Wikipedia Diskussion:Bildrechte

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Dezember 2006 um 13:13 Uhr durch Flominator (Diskussion | Beiträge) ([[:Bild:Abc bittorrent.png]]). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Flominator in Abschnitt Bild:Abc bittorrent.png

zurück zu Wikipedia:Bildrechte

verwandte Artikel, siehe auch: Wikipedia:Bilder, Wikipedia:FAQ Rechtliches, Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht, Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum

Fragen zu Urheberrechten (nicht nur zu Bildrechten) können gestellt werden unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Bevor hier eine Frage gestellt wird, sollte auch das Rechtsgutachten vom März 2005 gründlich gelesen werden

Es wird weiterhin dringend empfohlen, im Archiv der früheren Beiträge zu stöbern und zu schauen ob die eigene Frage bereits beantwortet wurde:

Putzfrau

hallo freunde des copyrights...darf man diese diskussion etwas archivieren? ist wirklich schon sehr voll auf dieser seite...bis man unten ankommt...gruß -- die hendrike 08:56, 18. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wir könnten es ja auch nach Hilfe:Archivieren automatisieren. --Flominator 09:30, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass die Betreffe der archivierten Diskussionen oben mitgeführt werden. --Histo Bibliotheksrecherche 16:09, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Scheint so, als müsste das dann manuell geschehen. Wir könnten ja die Beiträge nach Quartal archivieren und am Ende jedes Quartals dann das Inhaltsverzeichnis manuell kopieren. Nach welcher Zeit soll den ein Abschnitt archiviert werden? Wie wäre es mit einer Woche?
Andererseits kann es auch sein, dass die Geschichte nur unnötig die Versionsgeschichte aufbläht und nichts bringt. Was meint der Rest? --Flominator 18:54, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Danke auch für den netten Revert. Ich hatte zwar alles schön unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv zusammengefasst und unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv8 abgelegt, aber das scheint Histo („wir rennen seit 50 Jahren mit dem Kopf durch die Wand und werden das wegen dir bestimmt nicht ändern“ [1]) wohl nicht zu jucken! Wehe dem, der es wagt, die Bürokratie und den Arbeitsaufwand ein wenig zu reduzieren. Es geht doch nichts über ein wenig Ladezeit, in der sich der geneigte Nachfrager es sich noch einmal überlegen kann ... --Flominator 14:27, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hat sonst noch jemand ein Problem mit einer automatischen Archivierung, die 1x beantwortete Beiträge nach 10 Tagen ohne neuen Beitrag in ein Archiv nach dem Muster 2006-Quartal 1 (oder so) verschiebt? Alle Parameter können natürlich auch verändert werden. --Flominator 17:38, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Autoarchiv per Sebbot und das paßt schon :) --Ralf   21:56, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Erster Versuch: Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/2006-4 --Flominator 22:04, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Logos von Publikationen / Zeitungen

hallo freunde des UR, ich hab' mal ne frage (was wohl sonst?): wie bekommen wir logos von zeitungen, z.B. bild, hamburger abendblatt usw. erlaubt in die tabellen der artikel oben rechts? bei dem lemma zu Die Zeit ist ja auch der Titelkopf abgebildet, weil er nicht die nötige Schöpfungshöhe hat, also eine {{Bild-PD}} lizenz...? mit bitte u.aw. lieben gruß -- die hendrike 12:05, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Einfach einbauen? Ich verstehe dein Problem nicht ganz. -- ChaDDy ?! +/- 21:30, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten
ok, baue ich rein...-- die hendrike 15:19, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

URV mit Logos der Vereinten Nationen??

Ist dieses Bild URV oder nicht? Zweifelnd: Hardern -T/\LK 01:59, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das Bild besteht aus verschiedenen Einzelbildern, die man mit viel gutem Willen als PD ansehen kann (zumindest in D). --Histo Bibliotheksrecherche 19:24, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

OK, danke. Hardern -T/\LK 20:11, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Banknoten, z.B. Mannesmann-Mulag

Ich habe vor einigen Tagen Bilder von einige Banknoten eingegeben. Nun geht es wiedr mal um die Lizenz, da "besitz allein" nicht genügt (soviel habe ich schon gelernt).

