits die Landwirtschaft in Norddeutschland über Jahrhunderte hinweg produktiver ablief als in Süddeutschland, andererseits viele zweit- oder drittgeborenen Söhne aus Bauernfamilien aber als Knechte arbeiten oder ihr Glück in der Fremde suchen mussten. Umgekehrt zwang die z. T. extreme Parzellierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche viele Bewohner Süddeutschlands, neben der Landwirtschaft nach Zuerwerbsmöglichkeiten zu suchen, so dass dort im 18. und 19. Jahrhundert eine große Zahl an arbeitsfähigen Menschen für die sich entwickelnde Industrialisierung vorhanden war.