Unter "wirtschaftlichem Gut“ versteht man die Verbindung von mehreren Sach- oder/und Dienstleistungen, wodurch wirtschaftliche Güter (oder einfach: Güter) als Leistungsbündel charakterisiert werden können.
Nun ist nicht jede Sachleistung mit einem wirtschaftlichen Gut gleichzusetzen. Die Theorie des Tausches als Ursprungsgedanke des wirtschaftlichen Handelns lehrt, dass Güter nur dann wirtschaftlich genutzt (getauscht) werden wenn, wenn der Tausch Ziel eines Ausgleich unterschiedlicher Grenzraten der Substitution ist. Hierfür sind für den jeweiligen Tauschpartner folgende Kriterien wichtig, welche ein Gut zur Tauschfähigkeit und damit zur Wirtschaftsreife werden lassen: Verfügbarkeit, Begehrtheit, Knappheit, Tauschbarkeit. Güter, zu deren Erwerb sparsam mit den verfügbaren Mitteln umzugehen ist (haushalten), werden als wirtschaftliche Güter bezeichnet.
- siehe auch: Gut