Kraftfahrt-Bundesamt

Bundesbehörde in Deutschland
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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die oberste Bundesbehörde in Deutschland für den Straßenverkehr mit Sitz in Flensburg und Außenstelle in Dresden. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unterstellt.

Geschichte

Das KBA wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.

Mit der Eingliederung der neuen Bundesländer erhielt das KBA durch das Kraftfahrttechnische Amt (KTA) der DDR Zufluss. Fragen und Anträge bezüglich alter DDR-Fahrzeuge (z.B. bei verlorengeganger Betriebserlaubnis) können an das KBA gestellt werden. Eine neue Betriebserlaubnis für alte Mofas/Mokicks z.B. erhält man sehr schnell.

Aufgaben

Das KBA genehmigt u.a. neue Fahrzeugtypen und führt das Verkehrszentralregister (Verkehrssünderdatei) und das Zentrale Fahrerlaubnisregister.