Diskussion:Bundespatentgericht (Deutschland)

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Das Bundespatentgericht hat die Wikipedia im Beschluss vom 16.02.2004, Az: 30 W (pat) 199/02, zum Thema "Marke Explorer" zitiert, siehe z.B. PDF auf http://www.jurpc.de/rechtspr/20040155.htm. Auszug:

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Der Begriff "EXPLORER" leitet sich vom englischen Verb "to explore"
mit den Bedeutungen "erforschen, erkunden, untersuchen" (DUDEN Oxford,
Großwörterbuch Englisch, 1990) ab (vgl auch Irlbeck/Langenau,
Computer-Lexikon, 4. Auflage. S 297). Diese Bedeutungen werden auch von
den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres erkannt.
Zum einen ist auf dem Sektor der Datenverarbeitung Englisch Fachsprache.
In diesem Zusammenhang hat das gegenständliche Zeichen auch in den deutschen
Sprachalltag Einzug gehalten (Wikipedia, Die freie Enzyklopadie,
Stand: 19. Januer 2004, Stichwort: "EXPLORER"). Für das Verständnis
im Deutschen spricht weiterhin, daß der Begriff in Wörtern wie
"Exploration" bzw. "explorieren" eine inländische Entsprechung aufweist.
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