Speziell wurde das Thema bei der Banknote Mannesmann-Mulag angesprochen die 1923 ausgegeben wurde. ich denke, dass hier keine Probleme auftauchen, denn es gibt nach meiner Information keinen Rechtsnachfolger dieser Firma. Weiterhin wurden ähnliche Scheine (=> andere Seriennummer) sowohl in einem Notgeldkatalog als auch in einer Abhandlung über Notgeld aus der Region Aachen veröffentlicht (Herausgeber Kreis Aachen). Auf dem Schein ist kein Bild oder Firmenlogo zu finden, nur ein Druckereinachweis. Nach meiner Info ist aber auch diese Firma erloschen.

Nun möchte ich hier grundsätzlich das Problem ansprechen, da ich die Argumente einer Löschung nicht ganz verstehe.

Banknoten werden nach meiner Auffassung nach ihrer Ausgabe zu Gemeingut,d.h. der Herausgeber verzichtet auf weitere Rechte. Dass diese nicht nachgemacht und als "Geld" ausgegeben werden dürfen ist logisch und richtig, aber Fotos? In diesem Zusammenhang dürften alle Banknotenkataloge und viele Heimatblätter richtige Probleme bekommen, die Abbildungen von Notgeld zeigen. Es gibt Kataloge über Serienscheine, in dem weit über 1500 Städte aufgeführt sind. Viele Städte wurden nochmals in Gemeinde und Firmen unterteilt, so dass Pi x Daumen etwa 4.000 Scheine mit Bild aufgelistet sind. Der größte Teil hat hier künstlerisch gestaltete Bilder z.T. mit Angabe des Malers. Die Kataloge haben nach meiner Info bis dato noch nie Probleme gehabt. Ich denke, dass daher auch hier keine Probleme entstehen werden.

NORLU 09:06, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Was andere machen und ob andere Probleme bekommen ist für uns nicht relevant. Gemäß WP:BR sind die Rechte des Entwerfers der Note zu wahren und zwar 70 Jahre nach seinem Tod, ob es Rechtsnachfolger einer Firma gibt, ist überhaupt nicht von Belang. In der Schweiz sind amtliche Banknoten gemeinfrei, hier bearbeitet solche Fälle der Benutzer ST (Steschke) --Histo Bibliotheksrecherche 19:27, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Ich merke, dass mit den Bildern wird heiß. Ich lass zur Sicherheit mal die Finger davon. NORLU 08:59, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Creative Commons by-nc-nd

