Absinth

alkoholisches Getränk
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Absinth ist eine wermuthaltiges alkoholisches Getränk mit Anis- und Fenchel-Zusätzen. Der Alkoholgehalt liegt zwischen 55 und 75 Volumen-Prozent wäre demnach den Branntweinen zuzuordnen, aufgrund der Herstellung ist es jedoch eher ein Likör.

Hauptbestandteil von Absinth sind Alkohol und das Thujon-haltige Wermutöl. Die typisch grüne Farbe, wegen der Absinth auch die grüne Fee (fr: la Fée Verte oder la Bleue) genannt wird, kommt hauptsächlich von Chlorophyll. Thujon gilt als toxisch, deshalb war die Absinth-Herstellung in den meisten Europäischen Ländern lange Zeit verboten (und ist es in einigen immer noch).

Absinth wird, wie andere Anis-Schnäpse (z.B. Pastis oder Ouzo), nicht immer pur getrunken, sondern häufig mit Wasser verdünnt. Die klare grüne Flüssigkeit trübt sich dabei ein. Dieser Effekt wird louche genannt. Ursache des Effekts ist die schlechte Wasserlöslichkeit des Wermutöls.

Geschichte

Das Rezept für Absinth entstand gegen Ende des 18. Jahrhunderts in der Schweiz und gelangte dann in die Hände von Henri Louis Pernod. 1797 begann Pernod mit der kommerziellen Produktion und eröffnete in Pontarlier in Frankreich die erste Fabrik. In der Folge entstanden in Frankreich und in der Schweiz mehrere Konkurrenzunternehmen. Die Absinth-Produktion war für ein Jahrhundert ein bedeutendes Gewerbe.

Seine zum Teil geheimnisumwitterte Aura bezog der Absinth aus dem oben erwähnten louche-Effekt, um den sich zahlreiche Trinkrituale bildeten. Mit einem eigens kreierten Absinth-Löffel wurde z.B. ein Stück Zucker langsam mit kaltem Wasser in ein Glas mit Absinth gegossen. Andere zündeten den vorher in Absinth getränkten Zucker an, um später den so karamelisierten Zucker in den Absinth zu geben. Rituale wie diese mögen dazu beigetragen haben, dass Absinth zu einem der populärsten alkoholischen Getränke des 19. Jahrhunderts wurde.

Bereits um 1850 rum wurden Sorgen über die Folgen des chronischen Absinth-Konsum laut. Dieser führe zu Absinthismus. Als Symptome galten Sucht, Übererregbarkeit und Halluzinationen. Man führte dies auf den Thujon-Anteil zurück.

Ein spektakulärer Mordfall Anfang des 20. Jahrhunderts, bei dem ein Mann im Absinth-Rausch seine Familie tötete, führte dazu, dass Herstellung und Verkauf von thujonhaltigen Getränken in den meisten europäischen Ländern gesetzlich verboten wurde. In der Schweiz wurde das Absinth-Verbot 1907 sogar in die Verfassung aufgenommen.

Nicht verboten wurde die Absinth-Herstellung in der Tschechoslowakei sowie in den späteren EG- und EU-Ländern Spanien und Portugal. Dies führte aufgrund einer EWG-Richtlinie zur Aufhebung des Absinth-Verbots in der Europäischen Union. Seit 1991 ist in Deutschland ein reglementierter Thujon-Anteil erlaubt, der je nach Alkoholgehalt zwischen 5 und 35 mg/kg liegen kann.