Cisleithanien
nördlicher und westlicher Teil Österreich-Ungarns mit Dalmatien und Istrien (1867–1918)
Cisleithanien war nach der Begründung der Doppelmonarchie im Jahr 1867 die umgangssprachliche Bezeichnung für den westlichen Teil der Monarchie, der keinen richtigen Namen hatte und offiziell Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt wurde. Analog dazu wurde das Königreich Ungarn auch Transleithanien genannt. Die Bezeichnungen leiteten sich vom Fluss Leitha her, der streckenweise die Grenze zwischen Niederösterreich (zu Cisleithanien) und Ungarn bildete.
Die zu Cisleithanien gehörenden Kronländer
- Königreich Böhmen
- Königreich Dalmatien
- Königreich Galizien und Lodomerien
- Erzherzogtum Österreich unter der Enns
- Erzherzogtum Österreich ob der Enns
- Herzogtum Bukowina
- Herzogtum Kärnten
- Herzogtum Krain
- Herzogtum Salzburg
- Herzogtum Schlesien (Österreichisch Schlesien)
- Herzogtum Steiermark
- Markgrafschaft Mähren
- Gefürstete Grafschaft Tirol
- Vorarlberg
- Küstenland, besehend aus der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca, der Stadt Triest und der Markgrafschaft Istrien
Bosnien-Herzegowina, welches 1878 von Österreich-Ungarn besetzt und 1908 in den Reichsverband eingegliedert worden war, gehörte weder zu Cis- noch zu Transleithanien.
Siehe auch: Transleithanien, Leitha, Österreichisch-Ungarischer Ausgleich