Erich Raeder (* 24. April 1876 in Wandsbek bei Hamburg; † 6. November 1960 in Kiel), wird am 1. Oktober 1928 Admiral und Chef der Marineleitung. Beförderung am 21. Mai 1935 zum Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Er war ein Verfechter der Überwasserstrategie. 1937 erhält er das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. Am 1. April 1939 erfolgte die Beförderung zum Großadmiral. Am 30. Januar 1943 wurde er nach Differenzen mit Adolf Hitler als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine durch Karl Dönitz abgelöst und erhielt den einflusslosen Posten des Admiralinspekteurs der Marine. Raeder bat selbst um den Abschied. Er lebte mit seiner Frau als Pensionär in Berlin.

vordere Reihe v.l.n.r.: Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel
dahinter: Dönitz, Raeder, Schirach, Sauckel
Nach dem Einmarsch der Roten Armee wurde er am 23. Juni 1945 verhaftet und ins Lichtenberger Gefängnis verbracht. Dann wurde er nach Moskau geflogen und wenig später ins Justizgefängnis des Nürnberger Militärgerichtshofes überstellt.
Raeder war von 1928 bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1943, also mitten im Krieg, Chef der Marineleitung und Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Sein Fall hing eng zusammen mit dem des Admiral Dönitz, der ursprünglich die U-Boote kommandierte und dann sein Nachfolger als Oberbefehlshaber der Marine wurde. Den Westmächten war seine Laufbahn genau bekannt, und er stand auf keiner ihrer Kriegsverbrecherlisten. Er wurde nur zum Hauptkriegsverbrecher, weil er bei Kriegsende im falschen Teil Deutschlands war. Weil er nach den ersten drei Punkten der Anklageschrift beschuldigt wurde, ihm aber keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wurden, konzentrierte sich die Anklage darauf, nachzuweisen, dass er an der Planung von Aggressionskriegen mitgewirkt hatte. Es wurden reichlich Beweise dafür vorgelegt, dass er Verletzungen der im Versailler Vertrag enthaltenen Bestimmungen über die Marinerüstung gebilligt hatte, in einigen Fällen noch vor der Machtergreifung Hitlers. Es fiel den Anklägern aber schwer darzutun, dass in seinem Namen Handlungen zum Zweck der Aggression vorgenommen worden waren. Mehr Erfolg hatten die Ankläger mit dem Nachweis, dass er 1938/1939 an der Aggressionsplanung teilgenommen hatte, denn er und Göring waren als einzige Angeklagte nach der Hoßbach-Konferenz im Amt geblieben. Überdies war er ebenso wie Göring bei den Besprechungen im August 1939 anwesend, die sich mit der Kriegsplanung befassten.
Als Oberbefehlshaber der Marine wirkte er auch bei der Vorbereitung der Angriffe auf Norwegen, Dänemark, die Niederlande, Griechenland und die Sowjetunion mit, zumindest war er darüber im Bilde. Nach Meinung des Tribunals war der schwerste Vorwurf gegen ihn der, dass er und Dönitz einen uneingeschränkten U-Boot-Krieg geführt hatten. In einem kurzen Gutachten zum Fall Raeder heißt es denn auch, er sei schuldig zu sprechen nach Punkt II „wegen des Kommandobefehls“, was denn auch Aufnahme in die Urteilsbegründung fand.
Er wurde einstimmig nach drei Punkten schuldig gesprochen und am 11. September 1946 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nach der Urteilsverkündung bat er den Alliierten Kontrollrat darum, sein Urteil umzuwandeln in Erschießung, musste jedoch seine Strafe in Spandau antreten. Am 26. September 1955 wurde er aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen. Zunächst wohnte er mit Frau und Tochter in Lippstadt, um später nach Kiel zu ziehen. Dort verfasste er noch seine Memoiren, in denen er Hitler verherrlicht und seine eigene Rolle bei der Flottenrüstung verteidigte.
Am 6. November 1960 starb er in Kiel, wo auf Wunsch des Inspekteurs der Bundesmarine Dönitz die Grabrede hielt.