Paulinisches Privileg

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Als Paulinisches Privileg (Latein: Privilegium Paulinum) bezeichnet man eine auf den Apostel Paulus zurückgehende Sonderregelung innerhalb des Christentums zur Auflösung einer Ehe zwischen Christen und Nichtchristen.

In paulinischer Zeit (ca. 32-64 n.Chr.) kam es vor, dass einzelne Verheiratete sich zum christlichen Glauben bekehren ließen und die Taufe empfingen. Das führte jedoch offenbar mitunter zu schweren Konflikten innerhalb der Partnerschaft, zum Beispiel wegen der Verweigerung des traditionellen Götzenopfers (1 Kor 10) und daraus resultierender sozialer Ausgrenzung und der Christenverfolgung.

Vermutlich aus diesen oder ähnlichen Gründen schuf der Apostel Paulus eine Ausnahmeregelung: Sollte der ungetaufte Partner sich trennen wollen, ist dies gestattet. Aufgrund des so genannten Paulinischen Privileges ist dann auch der getaufte Partner nicht mehr an diese Ehe gebunden (vgl. dazu 1 Kor 7, 15). Generell ist die Ehe sonst aber unauflöslich (1 Kor 7,11; Lukas 16,18).

Heute bedeutet dies, dass man als Katholik seine Ehe z.B. dann auflösen kann, wenn sie vor der Taufe des nunmehr christlichen Partners – also noch zwischen zwei ungetauften Partnern – geschlossen wurde und der verbleibende ungetaufte Partner die friedliche Fortsetzung der Ehe verweigert, das bedeu­tet die Ehe nicht im Sinne des christlichen Sittengesetzes fortzufüh­ren. Die bisherige Ehe wird gelöst, wenn der christlich gewor­dene Partner eine neue Ehe eingeht. Die neue Ehe kann sowohl mit einem nichtkatholischen Christen als auch mit einem Ungetauften eingegangen werden.

Außer dieser Ausnahme und dem Petrinischen Privileg gibt es nach katholischem Kirchenrecht praktisch keine Möglichkeit der Scheidung einer vollzogenen Ehe, sondern nur die der (zeitweiligen) Trennung (cc. 1151-1155).

Literatur