Wie liegt der aktuelle Diskussionsstand zu Creative Commons by-nc-nd (nicht veränderbar, nicht kommerziell nutzbar bzw. bei Nutzung zwingend zu erfragen)? Ein Hinweis, dass bei kommerzieller Nutzung die Bildrechte mit dem genannten Urheber zu regeln sind, wird IMHO auch bei ganz anderen Bildern (z.B. bei Aufnahmen von Fahr- und Flugzeugen auf einem Freigelände eines Museums, das keine entsprechenden Bildrechtshinweise gegeben hat) gegeben. Der Creative Commons-Artikel ist im jetzigen Zustand dafür keine Hilfe, wie auch der englische Artikel mit seinem Schlussbaustein eher an eine Baustelle erinnert. Denn den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen, beinhaltet die freie Verwendung im Netz. Danke im Voraus --Herrick 20:43, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Aha. Angesichts dieser "Vereinfachung" dürfte man dann so manches bei genauerer Beobachtung über Bord werfen. --Herrick 21:00, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel Creative Commons mal um eine Kommentarspalte erweitert, wo klar wird, welche CC-Lizenzen in der dt. Wikipedia gestattet sind und welche nicht. :-) --RokerHRO 10:00, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Dann komme ich direkt zum nächsten Punkt: Dass kommerziell nicht zu nutzende Bilder wegen der erwünschten allseitigen Nutzung vermieden werden "sollten", ist vielleicht nachvollziehbar. Aber warum by-nd, da somit der Urheber völlig von seiner Schöpfung zurücktritt. Viele CC-Geber sind sich dieses Schrittes wohl kaum bewusst. --Herrick 15:47, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten
"Frei" heißt eben auch, dass man es nach Belieben ändern darf. Das ist halt der Grundgedanke der Wikipedia. Wem das nicht passt, darf halt nicht mitmachen. --RokerHRO 19:19, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Damit mir uns richtig verstehen: Mir ging es um jene Leute, die bei Flickr etwas unter by-nd stellen. Dass diejenigen mit Sicherheit nicht an die Wikipedia denken, wenn sie ihre Bilder unter einer wie auch immer gearteten Lizenz hochladen, ist nachvollziehbar. Und "Freiheit" derart im Sinne des potenziellen kommerziellen Erfolgs Dritter auszudeuten, ist ein Interpretationsfehler der Wikiepedia. Denn die Rechnung kann nicht beglichen sein, wenn auf der einen Seite der Altruismus tausender stehen und auf der anderen Seite der Reibach einiger weniger Trittbrettfahrer. --Herrick 07:58, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Das sind halt verschiedene Freiheitsauffassungen. Im Prinzip ist ja selbst der Zwang, den Autor eines Bildes zu nennen, eine Einschränkung meiner Freiheit als Bildnutzer. Aber die Initiatoren der Wikipedia halten diese Einschränkung der Nutzungsfreiheit für akzeptabel, ebenso wie die eventuelle Beschränkung, dass ein abgeleitetes Werk ebenfalls "frei" sein muss (Sofern das Originalwerk unter GFDL oder CC-SA steht). Ich persönlich teile diese Meinung, bin sogar bereit, den Nutzern meiner Bilder weitere Rechte einzugestehen bzw. auf weitere meiner Rechte als Urheber zu verzichtern. (Ich hab jedenfalls kein Problem damit, wenn Dritte meine Bilder auch kommerziell "ausschlachten". Wenn sie mich als Urheber dabei nicht erwähnen, ärgert mich das zwar ein wenig, aber ich hab keine Lust, sie deswegen vor den Kadi zu zerren.) Somit lizensiere ich meine Bilder, die ich veröffentliche, i.d.R. unter CC-BY oder CC-BY-SA oder gebe sie sogar als PD frei.
Wenn dir das nicht behagt, dass Dritte mit deinen Bildern möglicherweise Geld verdienen, dann darfst du sie halt nicht in die Wikipedia hochladen. Wikipedia hat eben ihre eigenen Spielregeln. Entweder du akzeptierst sie, oder du akzeptierst sie nicht, dann darfst du halt auch nicht mitmachen. Ganz einfach. Es zwingt dich ja niemand, deine Bilder hier bei Wikipedia einzustellen. --RokerHRO 11:24, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der Urheber kann nicht von seiner Schöpfung "zurücktreten". BY heisst "mit Urhebernennung", das gilt auch für Bearbeitungen. Wir wollen Medien ohne urheberrechtliche Nutzungsbeschränkung, nd hat da keinen Vorteil gegenüber nc. --88.64.26.196 23:48, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Bilder von Politikern und Prominenten

Viel wurde schon über dieses Thema geschrieben, auch ich möchte hiermit meinen Senf dazu geben. Ich habe hier z.B. ein Foto von Kurt Koblitz eingegeben. Kurt Koblitz war Bundestagsabgeordneter. Nun befinden sich in meinem Archiv einige Bilder über Politiker, die richtigerweise nicht veröffentlicht werden dürfen, da sie von den Personen nicht freigegeben wurden (z.B. Kurt Koblitz bei einer privaten Geburtstagsfeier - nicht schlimm, der Mann hält ein Glas Bier in der Hand, daneben das Geburtstagskind). Nun handelt es sich bei dem eingegebenen Foto um ein offizielles Wahlkampffoto. Kurt Koblitz und andere Politiker (egal welcher Richtung und zu welchen Zeiten) haben solche Fotos zu hunderten (tausenden) drucken lassen und ausgegeben. Dieses Foto z.B. ging mehrfach als Kandidatenbrief an alle Haushalte im Kreis Aachen und wurde als Plakat gedruckt. Damit dürfte dieses Bild locker die 500.000er Grenze überschritten haben (6 Kandidatenbriefe a 85.000er Auflage). Verzichtet damit der Abgebildete nicht bewußt auf weitere Rechte, natürlich unter dem Hinweis, woher das Bild stammt (z.B. Plakat/Flugblatt)?

Gleiches gilt nach meiner Meinung z.B. für Autogrammkarten von Sportlern und Schauspielern.

Aber: Meine Meinung muss nicht stimmen!

