Petersberger Abkommen
Vertrag zwischen der westdeutschen Bundesregierung und den Alliierten Hohen Kommissaren (1949)
Das Petersberger Abkommen wurde am 22. November 1949 zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und den Alliierten Hohen Kommissaren geschlossen.
Kernpunkte des Abkommens waren:
- Die Einstellung der Demontage
- Die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Gemeinschaft
- Die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zu anderen Ländern
- Die ausdrückliche Förderung der Beziehungen zu allen westlichen Staaten
- Der Entschluss der Bundesregierung, nach den Grundsätzen Freiheit, Toleranz und Menschlichkeit zu handeln und jegliches Wiederaufleben totalitärer Bestrebungen zu verhindern.
- Die Akzeptanz der internationalen Kontrolle des Ruhrgebiets
Das Petersberger Abkommen erweiterte damit die Rechte der Bundesregierung über das nur einige Wochen vorher geschlossene Besatzungsstatut hinaus. Es wird als erster Schritt Deutschlands zu einem eigenständigen Staat gewertet.