Orte des Bundeslandes Hamburg
Hamburg ist zwar heute Bundesland und zugleich eine einheitliche Gemeinde (Stadt), weist aber viele Orte auf, die früher selbständige Städte oder Gemeinden waren. Heute ist Hamburg verwaltungstechnisch in sieben Bezirke gegliedert, die einen Teil der kommunalen Aufgaben mit eingeschränkter Selbständigkeit erledigen. Jeder Bezirk gliedert sich in mehrere Stadtteile, von denen es in ganz Hamburg insgesamt 104 gibt. Einige dieser Stadtteile im so genannten Kernbereich des Bezirks werden direkt vom betreffenden Bezirksamt verwaltet, für die anderen Stadtteile des Bezirks gibt jeweils ein eigenes Ortsamt. Insgesamt wurden 15 Ortsämter eingerichtet, die jeweils für ein Ortsamtsgebiet zuständig sind.
Die 104 Stadtteile Hamburgs, geordnet nach Bezirken und Ortsamtsgebieten
- Altona Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen
- Kerngebiet Altona mit 6 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Blankenese mit 7 Stadtteilen:
- Bergedorf Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen
- Kerngebiet Bergedorf mit 2 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Vier- und Marschlande mit 11 Stadtteilen:
- Eimsbüttel Hamburger Bezirk mit 9 Stadtteilen
- Kerngebiet Eimsbüttel mit 4 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Lokstedt mit 3 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Stellingen mit 2 Stadtteilen:
- Hamburg-Mitte Hamburger Bezirk mit 20 Stadtteilen
- Kerngebiet Hamburg-Mitte mit 11 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Billstedt mit 3 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Finkenwerder mit 2 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Veddel/Rothenburgsort mit 4 Stadtteilen:
- Hamburg-Nord Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen
- Kerngebiet Hamburg-Nord mit 5 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Barmbek-Uhlenhorst mit 5 Stadtteilen:
- Barmbek-Nord
- Barmbek-Süd
- Dulsberg
- Hohenfelde
- Uhlenhorst
- Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel mit 3 Stadtteilen:
- Harburg Hamburger Bezirk mit 18 Stadtteilen
- Kerngebiet Harburg mit 10 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Süderelbe mit 7 Stadtteilen:
- Altenwerder (hat infolge des Ausbaus des Hamburger Containerhafens inzwischen keine Einwohner mehr)
- Cranz
- Francop
- Hausbruch
- Moorburg
- Neuenfelde
- Neugraben-Fischbek
- Ortsamtsgebiet Wilhelmsburg mit einem Stadtteil:
- Wandsbek Hamburger Bezirk mit 18 Stadtteilen, bestehend aus:
- Kerngebiet Wandsbek mit 5 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Alstertal mit 4 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Bramfeld mit 2 Stadtteilen:
- Ortsamtsgebiet Rahlstedt mit einem Stadtteil:
- Ortsamtsgebiet Walddörfer mit 6 Stadtteilen:
Geschichte
Wie die meisten ehemaligen Freien Reichsstädte konnte auch Hamburg im Laufe der Geschichte neben dem eigentlichen Stadtgebiet umliegende Dörfer und Städte für sich gewinnen und unter seine Hoheit stellen bzw. sie gemeinsam mit anderen Staaten verwalten. Das "Staatsgebiet" der Freien Reichsstadt Hamburg bestand daher aus dem eigentlichen Stadtgebiet und dem so genannten "Landgebiet", also einer Vielzahl von Landgemeinden, die mehr oder weniger eine eigene Verwaltung hatten. Meist stand ihnen ein Vogt vor. Das Landgebiet wurde seit dem 19. Jahrhundert auch in mehrere Bereiche eingeteilt. Die meisten der Landgemeinden bildeten mit der Stadt Hamburg ein geschlossenes Staatsgebiet, doch lagen einige auch als Exklaven vollständig außerhalb des geschlossenen Staatsgebiets. Zum hamburgischen Landgebiet gehörten u.a. die äußeren Stadtteile der heutigen Bezirke Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Eimsbüttel und die so genannten Walddörfer, die seinerzeit als Landherrenschaft der Geestlande verwaltet wurden. Auch die Stadt Bergedorf gehörte zum Landgebiet. Diese Stadt ist seit über 800 Jahren hamburgisch, war aber über lange Zeit in beiderstädtischem Besitz von Hamburg und Lübeck.
Bei der Gründung des Deutschen Reichs 1871 war das Staatsgebiet Hamburgs in drei Bereiche eingeteilt und zwar in die Stadt Hamburg mit der Vorstadt St. Pauli, in die Vororte und in das übrige Landgebiet. Im Folgenden werden alle selbständig benannten Gebietsteile aufgezählt. Die Orte sind in der damaligen Schreibweise wiedergegeben. (speziell die Endung -wärder wird heute -werder geschrieben).
Zu den Vororten zählten: Rotherbaum, Harvestehude, Eimsbüttel, Eppendorf, Winterhude, Uhlenhorst, Barmbek, Eilbeck, Hohenfelde, Borgfelde, Hamm, Horn, Billwärder-Ausschlag, Steinwärder mit Grevenhof und der kleine Grasbrook.
Das übrige Landgebiet war in sieben Bereiche unterteilt. Diese Bereiche werden im folgenden mit ihren zugehörigen Gemeinden bzw. Ortschaften genannt:
- Landgebiet rechts von der Alster: Gemeinden Großborstel, Fuhlsbüttel und Langenhorn
- Landgebiet links von der Alster bis zur Gebietsgrenze: Gemeinden Alsterdorf, Ohlsdorf und Kleinborstel und Struckholt
- Walddörfer: Gemeinden Farmsen mit Berne, Volksdorf, Wohldorf und Olstedt, Groß-Hansdorf und Schmalenbeck
- Landgebiet zwischen der Bille und der Elbe: Gemeinden Billwärder an der Bille, Moorfleeth, Allermöhe, Spadenland, Tatenberg, Ochsenwärder und Reitbrook
- Landgebiet südlich von der Elbe:
- Ortschaften und Inseln östlich vom Reiherstieg: Gemeinde Moorwärder, Kaltenhofe, Peute, Die große Veddel, Die kleine Veddel, Niedernfelde, Klütjenfelde
- Ortschaften und Inseln westlich vom Reiherstieg: Ellerholz, Ross, Waltershof, Mühlenwärder, Dradenau und die Gemeinden Finkenwärder und Moorburg
- Ortschaften im Bereich des ehemaligen Amts bzw. der Landherrenschaft Bergedorf: Stadt Bergedorf und Gemeinden Curslak, Altengamme, Neuengamme, Kirchwärder, Krauel und Geesthacht
- Amt Ritzebüttel: Gemeinden Cuxhaven, Groden, Döse, Süderwisch und Westerwisch, Stickenbüttel, Sahlenburg, Duhnen, Holte und Spangen, Arensch und Berensch, Oxstedt, Gudendorf und Neuwerk
Das eigentliche Stadtgebiet Hamburgs umfasste bis Mitte des 19. Jahrhunderts nur die so genannte Altstadt, die Neustadt und das Gebiet Klostertor. Ab 1868 wurden in mehreren Abschnitten benachbarte Landgemeinden in das Stadtgebiet eingegliedert. Dadurch verkleinerte sich das Landgebiet Hamburgs stetig, bis es 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Nationalsozialisten (in Kraft getreten am 1. April 1938) vollständig mit der Stadt Hamburg zu einer einheitlichen Stadt vereinigt wurde (Gleichschaltung).
Seinerzeit wurden jedoch auch einige Gemeinden des Landgebiets (u.a. Geesthacht und Cuxhaven) dem Land Preußen angegliedert. Im Gegenzug erhielt Hamburg von Preußen mehrere Gemeinden, darunter die Stadtkreise Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg. Mit Wirkung vom 1. April 1939 wurde dann die Stadt Hamburg zunächst in 10 "Kreise" eingeteilt, denen 110 Bezirke und 178 Ortsteile nachgeordnet waren.
Altona und Wandsbek gehörten früher zu den bedeutendsten Städten des Herzogtums Holstein, dessen Souverän der König von Dänemark war. Nach der dänischen Niederlage 1864 kamen beide Städte zu Preußen (Provinz Schleswig-Holstein). Harburg und Wilhelmsburg gehörten zum Königreich Hannover, ab 1866 ebenfalls zu Preußen (Provinz Hannover). Harburg war Kreisstadt des Landkreises Harburg. 1927 wurden beide Städte zur Großstadt Harburg-Wilhelmsburg vereinigt und zum Stadtkreis erklärt. Dieser blieb aber zunächst noch Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg.
Die zentralistische Verwaltungsgliederung Hamburgs aus dem Jahre 1938, die sich an den Gauen der NSDAP orientierte, wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten, obwohl es Vorschläge gab, die Verwaltungsgliederung des Landes Hamburg durch Einrichtung von Gemeinden wieder demokratischer, effizienter und weniger zentralistisch zu gestalten. 1951/ 52 wurde die heutige Verwaltungsstruktur mit den 7 Bezirken und ihren zugehörigen Ortsämtern bzw. Stadtteilen geschaffen.
Im Einzelnen wurden folgende Gemeinden bzw. Gebiete in das Stadtgebiet Hamburgs eingegliedert:
- 1869: St. Georg
- 1871/74: St. Pauli, Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvest, Eppendorf, Winterhude, Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde, Eilbek,Borgfelde, Hamm, Horn, Billwerder Ausschlag, Kleiner Grasbrook und Steinwerder
- 1894: Veddel
- 1913: Billbrook, Waltershof, Alsterdorf, Groß-Borstel, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn
- 1919: Finkenwerder (nur teilweise)
- 1923: Moorfleetstadt
- 1. April 1938:
- vom bisherigen Staat Hamburg: Stadt Bergedorf und Gemeinden Altengamme, Allermöhe, Berne, Billwerder, Curslack, Farmsen, Kirchwerder (es gab außerdem auch eine Gemeinde gleichen Namens, die zur preuß. Provinz Hannover gehörte, siehe unten), Moorburg, Moorfleet, Moorwerder, Neuengamme, Ochsenwerder, Ohlstedt, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg, Volksdorf und Wohldorf
- vom preußischen Regierungsbezirk Schleswig (Provinz Schleswig-Holstein)
- Stadtkreise Altona und Wandsbek (mit ihren bereits früher eingemeindeten Ortsteilen)
- vom Landkreis Stormarn: Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel
- vom Landkreis Herzogtum Lauenburg: Wohnplatz Kurslack im Achterschlag der Gemeinde Börnsen
- vom Landkreis Pinneberg: Gemeinde Lokstedt
- vom preußischen Regierungsbezirk Lüneburg (Provinz Hannover)
- Stadtkreis Harburg-Wilhelmsburg (mit den bereits früher eingemeindeten Ortsteilen)
- vom Landkreis Harburg: Gemeinden Altenwerder, Finkenwerder, Fischbek, Francop, Gut Moor, (Hannöversch) Kirchwerder, Langenbek, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf sowie Teile der Gemeinde Over
- vom preußischen Regierungsbezirk Stade (Provinz Hannover)
- vom Landkreis Stade: Gemeinde Cranz
Organe der Bezirksverwaltung
Die Bezirke verfügen jeweils über eine Bezirksversammlung, die in der Regel alle vier Jahre (stets parallel zur Bürgerschaftswahl in direkter Wahl gewählt wird. An der Spitze der Verwaltung (des Bezirksamtes) steht der Bezirksamtsleiter, der von der Bezirksversammlung gewählt wird, jedoch zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Senat bedarf. Den Bezirken sind Ortsämter zugeordnet, die Verwaltungsaufgaben außerhalb des Kerngebietes des jeweiligen Bezirkes wahrnehmen. Entsprechend existieren Ortsausschüsse und Kerngebietsausschüsse mit Zuständigkeit für das jeweilige Teilgebiet, die jedoch nicht direkt gewählt, sondern von der Bezirksversammung berufen werden. Die Kerngebiete und Ortsamtsgebiete bestehen i.d.R. aus mehreren Stadtteilen. Die Bezirke haben einwohnermäßig die Größe kleinerer Landeshauptstädte, die Ortsamtsgebiete liegen zwischen Kreisstädten und Großstädten.
Die Selbstverwaltungsrechte der Bezirke entsprechen jedoch nicht denen von Gemeinden in anderen Bundsländern. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass der Bezirksamtsleiter zum Amtsantritt der Bestätigung durch den Senat bedarf, und dass Entscheidungen der bezirklichen Instanzen vom Senat außer Kraft gesetzt werden können, indem er die betreffende Angelegenheit per Evokation an sich zieht.
Die 104 Stadtteile Hamburgs sind historisch-geographische und statistische, keine politischen Einheiten.
Weblinks
siehe auch: Deutschland