NORLU 09:24, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich glaube, Du vermischst Urheberrecht und Recht am eigenen Bild. Selbst wenn das Recht am eigenen Bild nicht relevant sein sollte (was ich für den genannten Fall nicht beurteilen möchte), so bestehen noch immer Rechte des Urhebers (des Fotografen), denn es geht hier nicht "nur" um die Veröffentlichung des Bildes sondern auch um die Möglichkeit der Bearbeitung etc. Entscheidend ist also nicht, was Herr Koblitz mit dem Foto tut, sondern unter welche Lizenz der Urheber es stellt. --88.70.82.110 14:08, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Auch wenn die abgebildete Person mit der (eventulle kaum kontrollierbaren) Verbreitung des Bildes einverstanden ist, so gilt dies i.d.R. nur für die unveränderte Bildversion. Die deutsche Wikipedia gestattet aber nur Bilder unter einer Freien Lizenz. "Frei" bedeutet dabei auch, dass die Bilder nach Belieben verändert werden dürfen (sofern dadurch nicht andere Grundrechte der abgebildeten Person verletzt werden, etwa bei Fotomontagen, wo das Gesicht der Person in ein zweifelhaftes Umfeld gesetzt wird). In der Regel sind aber weder bei Wahlplakaten noch bei Autogrammkarten solche Veränderungen und (ggf. kommerzielle) Weiternutzung gestattet. Damit: Unfreie Lizenz -> Nicht für die dt. Wikipedia geeignet. --RokerHRO 14:09, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich beuge mich den oben aufgeführten Rechtsauffassung - auch wenn ich sie (noch) nicht nachvollziehen kann. Wie sagt der Aachener Kabarettist Wendelin Haverkamp so schön: "Nur kein Ärger mit den Kollegen!". So spare ich mir auf jeden Fall Arbeit. Ich kann ja noch immer Texte einstellen.

NORLU 08:56, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Bild:Napola.jpg: Schöpfungshöhe nicht erreicht?

Hallo, mal wieder eine Frage zur Schöpfungshöhe, deren Beurteilung ich ja immer gerne den Experten überlasse: ist sie bei dem o. a. Bild erreicht? Wenn nein, würde ich es auf Commons übertragen wollen. Bild-PD-alt erscheint mir jedoch wenig plausibel... --Svencb 23:29, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Sch.höhe seh ich beim besten Willen nich --Histo Bibliotheksrecherche 00:44, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

nix da von wegen Schöpfungshöhe, das ist nur Text und ein bisschen Stempel --Ralf   00:50, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

erledigt, Lizenz geändert. --h-stt !? 16:38, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Doppellizenzen

Ich verstehe die Lizenzierung eines Bildes mit zwei Lizenzen (Bsp.: commons:Image:Artikelfreiersonntag alternative stopzeichen.png) als eine Einschränkung, da nach meinem Verständnis bei einer Weiternutzung des Bildes wie hier ebenfalls beide Lizenzen eingetragen werden müssen. --ST 05:32, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ist der Zusatz "You may select the licence of your choice" ungültig? Dann müßte man alle Doppellizenzierungen jeweils einzeln (und damit doppelt) hochladen und unterschiedlich lizenzieren. Ziemlich unpragmatisch, aber wenns gar nicht anders geht... --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:31, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ups, den letzten Satz hatte ich übersehen. Doch, damit sollte es gehen. Das hieße aber, dass der Weiternutzer nur eine Lizenz anbringen muss? --ST 20:57, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Das mit den Doppellizenzen ist imho kein Problem, da man eine der beiden Lizenzen aussuchen kann. Problematisch wird´s aber durch die Verwendung des Wikipedia-Logos, das nicht unter einer freien Lizenz steht und auch bereits genug Schöpfungshöhe besitzt, um geschützt zu sein. Wenn da nun das Wikipedia-Logo auf dem Bild ist, ist das Bild automatisch nicht mehr frei und die GFDL, bzw. Creative Commons als Lizenz wäre dann auch falsch. -- ChaDDy ?! +/- 20:59, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich bin eben auf dieses Bild gestoßen. Darauf ist ein grünes C als Lizenz abgebildet, welches für Copyright steht. Darf man Bilder, die damit liznziert sind, in der deutschen Wikipedia verwenden? --Siku-Sammler 15:00, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die meisten Bilder sind urheberrechtlich belegt, stehen aber unter einer freien Lizenz. Das ist hier auch der Fall. --ST 15:11, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Noch eine sehr merkwürdige Kombination

Noch eine sehr merkwürdige Kombination fand ich eben in Bild:Artikel am Sonntag.png. GFDL und Bild-WikimediaCopyright dürften sich wohl ausschließen [2]. --ST 20:58, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Das ist genau, das, was ich weiter oben geschrieben habe. Das Bild stellt eine klare URV dar. -- ChaDDy ?! +/- 21:00, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ach, das hatte schon einen LA? Na so was... Es psst aber trotzdem nicht. -- ChaDDy ?! +/- 21:09, 2. Dez. 2006 (CET)Beantworten

FLICKR

Hallo! Ich bräuchte mal eine klare Antwort. Sind die Bilder auf [www.flickr.com FLICKR] copyright free oder nicht oder gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Ich bin auf der Suche nach Bildern, die man für Osttimor verwenden kann, so wie dieses hier oder hier oder hier. --J. Patrick Fischer 01:36, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Kann jeder uploader selbst bestimmen AFAIK. Deine 3 Bilder sind unfrei "© All rights reserved". --DaB. 01:39, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Es gibt da immer Unterschiede zu beachten. Die Lizensierung ist immer beim Abschnitt "Additional Information" zu erkennen. In den drei von dir genannten Fällen steht dort immer "© All rights reserved" womit diese Bilder für uns nicht verwendbar sind. Steht dort dagegen "some rights reserved" lohnt sich ein näherer Blick. Man hält den Mauszeiger über das kleine CC-Symbol vor dem Text und in der Statusleiste des Browser erscheint das Linkziel. Steht dort "cc-by-sa" oder "cc-by" ("cc-sa" ist mir bei flickr noch nicht untergekommen) kann man das Bild mit der entsprechenden Lizenz hochladen, steht dort jedoch ein "nd" oder ein "nc" beim "cc" ist es tabu, da damit Veränderungen und kommerzielle Verwendung ausgeschlossen werden. MfG --BLueFiSH  (Langeweile?) 01:41, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Danke! ;-) --J. Patrick Fischer 01:48, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Schöpfungshöhe?

Hallo, ist die "Keine Schöpfungshöhe"-Argumentation bei Bild:Siegel-uni-bonn.jpg in Ordnung? Traitor 10:12, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Es ist ja eigentlich wurscht, wie man den Baustein nennt, wenn das Motiv frei ist. Ich tendiere hier zu PD-alt, da der Urheber der wiedergegebenen Porträtzeichnung länger als 70 Jahre tot sein dürfte --Histo Bibliotheksrecherche 19:57, 5. Dez. 2006 (CET) Stimmt, auch eine Alternative. Wollte nur kurz sichergehen. Traitor 22:33, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich war mal so dreist. --ST 23:26, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten
wohl angemessen --Ralf   23:36, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Deutschbelgier / Bilder aus Belgien

  1. Hallo, ich komme selbst aus der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und stelle mir die Frage, ob die Verwendung des Ausdrucks Deutschbelgier wie gesehen im Abschnitt Panoramafreiheit im Satz "...wenn sie in deutschsprachigen Minderheitsgebieten wie bei den Deutschbelgiern verboten sind." politisch korrekt ist. Sollte es nicht richtig Einwohner der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens heißen, denn es ist ja auch nicht die Rede von Deutschbelgien? Bedeutet Deutschbelgier nicht eher, dass jemand sowohl die deutsche als auch die belgische Staatsbürgerschaft besitzt oder parallel zum Begriff "Deutschtürke", dass es sich um einen in Deutschland lebenden Menschen belgischer Nationalität handelt? (auch wenn das nicht eigentlich zum Thema Bilder gehört)
  2. Wie sieht es jetzt genau mit den Rechten an Bildern aus, auf denen belgische Gebäude, Denkmäler usw. zu sehen sind? Ich darf diese nicht auf die Wiki Commons hochladen, wohl aber auf die deutsche Wiki, wenn ich das richtig verstanden habe? Gibt es dazu genauere Angaben? --Mulleflupp 15:25, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Deutschbelgier hat irgendjemand anderes reingeschrieben, nicht ich, ändere es bitte in deinem Sinne. Die unter Wikipedia:Bildrechte zur Panoramafreiheit gefundene Formuliereung spiegelt Konsens und Dissens dieser Community, du wirst Verständnis dafür haben, dass man "genau" eben nichts sagen kann. Wenn uns ein deutscher Architekt wegen einem deutschen Bauwerk in Belgien verklagt, haben wir auch die A.karte gezogen. Auf Commons erwartet die Bilder womöglich ein Löschantrag, das gleiche kann, wenn sich hier Eiferer durchsetzen, auch hier der Fall sein. Es kommt darauf an, wo jemand Klage einreicht, nicht darauf, wo das Teil steht. Wenn jemand in Deutschland Klage einreicht, gilt deutsches Recht, weil das Internetangebot in Deutschland abrufbar ist. Wenn jemand in Belgien Klage einreicht, belgisches Recht. --Histo Bibliotheksrecherche 19:55, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Wie nutze ich diese Bildfreigabe?

Salü, ich habe für dieses Bild eine Freigabe vorliegen, die vom Rechteinhaber auch an permissions-commons@wikimedia.org geschickt wurde - ich will es für den Artikel Charming Hostess verwenden. In der Freigabe steht außer dem Standardfreigabetext, daß das Bild innerhalb der Wikipedia in jeder Sprache verwendet werden darf. Meine Frage: Wer ändert denn nun den Status des Bildes (war bisher nur für die englische Wiki freigegeben)? Muß ich da was machen? Man eile mir zu Hilfe! -- Dem Zwickelbert sei Frau 19:37, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten

erstmal kurz abwarten. mehr kann ich aus meiner sicht auch nicht sagen. liegt wirklich eine schriftliche genehmigung des fotografen bei der WP vor? und unter welcher option stellt der fotograf das bild genau zur verfügung? GNU /public domain? -- die hendrike 22:23, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Bild liegt nun als Image:CharmingHostess-Trio.jpg auf den Commons und kann benutzt werden. --Flominator 12:57, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Logos von Parteien

hab's im archiv nicht gefunden: darf man logos oder signets von deutschen parteien allgemein frei verwenden? und wenn ja unter welcher lizenz? GNU? -- die hendrike 13:53, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Wenn keine Schöpfungshöhe besteht, dann Vorlage:Bild-PD-Markenrecht --Flominator 15:28, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
danke! -- hendrike 10:55, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Notgeld

 
Notgeld von 1923

Gibt es eine Möglichkeit, dieses Bild zu retten? Schöpfungshöhe? Zahlungsmittel o.ä.? --Flominator 15:28, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Wo bitteschön ist ein Grund gegeben, dieses Bild als geschützt zu betrachten?? Flominator, ich wäre wirklich dankbar, wenn du deine Anträge sorgfältiger durchdenken und vor allem anständig nach unseren Maßstäben begründen würdest. Nur weil du viele jahrzehnte jünger bist als ich, heisst das noch lange nicht, dass du darauf verzichten darfst darzulegen, wo die persönliche geistige Schöpfung (§ 2 UrhG) in diesem Bild gegeben ist. Denkst du das Ornament ist geschützt oder eine Formulierung usw.? --Histo Bibliotheksrecherche 00:05, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ich ging davon aus, dass die Formulierung und das gesamte Layout geschützt sind. War wohl nicht der Fall. Danke für die Antwort, --Flominator 09:36, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bild:Abc bittorrent.png

Hallo, kann jemand noch mal einen Blick auf dieses Bild werfen? "Python Software License" und GFDL passen IMO nicht zusammen. Lt. en:Python Software Foundation License ist diese Lizenz "compatible with the GNU General Public License (GPL)". Passt daher {{Bild-GPL}}? --Svencb 02:32, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten

hab's bei python [3] durchgelesen...nicht ganz unkompliziert aber ich denke es sollte GNU sein...aber warte lieber auf eine zweite meinung... solange würde ich {{Bild-GPL}} drinlassen. wenn's gelöscht wird haste eben pech gehabt. gruß -- hendrike 11:05, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Warum überhaupt einen Baustein? Wenn die Python Lizenz kommerzielle Nutzung und Veränderung erlaubt, kann man die Datei auch unter der Lizenz belassen! --Flominator 12:13, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten