Filesharing

Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets
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Im Zusammenhang mit dem Internet sind auch Tauschbörsen Computernetzwerke zu nennen, in denen es möglich ist, Dateien über das Internet anzubieten oder herunterzuladen. Die meisten Tauschbörsen besitzen keinerlei Inhalts- bzw Copyright-Kontrollen, sodass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte (z.B. Musik, Filme, Bücher) frei von Lizenzgebühren getauscht werden können.

Die Bezeichnung Kopierbörse wäre eigentlich für den sehr stark durch die Medien geprägten Begriff korrekter, weil die Daten über Netze weiterkopiert werden, ohne dass das Original selbst den Besitzer wechselt. Aus diesem Grund sind auch Verwertungsgesellschaften für Nutzungsrechte gegen diese Form der Weitergabe. Legal können Informationen und Daten weiter gegeben werden, wenn diese in einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder eine Weitergabe ausdrücklich erwünscht ist (Freeware, Public Domain) oder wenn für das entsprechende Werk die Schutzfristen abgelaufen sind.

Anbieter hierbei ist der Tauschbörsennutzer, was zur Folge hat, dass Dateien nicht auf einem zentralen Server gespeichert sind, sondern dezentral auf die Benutzer verteilt sind (Peer-to-Peer). Die meisten Tauschbörsen arbeiten nach dem Client-Server-Prinzip, was bedeutet, dass ein Indexserver die einzelnen Dateien und ihre Anbieter genau lokalisieren kann. Bestimmte Tauschbörsen versuchen jedoch mit Hilfe bestimmter Techniken anonymes Filesharing zu gewährleisten, sodass der Anbieter einer Datei nicht bestimmt werden kann.

Verschiedene Arten von Tauschbörsen

Begonnen haben Tauschbörsen im Sinne von computergestützter Verbreitung von Information und kreativen Werken mit zentral organisierten Netzwerken (z.B. Napster).

Seit geraumer Zeit gibt es jedoch Peer-to-Peer-Netzwerke die ohne zentralen Server funktionieren (z.B. Kad). Hier ist prinzipiell jeder Teilnehmer Client und Server (Nutzer und Anbieter) zugleich. Damit wird eine völlige Dezentralisierung des Netzwerkes erreicht, was die Klärung der rechtlichen Verantwortung für illegalen Datenverkehr verkompliziert. Beispiele für diese Technik sind: LimeWire, Gnutella, Gnutella2, GNUnet, Overnet u.a.

Napster war die erste populäre Tauschbörse. Millionen von Benutzern tauschten Musik, bis im Jahre 2000 einige Musikbands Klage gegen Napster einreichten und die Tauschbörse daraufhin aufgelöst wurde. Versuche, Napster in eine kostenpflichtige, legale Tauschbörse umzuwandeln, schlugen fehl, da nur wenige Plattenfirmen bereit waren, ihre Musik zu lizenzieren. Die heutigen Nachfolge-Netzwerke wie Gnutella, eDonkey und FastTrack (KaZaA etc.) weisen mittlerweile jedoch deutlich mehr Nutzer auf, als Napster jemals hatte.

Darüber hinaus gibt es auch Netzwerke die nicht nur versuchen dezentralisiert zu arbeiten und dadurch von kontrollierenden Institutionen weitgehend unabhängig zu sein, sondern auch versuchen Anonymität ihrer Teilnehmer und Kontrolle der Authentizität des angebotenen Inhaltes zu bieten (z.B. GNUnet und Freenet).

Rechtliche Situation in den Niederlanden

In den Niederlanden ist die Software für die umstrittene Tauschbörse KaZaA im Dezember 2003 für legal erklärt worden (bzw. der Anbieter der KaZaA-Software kann laut diesem Urteil nicht für die Urheberrechts-Verletzungen der Software-Nutzer verantwortlich gemacht werden). Der Hoge Raad, der höchste Gerichtshof des Landes, hat es abgelehnt, eine Klage der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton, Buma/Stemra, gegen die beiden KaZaA-Gründer neu zu verhandeln. Das bedeutet jedoch nur dass die Software an sich nicht illegal ist und ihr Autor nicht für Dinge haftbar gemacht werden darf, die mit seiner Software ermöglicht werden, nicht dass jegliche Benutzung der Software legal ist.

Andere rechtliche Auseinandersetzungen um Tauschbörsen

Seit April 2003 begann man sowohl in den USA als auch in Europa seitens der RIAA und IFPI gegen die Anbieter von Musik in Tauschbörsen zu klagen. Zudem wurden lizenzierte Downloadbörsen angeboten, um auf diese Weise den Nutzern als Konkurrenz zu den Tauschbörsen, vollständig legale Alternativen anzubieten.

Im Juni 2004 wurde in Deutschland der erste illegale Anbieter von Musik in Tauschbörsen zu einer Geldstrafe von 8000,- EUR verurteilt. Zu diesem Zweck wurde der Internet Service Provider des Anbieters gezwungen die Kundendaten herauszugeben - denn nach dem zum 19. August 2003 in Kraft getretenen "1. Korb" des deutschen Urheberrechtsgesetzes machen sich Teilnehmer strafbar, wenn sie geschützte Inhalte im Internet verbreiten.

Weitere Arten von Tauschbörsen

Neben den populären Tauschbörsen für Dateien gibt es im Internet auch Tauschbörsen für den traditionellen Tausch von Original-Medien. So ermöglicht CdZirkel seit 2001 einen automatisierten (Ring-) Tausch von Musik-CDs, DVDs und Büchern. Noch einen wichtigen Schritt weiter geht Bookcrossing das dazu ermuntert seine Bücher ganz freizugeben.

Bekannte Tauschbörsensoftware

Literatur

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