Ein Fundstellennachweis ist ein Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde. Gewöhnlich sind auch Änderungen der Normen mit den Informationen zu deren Verkündung verzeichnet. Außer der Bezeichnung "Fundstellennachweis" sind auch "Gültigkeitsverzeichnis" oder "Fortführungsnachweis" als Titel solcher Publikationen üblich.
Für das deutsche Bundesrecht gibt das Bundesministerium der Justiz jährlich einen zweibändigen Fundstellennachweis heraus. Dessen Teil A listet die innerstaatlichen Gesetze und Verordnungen auf, während Teil B die internationalen Abkommen verzeichnet, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist.