Angriffskrieg

Verbrechen gegen den Frieden
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Angriffskrieg bezeichnet einen Krieg, bei der ein Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.

Zur Definition einen Angriffkrieges gehört die Festlegung eines Angreifers, aus der Sicht des Angegriffenen handelt es sich in der Regel um einen Verteidigungskrieg.

Angriffskriege sind völkerrechtlich geächtet. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg verboten und unter Strafe gestellt.

Beispiele für Angriffskriege